Studien- und Prüfungsordnungen


Hinweis zum Wechsel in die neue Studienordnung (BA/MA EW 2022)

Studierende im M.A. der Erziehungswissenschaft können nur noch bis zum 31.03.2025 nach der Prüfungsordnung 2017 studieren. Auf Antrag kann das Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortgesetzt werden.

Studierende im B.A. der Erziehungswissenschaft können noch bis zum 30.09.2026 nach der Prüfungsordnung 2017 studieren. Auch hier kann das Studium auf Antrag nach der neuen Prüfungsordnung fortgesetzt werden.

Für Studierende, die wechseln möchten, stellen wir hier einige Informationen zur Verfügung:

- für den BA und MA je eine Liste, wie die Leistungen aus der aktuellen Studienordnung auf die neue Ordnung angerechnet werden (sog. Transferliste BA und Transferliste MA),

- eine Vorlage, in die Sie Ihre bislang erbrachten Leistungen nach der neuen Studienordnung eintragen können, damit Sie alles im Überblick haben. Diese Vorlage haben wir auch noch für den BA in der aktuellen Studienordnung, dann können Sie besser vergleichen.

(siehe auch den folgenden Link des Prüfungsamtes)

Bei Fragen schauen Sie gerne unter den FAQ auf dieser Homepage oder im Discord-Kanal der Fachschaft oder wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.