Die Etablierung von Schutzkonzepten ist in Kindertageseinrichtungen und anderen betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereits rechtsverbindlich vorgeschrieben. Dies wird laut Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zukünftig auch für Schulen gelten. Daraus entsteht ein großer Bedarf, forschungsbasiertes Wissen zu Schutzkonzepten, zu deren Etablierung und stetiger Weiterentwicklung, für die Praxis zur Verfügung zu stellen, sodass die Verankerung und Entwicklung qualitätsgesichert erfolgen kann. Um auf den großen und permanent steigenden Handlungsbedarf zu reagieren, richtet die Universität Hildesheim eine Transferstelle „Kinder- und Jugendschutz in Bildung und Erziehung Niedersachsen“ (kurz: SchutzTransfer“) ein. Ziel ist es, dass Niedersachsen bei der wissenschaftsbasierten und praxisnahen Weiterentwicklung von Kinderschutz eine Vorreiterrolle einnimmt – der Fokus wird (zunächst) auf KiTas, Schulen und stationären Erziehungshilfen liegen. Die Transferstelle fungiert als Schnittstelle zwischen Praxis, Fortbildung, Lehre, Fachpolitik und Forschung, indem sie neues Wissen und innovative Informationen zu Schutzkonzepten hervorbringt, aufbereitet, systematisch aufeinander bezieht und alle Materialien als Open-Access-Angebote zur Verfügung stellt.
schutztransfer@uni-hildesheim.de
Gefördert von 07/2023 bis 06/2026 durch MWK Niedersachsen aus den Mitteln des Programms „zukunft.niedersachsen“