Ethikkommission des Fachbereichs 1
Aufgaben der Ethikkommission
In den letzten Jahren wurden ethische Fragen im Kontext von Forschung intensiver geführt, so dass viele Fachgesellschaften und wissenschaftliche Institutionen ethische Leitlinien und Standards veröffentlicht haben. Im Zuge dieser Diskussion werden zunehmend häufiger Gutachten von Ethikkommissionen eingefordert, z.B. bei der Antragsstellung von Forschungsprojekten oder bei der Publikation von Forschungsergebnissen. Die Ethikkommission des Fachbereichs Erziehungs- und Sozialwissenschaften versteht sich als ein Gremium, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachbereichs in ethischen Fragen auf Antrag in diesen Prozessen berät. Auf Antrag erstellt die Kommission dann ein Gutachten.
Antragstellung
Von der Antragstellerin, dem Antragsteller bzw. den Antragstellenden sind die für eine Ethik-Stellungnahme relevanten Unterlagen ausschließlich per mail an folgende Adresse einzureichen:
Den Unterlagen beizulegen ist eine Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass der Antrag nicht bereits bei einer anderen Ethikkommission vorgelegt wurde. Die Ethikkommission hat ein Routineverfahren zur Begutachtung von Forschungsprojekten eingeführt. Hinweise zur Antragstellung und ein Entwurf für einen Kurzantrag finden Sie verlinkt.
Hinweise zur Antragstellung
Um eine zügige und fundierte Begutachtung zu ermöglichen, bitten wir Antragstellende, ihre Unterlagen prägnant und fokussiert zu formulieren. Der Antrag sollte sich auf die für die ethische Bewertung wesentlichen Informationen konzentrieren und eine klare, strukturierte Darstellung der geplanten Studie enthalten.
Insbesondere bitten wir darum, dass aus dem Antrag deutlich hervorgehen:
- die wissenschaftliche Rationale und Zielsetzung der Studie
- die wesentlichen methodischen Schritte und das Studiendesign
- die beteiligten Personen und Verantwortlichkeiten
- die Art der erhobenen Daten
- der Umgang mit den erhobenen Daten (Datenschutz, Speicherung, Nutzung)
Um die Begutachtung effizient zu gestalten, sollte der Antrag (ohne Anhänge) einen Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten. Sehr umfangreiche oder wenig fokussierte Anträge können die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.
Zusätzlich zum Antrag bitten wir Sie, die Checkliste zum Datenschutz herunterzuladen, auszufüllen und gemeinsam mit dem Antrag einzureichen. Den Fragebogen zum Datenschutz finden Sie hier zum Download.
Wir danken Ihnen für eine präzise Darstellung Ihres Vorhabens und Ihre Unterstützung bei einer effizienten Begutachtung Ihres Antrags.
Mitglieder
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Alexandra Solos-Schepetina Mitglied (Beratende Funktion)HC. V. 0.14
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Sp 102nach Absprache
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Professor Dr. Gunther Graßhoff Vertreter Gruppen Professor (P) (stellv. Vorsitz)L 086Sprechstunde im SomSem: Dienstag 16.30-17:30 (am 19.5. keine Sprechstunde)
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HC.N.2.24Do. 11.00-12.00 Uhr am 07.05., 04.06., 18.06., 09.07. Online/evtl. in Präsenz, Anmeldung über hkcloos@uni-hildesheim.de
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W4-104Die Sprechstunde findet in den Semesterferien nur nach persönlicher Vereinbarung statt.
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N343Donnerstag, 9-10 Uhr: https://bbb.uni-hildesheim.de/b/joh-pgx-t28-0ub (Bitte hier voranmelden: https://tinyurl.com/mrpu3exn)
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SH.SH.0.42nach Vereinbarung
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Kathleen Dürrbaum Vertreterin Gruppe Studierende (S)
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W2-103Di. 12 - 14 Uhr
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SH 134nach Vereinbarung
Die Ethikkommission des Fachbereichs 1 kann in der Regel keine Anträge zu Abschlussarbeiten (Bachelor oder Master) begutachten.
Falls Studierende aus besonderem Anlass einen Antrag stellen, muss der Antrag gemeinsam mit den Erstgutachter_innen der Thesis gestellt werden.
Der besondere Bedarf eines Votums muss dargelegt werden.
Datenschutz und Ethik
Wenn Sie in ihrem Forschungsvorhaben personenbezogene Daten erheben oder andere Fragen zum Datenschutz haben, dann wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung an die Ethikkommission an den Datenschutzbeauftragten der Stiftung Universität Hildesheim (Dr. Nils Benit, Stellv.: Dr. Per Holderberg), Kontaktdaten: datenschutz@uni-hildesheim.de
Stellen Sie für ihn die geplante Datenverarbeitung dar (z.B. welche Daten, wo gespeichert, wer hat Zugang, wie gesichert, wie lange aufbewahrt).
Die von dem Datenschutzbeauftragten geprüften Datenschutzerklärungen, als Teil der informierteren Einwilligung, sollten als Anhänge dem Antrag (soweit sie zur Verfügung stehen) beigefügt werden.