Worum geht es?

Die Etablierung von Schutzkonzepten ist in Kindertageseinrichtungen und anderen betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereits rechtsverbindlich vorgeschrieben. Dies wird laut Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zukünftig auch für Schulen gelten. Daraus entsteht ein großer Bedarf, forschungsbasiertes Wissen zu Schutzkonzepten, zu deren Etablierung und stetiger Weiterentwicklung, für die Praxis zur Verfügung zu stellen, sodass die Verankerung und Entwicklung qualitätsgesichert erfolgen kann. Um auf den großen und permanent steigenden Handlungsbedarf zu reagieren, richtet die Universität Hildesheim eine Transferstelle „Kinder- und Jugendschutz in Bildung und Erziehung Niedersachsen“ (kurz: SchutzTransfer“) ein. Ziel ist es, dass Niedersachsen bei der wissenschaftsbasierten und praxisnahen Weiterentwicklung von Kinderschutz eine Vorreiterrolle einnimmt – der Fokus wird (zunächst) auf KiTas, Schulen und stationären Erziehungshilfen liegen. Die Transferstelle fungiert als Schnittstelle zwischen Praxis, Fortbildung, Lehre, Fachpolitik und Forschung, indem sie neues Wissen und innovative Informationen zu Schutzkonzepten hervorbringt, aufbereitet, systematisch aufeinander bezieht und alle Materialien als Open-Access-Angebote zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen rund um Schutzkonzepte

Fokus Jugendamt

Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe

Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit

Methoden und Materialien, um Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit partizipativ zu entwickeln.

Kein Raum für Missbrauch

Auf der Seite der UBSKM „Kein Raum für Missbrauch“ sind Hintergrundmaterialien zu Schutzkonzepten, Methoden und Praxisbeispiele für verschieden pädagogische Handlungsfelder zusammengestellt.

Gefördert von 07/2023 bis 06/2026 durch MWK Niedersachsen aus den Mitteln des Programms „zukunft.niedersachsen“

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