Aufgaben und Zusammensetzung des Fachbereichsrates

Die Aufgaben des Fachbereichsrates ergeben sich aus §44 NHG. Er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. 

Der Fachbereichsrat besteht aus bis zu 13 Personen, die nach Statusgruppen gewählt werden. Die Gruppe der Hochschullehrer*innen muss mindestens eine Stimme mehr halten als die anderen Statusgruppen zusammen.

Den Vorsitz hat die Dekanin (ohne Stimmrecht).

  • Sophia Jakuschew Vertreter*innen Gruppe Studierende (S)
  • Hannes Wüst Vertreter*innen Gruppe Studierende (S)
  • Viviane Sawicki Stellvertreter*innen Gruppe Studierende (Stellv. S)