Praktikum+
- Um die Berufschancen im Anschluss an das Studium zu erhöhen, empfiehlt das Institut für Erziehungswissenschaft/Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft allen Studierenden, möglichst über den Pflichtzeitraum hinaus Praxiserfahrungen zu sammeln.
- Wenn Sie im Studium ein Praktikum im Umfang von mindestens 3 Monaten absolvieren, können Sie sich hierfür beurlauben lassen. Nähere Informationen zum Urlaubssemester erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.
- Wenn Sie vor oder während Ihres Studiums pädagogische Praxiserfahrungen gesammelt haben (z.B. durch ein FSJ/BFD, Praktika, Berufs- oder Nebentätigkeiten), die mehr als 600h/100 Tage umfassen, können Sie sich diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Institut für Erziehungswissenschaft/Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft bestätigen lassen. Hierfür stellen wir Ihnen dann die Bescheinigung über ein „Praktikum+“ aus.
- Diese Bestätigung können Sie erhalten als 1) Bescheinigung über eine Praktikumszeit von mindestens 600h/100 Tagen in einer pädagogischen Einrichtung oder 2) als Bescheinigung über eine Praktikumszeit von mindestens 600h/100 Tagen in einer Einrichtung, in der Sie mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren in einer gruppenbezogenen pädagogischen Tätigkeit gearbeitet haben.
- Zu 2: Die Anrechnung einer Praxiszeit von mindestens 600h/100 Tagen, in der Sie spezifisch mit Kindern zwischen 0-14 Jahren pädagogisch gearbeitet haben (bspw. in einer Kindertagesstätte, Ferienbetreuung, Kinderkirche u.ä.) kann hilfreich sein, wenn Sie später in einer niedersächsischen Kindertageseinrichtung tätig sein möchten.
- Wenn Sie sich also Praxiszeiten, die über die geforderte Praktikumszeit hinausgehen, anrechnen lassen wollen, müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ableistung der Tätigkeiten (FSJ/BFD, Praktikum, Berufs- oder Nebentätigkeit) erfolgte max. 2 Jahre vor Beginn des Studiums oder während des Studiums an der Universität Hildesheim.
- Die Tätigkeit erfolgte in einer 1) pädagogischen Einrichtungen oder 2) in einer pädagogischen Einrichtung, in der Sie mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren in einer gruppenbezogenen pädagogischen Tätigkeit gearbeitet haben.
- Die Tätigkeit wurde im Studium reflektiert: im BA-Studium im Rahmen des Seminars „Nachbereitung des Praktikums“ sowie im Rahmen des Praktikumsberichts; im MA-Studium im Rahmen des Praktikumsberichts.
- Zusätzlich wurde in der Studienzeit ein Praktikum in einer anderen Institution im Umfang von 240h (BA-Studium) bzw. 330h (MA-Studium) absolviert. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bescheinigung „Praktikum+“ über eine Praxiszeit von mehr als 600h/100 Tagen ausgestellt werden.
- Wenden Sie sich bitte an die/den Praktikumsbeauftragte/n der Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft, um Ihre Voraussetzungen prüfen zu lassen.