Pflegekinderhilfe in der DDR

Während die Heimerziehung in der DDR in vielen Teilen bereits umfassender politisch, gesellschaftlich und wissenschaftlich aufgearbeitet wurde, liegen bislang so gut wie keine Erkenntnisse zur Pflegekinderhilfe in der DDR vor. Über die Jugendhilfeverordnung (JHVO) und das Familiengesetzbuch (FGB) können die damals geltenden rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung von Minderjährigen in anderen Familien nachvollzogen werden, jedoch gibt es wenig bis kein Wissen über die praktizierten organisationalen Verfahren innerhalb dieser Hilfeform. Es ist daher bislang nicht systematisch rekonstruiert worden, wie sich die Praxis der Pflegekinderhilfe – abseits der Thematik der (Zwangs-)Adoptionen in der DDR – gestaltet hat. Auch über den Umfang entsprechender Hilfeformen ist kaum etwas bekannt.

Welche jungen Menschen wurden in Pflegefamilien untergebracht? Wer kam als Pflegefamilie in Betracht? Wie viele Verwandtenpflegeverhältnisse gab es? Was waren Gründe für die Unterbringung in einer Pflegefamilie? Wie wurden die Pflegeverhältnisse durch die Jugendhilfe organisiert, begleitet und auch kontrolliert? Wie wurden die Familien der jungen Menschen in die Hilfe eingebunden?

Eine Pressemitteilung der Universität Hildesheim zum Thema „Pflegekinderhilfe in der DDR“ finden sie hier.

Aufruf – Zeitzeug:innen und Expert:innen gesucht!

Für erste Hinweise zu den Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe in der DDR sucht die Forschungsgruppe Personen, die ihnen Informationen zu den Strukturen dieser Hilfeform geben können. Dies können auch informelle Kenntnisse sein. Angesprochen sind ehemalige Pflegekinder, Pflegeeltern und Mitarbeitende der Jugendhilfe, aber auch Wissenschaftler:innen und andere Expert:innen, die Wissen zu diesem Thema haben. Mit allen Informationen und Kontaktaufnahmen wird vertrauensvoll umgegangen und Anonymität gewährleistet.

Herzlichen Dank im Voraus für jeden Hinweis.

Melden Sie sich gerne unter: jugendhilfe-ddr(at)uni-hildesheim.de