Hinweise für Ihr Studium

Studienordnungen

Ansprechpartnerin: Dr. Andrea Germer

Diese Studienordnungen gelten für das Fach Geschichte. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die für Sie gültige Fassung zu Ihrem Studienbeginn verwenden:

1. Studienfach im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang (B.A./ B.Sc.) und Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Aktuelle Version (online im elektronischen Verkündungsblatt) 

2. Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Fachrichtung Erziehungswissenschaft (B. A.) und Master-Studiengang Erziehungswissenschaft

In der Fachrichtung Erziehungswissenschaft kann das Fach Geschichte als großes oder kleines Begleitfach belegt werden. Das Konzept des Begleitfachstudiums zielt auf eine interdisziplinäre Ergänzung der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung durch ein weiteres Fach, in dem u. a. anwendungsorientierte Transferkompetenzen erworben werden.

Auch im konsekutiv auf die Fachrichtung Erziehungswissenschaft des Bachelor-Studiengangs Erziehungs- und Sozialwissenschaften aufbauenden Master-Studiengang besteht die Möglichkeit, das Begleitfach Geschichte zu belegen und zwar für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen, die im Bachelorstudium Geschichte als kleines Begleitfach studiert haben, und für solche, die im Bachelor-Studium ein anderes oder - z. B. bei Hochschulwechsel - noch gar kein Begleitfach belegt haben.

 

3. Master-Studiengang Internationales Informationsmanagement

In diesem neunsemestrigen Magister-Studiengang werden neben dem Hauptfach Internationales Informationsmanagement mit den Schwerpunkten Angewandte Sprachwissenschaft und Angewandte Informationswissenschaft zwei Nebenfächer studiert. Eines dieser Nebenfächer kann das Fach Geschichte sein.

 

LV-Angebot

Das Institut für Geschichte ist um ein qualitativ hochwertiges, alle Epochen umfassendes Lehrangebot bemüht, das den Vorgaben der StO Geschichte entspricht. Die Planungen des Lehrangebots erfolgen – vorbehaltlich der Vollständigkeit gem. StO – aufgrund der vom Dez. 3 gemeldeten Studierendenzahlen sowie der personellen und finanziellen Ressourcen des Instituts. Außerdem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Lehraufträgen relevant (z.B. Mindestteilnehmerzahl).

Aus der StO geht in diesem Zusammenhang klar hervor, dass vorgeschriebene Lehrveranstaltungen im Rahmen der einzelnen Module mindestens einmal im Jahr angeboten werden müssen. Das wird gewährleistet und sollte im Rahmen der Studienverlaufsplanung berücksichtigt werden, auch wenn im Regelfall das Angebot häufiger ist. 

Fachpraktikum

Schulwahl Fachpraktikum: 

Grundsätzlich besteht nach vorheriger Genehmigung die Möglichkeit, das Fachpraktikum an einer selbst gewählten Schule zu absolvieren, sofern diese gewisse Kriterien erfüllt. Das erforderliche Antragsformular ist bei den Verantwortlichen für das Fachpraktikum erhältlich.

Belegpflichten bezgl. Klausuren/kooperative Seminare

Die Studienberatung erreichen zurzeit Anfragen, wonach es Gerüchte gebe, dass mindestens eine Klausur im Fach Geschichte geschrieben und ein kooperatives Seminar beleget werden müsse. Dies trifft so nicht zu – richtig ist:

1. Die StO Geschichte sieht in den einzelnen Modulen verschiedene Prüfungsformen, u.a. auch Klausuren, vor. Die Dozenten können für ihre Lehrveranstaltungen selbst festlegen, welche Prüfungsform sie anbieten. Für Studierende gibt es keine Pflicht dahingehend, im Verlauf ihres Studiums eine bestimmte Prüfungsform (z.B. Klausur) mindestens einmal zu absolvieren.

Allerdings empfiehlt die Studienberatung dringend, hinreichend oft Hausarbeiten zu verfassen. Grund ist die am Ende des Studiums in einem Fach nach Wahl zu verfassende Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit), für die Vorerfahrungen im Verfassen schriftlicher Arbeiten sehr wichtig und hilfreich sind.

2. Die StO Geschichte sieht keine Belegpflicht für ein kooperatives Seminar vor.

3. Es  können sich je nach Studienvariante besondere Belegpflichten aus den "Ergänzenden Regelungen für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften" ergeben (s. Homepage des Akademischen Prüfungsamtes: hier).

Ein Teil der dort vorgeschriebenen LV (Projekt, IuK) kann, je nach Lehrangebot, in Geschichte absolviert werden, muss es aber nicht

Hinweise zu Plagiaten

Ein Plagiat (lat. plagiārius: Seelenverkäufer, Menschenräuber, frz. plagiaire: Dieb geistigen Eigentums) bedeutet die Verwendung von Textausschnitten oder ganzen Textpassagen aus Artikeln, Büchern und Darstellungen ohne Nachweis der Quelle, d.h. die Übernahme fremden Gedankenguts, sei es mit oder ohne wortwörtlichem Zitat. Eine Haus-, Seminar-, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit ohne gekennzeichnete Übernahme dritter Texte oder Textstellen ist geistiger Diebstahl und eine Verletzung von Urheberrechten. Ein Plagiat bei einer Prüfungs-, Abschluss- oder Doktorarbeit wird als Täuschungsversuch entsprechend der einschlägigen Prüfungs- bzw. Promotionsordnung geahndet. Wird z.B. eine solche studentische Arbeit abgegeben, ist sie mit "nicht bestanden" bzw. „nicht ausreichend“ (Note 5,0) zu bewerten. In einem solchen Fall hat eine Anhörung sowie dann eine Meldung an das Prüfungsamt und die Ständige Prüfungskommission zu erfolgen. In einem festgestellten Wiederholungsfall oder aber auch bei der ersten Täuschung in einer Abschlussarbeit gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Die strafrechtlichen Folgen können auch nicht ausgeschlossen werden.

 

Eigenständigkeitserklärung

Eine Vorlage für eine verpflichtende Eigenständigkeitserklärung finden Sie hier.