Praktikum+

  • Um die Berufschancen im Anschluss an das Studium zu erhöhen, empfiehlt das Institut für Erziehungswissenschaft/Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft allen Studierenden, möglichst über den Pflichtzeitraum hinaus Praxiserfahrungen zu sammeln.
  • Wenn Sie im Studium ein Praktikum im Umfang von mindestens 3 Monaten absolvieren, können Sie sich hierfür beurlauben lassen. Nähere Informationen zum Urlaubssemester erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.
  • Wenn Sie vor oder während Ihres Studiums pädagogische Praxiserfahrungen gesammelt haben (z.B. durch ein FSJ/BFD, Praktika, Berufs- oder Nebentätigkeiten), die mehr als 600h/100 Tage umfassen, können Sie sich diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Institut für Erziehungswissenschaft/Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft bestätigen lassen. Hierfür stellen wir Ihnen dann die Bescheinigung über ein „Praktikum+“ aus.
  • Diese Bestätigung können Sie erhalten als 1) Bescheinigung über eine Praktikumszeit von mindestens 600h/100 Tagen in einer pädagogischen Einrichtung oder 2) als Bescheinigung über eine Praktikumszeit von mindestens 600h/100 Tagen in einer Einrichtung, in der Sie mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren in einer gruppenbezogenen pädagogischen Tätigkeit gearbeitet haben.
  • Zu 2: Die Anrechnung einer Praxiszeit von mindestens 600h/100 Tagen, in der Sie spezifisch mit Kindern zwischen 0-14 Jahren pädagogisch gearbeitet haben (bspw. in einer Kindertagesstätte, Ferienbetreuung, Kinderkirche u.ä.) kann hilfreich sein, wenn Sie später in einer niedersächsischen Kindertageseinrichtung tätig sein möchten.
  • Wenn Sie sich also Praxiszeiten, die über die geforderte Praktikumszeit hinausgehen, anrechnen lassen wollen, müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Die Ableistung der Tätigkeiten (FSJ/BFD, Praktikum, Berufs- oder Nebentätigkeit) erfolgte max. 2 Jahre vor Beginn des Studiums oder während des Studiums an der Universität Hildesheim.
  2. Die Tätigkeit erfolgte in einer 1) pädagogischen Einrichtungen oder 2) in einer pädagogischen Einrichtung, in der Sie mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren in einer gruppenbezogenen pädagogischen Tätigkeit gearbeitet haben.
  3. Die Tätigkeit wurde im Studium reflektiert: im BA-Studium im Rahmen des Seminars „Nachbereitung des Praktikums“ sowie im Rahmen des Praktikumsberichts; im MA-Studium im Rahmen des Praktikumsberichts.
  4. Zusätzlich wurde in der Studienzeit ein Praktikum in einer anderen Institution im Umfang von 240h (BA-Studium) bzw. 330h (MA-Studium) absolviert. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bescheinigung „Praktikum+“ über eine Praxiszeit von mehr als 600h/100 Tagen ausgestellt werden.
     
  • Wenden Sie sich bitte an die/den Praktikumsbeauftragte/n der Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft, um Ihre Voraussetzungen prüfen zu lassen.