FAQ - Frequently Asked Question / Häufig gestellte Fragen

Wichtige Hinweise: Die Angaben im Rahmen der FAQ-Liste erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Änderungen (insbesondere bezüglich Bewerbungs- und Anmeldefristen).

Antwort nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns! Die Mitarbeiter*innen des CampusCenters der Zentralen Studienberatung (ZSB) beantworten allgemeine Fragen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung, Einschreibung und Studium.

CampusCenter der Universität Hildesheim

Abschlüsse: Welche Studiengänge mit welchen Abschlüssen kann ich an der Universität Hildesheim studieren?

Die Universität Hildesheim bietet über 35 Bachelor-, Master- und Weiterbildungsstudiengänge an. Schwerpunkte sind die Bildungs- und Kulturwissenschaften, die Sprach-, Informations- und Naturwissenschaften sowie das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Zudem bietet die Universität Hildesheim in allen vier Fachbereichen vielfältige Möglichkeiten zur Promotion.

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Bachelorstudiengänge Universität Hildesheim Masterstudiengänge Universität Hildesheim Weiterbildungsstudiengänge Universität Hildesheim

Anerkennung von Leistungen: Wie kann ich bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert und ggf. Prüfungen abgelegt haben und an die Universität Hildesheim wechseln wollen, so können unter bestimmten Voraussetzungen Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden. Hierzu stellen Sie einen Antrag an das jeweilige Prüfungsamt. Bescheinigungen, Leistungsnachweise und Zeugnisse sind dem Antrag als Kopie beizufügen. Auskunft, ob der Antrag formlos oder mit speziellen Formularen zu stellen ist, erteilen die jeweiligen Prüfungsamter.

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Formular: Anrechnung von Prüfungsleistungen 

Ausländische Studienbewerber: Ich interessiere mich für ein Studium an der Universität Hildesheim - wo kann ich mich informieren?

Für die Bewerbung um einen Studienplatz ist entscheidend, ob Sie sog. Bildungsinländer oder Bildungsausländer sind.

Mit Bildungsinländern sind ausländische Studienbewerber oder Staatenlose gemeint, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind sie deutschen Bewerbern gleichgestellt. Die Bewerbung um einen Studienplatz läuft über das Online-Bewerbungsportal der Universität Hildesheim. Mit Bildungsausländern sind diejenigen Personen gemeint, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) verfügen. Die Bewerbung um einen Studienplatz für Bildungsausländer läuft über uniassist.

Der zuständige Ansprechpartner für Fragen ausländischer Studierender an der Universität Hildesheim ist das International Office (IO). Das International Office unterstützt sowohl ausländische Gaststudierende sowie ausländische Vollzeitstudierende in allen Phasen des Studiums.

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International Office / Bereich Incomings uniassist | Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V. Bewerbung & Zulassung Bildungsinländer

Auslandsstudium: Kann ich ein Semester oder mehrere im Ausland studieren?

Die Universität Hildesheim unterhält mehr als 140 Kooperationen mit Partnerhochschulen in 36 Ländern. Die Möglichkeiten für ein Auslandssemester sind dementsprechend vielfältig. Informationen und Hinweise erteilt das International Office. Zudem bietet die Universität Hildesheim mehrere binationale Studienprogramme an, die ein Studium an zwei unterschiedlichen Hochschulen ermöglichen.

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International Office / Bereich Outgoings Deutsch-Russischer Doppelabschluss Erziehungswissenschaft (B.A.)/(M.A.) Deutsch-Französischer Doppelabschluss Kulturvermittlung / Médiation culturelle de l'Art | Master of Arts (M.A.)

BAföG: Wo erfahre ich, ob ich BAföG bekomme?

Ob Sie finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, erfahren Sie beim BAföG-Amt des Studentenwerks OstNiedersachsen, das für Studierende der Universität Hildesheim zuständig ist. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare.

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Studierendenwerk OstNiedersachsen Informationen des Deutschen Studentenwerks zum BaföG Allgemeine Informationen zu Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Beratung: Welche Möglichkeiten zur Information und Beratung rund um das Thema Studium bietet die Universität Hildesheim?

Das Beratungsangebot der Universität Hildesheim ist vielfältig und richtet sich je nach Anliegen an unterschiedliche Zielgruppen. Einen Überblick zum Beratungsangebot der Universität Hildesheim finden Sie unter folgendem Link:

Überblick Service & Beratungseinrichtungen

Für allgemeine Fragen das Studium betreffend wenden Sie sich bitte an die studentischen Mitarbeiter*innen der Infoline im CampusCenter der Universität Hildesheim unter folgendem Link:

CampusCenter und Infoline der Zentralen Studienberatung (ZSB)

Bewerbung: Erfolgt die Bewerbung über die Stiftung hochschulstart (ehemals ZVS) oder direkt bei der Universität Hildesheim?

Für fast alle Studiengänge, die an der Universität Hildesheim angeboten werden, bewerben Sie sich direkt über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule. Das Online-Portal wird zu den entsprechenden Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge frei geschaltet. Eine Ausnahme bildet der Bachelorstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie. Da die Hochschule mit diesem Studiengang an dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt, ist es nötig, dass Sie sich im Vorfeld bei dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de registrieren. Dort wird eine Bewerber-ID sowie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer generiert, die bei der anschließenden Bewerbung in dem Online-Portal der Universität Hildesheim gebraucht werden.

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Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Hildesheim

Bewerbung: Welche Fristen gelten bei der Bewerbung um einen Studienplatz?

Je nach Studiengang und -abschluss gelten zum Teil sehr unterschiedliche Bewerbungsfristen, über die Sie sich rechtzeitig informieren sollten. Informationen hierzu können Sie den einzelnen Studiengangsdarstellungen entnehmen oder bei der Infoline der Zentralen Studienberatung (ZSB) erfragen.

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Übersicht Semester- und Bewerbungszeiten

Bewerbung: Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich an der Universität Hildesheim bewerben zu können?

Studium mit Allgemeiner Hochschulreife
Grundsätzlich ist für das Studium an einer Universität die Allgemeine Hochschulreife (AHR) Zugangsvoraussetzung. Die Allgemeine Hochschulreife wird i.d.R. durch das Abitur nachgewiesen, manchmal auch durch anderweitige Leistungen, die vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannt worden sind.

Alternativer Hochschulzugang: Studium ohne Abitur
In Niedersachsen gibt es seit der Novelle des Nds. Hochschulgesetzes im Juli 2010 die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ohne das Abitur ein universitäres Studium aufzunehmen (§ 18 Nds. Hochschulgesetz).

Die formale Überprüfung, ob Sie an der Universität Hildesheim mit Ihrem alternativen Hochschulzugang studieren können, erfolgt über das Immatrikulationsamt. Insbesondere bei einem fachgebundenen Hochschulzugang ist eine vorherige Klärung über Umfang und Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung dringend zu empfehlen.

Weiterführende Links

Informationen der Zentralen Studienberatung (ZSB) zum Thema "Studieren ohne Abitur"  Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim

Chipkarte „UNI-Card"/Studentenausweis: Wo erhalte ich die UNI-Card und was beinhaltet sie?

Ihren Studentenausweis erhalten Sie in Form einer Chipkarte, der sog. UNI-Card. Diese Chipkarte besitzt folgende Funktionen:

  • Studentenausweis
  • Semesterticket für den Verkehrsverbund
  • Bibliotheksausweis
  • Bezahlfunktion Mensa
  • Zugangsberechtigung für das Türschließsystem
  • Bezahlfunktion und Zugangsberechtigung für die Nutzung der Kopierer der Universität Hildesheim
  • Schließfunktion für die Schließfächer in der Bibliothek

Studienanfänger*innen erhalten ihre Chipkarte im Immatrikulationsamt ab Semesterbeginn. Sie kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses abgeholt werden. Ihr erstmaliger Bezug ist kostenlos. Nach Erhalt muss die Chipkarte an einer der Validierungs-Stationen erstmalig initialisiert werden. Dabei werden das Gültigkeitsdatum und Informationen zum Semesterticket auf die Karte gedruckt. Die Gültigkeit der Karte muss in jedem Semester erneut an einer der Validierungs-Stationen verlängert werden.

Weitere Informationen

Rechenzentrum der Universität Hildesheim

Eignungsprüfung: Für welche Studiengänge an der Universität Hildesheim ist das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich?

Für die Studiengänge in den Kulturwissenschaften sowie für einige andere Studienfächer ist das Ablegen bzw. Bestehen einer Eignungsprüfung Teil der Bewerbung um einen Studienplatz. Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung gelten jeweils bestimmte Fristen. Um an den Eignungsprüfungen, das heißt an der Bewerbung für unten stehende Studiengänge teilzunehmen, müssen Sie sich zwingend für die Teilnahme an der Eignungsprüfung bewerben. Folgende Bachelorstudiengänge/-fächer der Universität haben eine Eignungsprüfung:

Kreatives Schreiben & Kulturjournalismus Kulturwissenschaften & ästhetische Praxis Szenische Künste Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang: Lehramt, individuelle und definierte Studienvarianten (in den Fächern Kunst, Musik, Sport) Sport, Gesundheit & Leistung (definierten Studienvariante im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang)

Weitere Informationen

Bewerbung um einen Studienplatz

 

Fachwechsel/Ortswechsel: Welche Möglichkeiten gibt es für einen Fachwechsel/Ortwechsel und wie gehe ich vor?

Hinweis: Bafög-Empfänger aufgepasst – Ein Fach- oder Studiengangswechsel kann unmittelbare Auswirkungen auf den Bezug von BaföG haben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Wechsel beim zuständigen Studentenwerk.

Wechsel des Studienfachs/Studiengangs innerhalb der Hochschule

1. Polyvalente Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge

  • Ein Wechsel in ein anderes Studienfach (Fachwechsel) ist nur möglich, wenn in dem gewünschten Studienfach entsprechende Kapazitäten, d. h. Plätze frei sind. In welchem Studienfach Kapazitäten frei sind, entscheidet sich zu jedem Semester neu. Informationen hierzu erteilt das Immatrikulationsamt. Sind Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei, müssen Sie für den Wechsel in das 1. Fachsemester beim Immatrikulationsamt einen „Antrag auf Fachwechsel“ stellen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen. Für den Wechsel in ein höheres Fachsemester müssen Sie sich vorab zwingend Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Dies erfolgt über das zuständige Prüfungsamt in Form eines Antrags. Sind Ihre Leistungen anerkannt, können Sie beim Immatrikulationsamt den Fachwechsel für ein höheres Semester beantragen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen. Sind in dem gewünschten Studienfach  keine Kapazitäten frei, müssen Sie sich regulär um einen Studienplatz bewerben.

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Anträge auf Fachwechsel: Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim Anrechnung von Leistungen: Prüfungsämter der Universität Hildesheim

2. Bachelor-/Masterstudiengang

Wenn Sie in einen Studiengang wechseln wollen, den Sie bisher nicht studiert haben, müssen Sie sich vorab informieren, ob der gewünschte Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.

  • Wechsel in zulassungsfreie Studiengänge: Ist der Studiengang in den Sie wechseln möchtenzulassungsfrei, stellen Sie für den Wechsel in das1. Fachsemester beim Immatrikulationsamt einen Antrag auf Fachwechsel. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen. Für den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines anderen Studiengangs müssen Sie sich vorab Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Dies erfolgt über das zuständige Prüfungsamt in Form eines Antrags. Sind Ihre Leistungen anerkannt, können Sie beim Immatrikulationsamt den Fachwechsel für ein höheres Semester beantragen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen.
  • Wechsel in zulassungsbeschränkte Studiengänge: Ist der Studiengang in den Sie wechseln möchten zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich i. d. R. für den Wechsel in das 1. Fachsemester regulär um einen Studienplatz bewerben. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen. Für den Wechsel in ein höheres Fachsemester in einem bisher noch nicht studierten Studiengang, müssen Sie eine Anerkennung der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen. Die Anerkennung erfolgt über das zuständige Prüfungsamt in Form eines Antrags (Link). Beachten Sie: Ohne eine Anerkennung vom Prüfungsamt ist eine Bewerbung nur für das 1. Fachsemester möglich! Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester beim Immatrikulationsamt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen.

Weiterführende Links

Anträge auf Fachwechsel: Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim Anrechnung von Leistungen: Prüfungsämter der Universität Hildesheim

Ortswechsel, d. h. Wechsel an eine andere Hochschule

Studierende einer deutschen Hochschule, die ihr Studium in demselben Studiengang an der Universität Hildesheim fortführen wollen

  • Ein Wechsel an die Universität Hildesheim ist nur möglich, wenn in dem gewünschten Studiengang und Fachsemester entsprechende Kapazitäten frei sind. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn beim Immatrikulationsamt. Die Bewerbung erfolgt dann über einen formalen Zulassungsantrag an das Immatrikulationsamt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen.

Weiterführende Links

Anträge auf Fachwechsel: Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim Anrechnung von Leistungen: Prüfungsämter der Universität Hildesheim

Gasthörerstudium: Was ist ein Gasthörerstudium?

Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten ohne dass Sie Leistungsnachweise erbringen bzw. einen Abschluss erwerben wollen, können Sie sich zum Gasthörerstudium anmelden. Als Gasthörer benötigen sie keine formale Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur). Um am Gasthörerstudium teilzunehmen, müssen Sie sich bis zum 15. April/ 15.Oktober eines Jahres über ein Formular anmelden und den entsprechenden Gasthörerbeitrag überweisen.

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Gasthörendenstudium

GHR 300. Was bedeutet das?

Die Buchstaben "GHR" stehen für Grund-, Haupt- und Realschule; die Zahl "300" für 300 credit points.

Hintergrund des Begriffes ist die 2009 vom nds. Landtag beschlossene Lehramtsreform. In der Folge wurde der niedersächsische Verbund zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung beauftragt mit Hilfe einer Arbeitsgruppe ein neues Modell der Lehramtsausbildung für die Grund-, Haupt- und Realschule zu entwickeln, das 300 Credits umfasst.

Die Umgestaltung der Studiengänge Master of Education für die Grund-, Haupt- und Realschule wurde möglich nachdem die Kultusministerkonferenz 2009 die Mindestpunktzahl von 300 Credits für die Verleihung eines Mastergrades festgelegt hat (unter Einbeziehung eines Bachelorabschlusses mit 180 Credit Points). Hierzu umfasst das Masterstudium ab dem Wintersemester 2013/2014 vier Semester. Eine halbjährige Praxisphase und ein forschungsorientiertes "Projektband" werden integriert, sowie fachdidaktische Kenntnisse in den Unterrichtsfächern vertieft. "GHR 300" ermöglicht eine enge Verzahnung von Theorie- und Praxisanteilen in Lehrveranstaltungen, Praktika und Forschungsprojekten. Hinweis: Studierende, die ihr Bachelorstudium zum Wintersemester 2010/2011 begonnen haben, sind von diesen Veränderungen betroffen. Sie absolvieren nach der Regelstudienzeit das neue viersemestrige Studium zum Master of Education.

Kontakt Koordinierungsstelle Lehramt

Fragen Rund um die Organisation GHR 300, die Praxisphase und den Projektband finden Sie auf den Seiten der Koordinierungsstelle Lehramt unter folgendem Link: Koordinierungsstelle Lehramt

Weiterführende Links

Masterstudiengang Lehramt (M.Ed.) Niedersächsischer Verbund zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung Kultusministerkonferenz

Hochschulzugang: Ich habe die Fachhochschulreife - kann ich damit an der Universität Hildesheim studieren?

Die Fachhochschulreife berechtigt Sie zur Aufnahme eines universitären Studiums in der entsprechenden Fachrichtung (§18 Abs. 3 NHG), d.h. es besteht ein sog. fachgebundener Hochschulzugang.

Beispiele:

  • Sie haben einen Abschluss der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung und möchten an der Universität Hildesheim Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) studieren. In diesem Fall wird Ihre alternative, in diesem Fall fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung i.d.R. anerkannt, so dass Sie sich regulär für diesen Studiengang bewerben können.
  • Sie haben einen Abschluss der Fachoberschule Gestaltung und möchten an der Universität Hildesheim Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) studieren. In diesem Fall wird Ihre alternative Hochschulzugangsberechtigung von der Universität Hildesheim i.d.R. nicht anerkannt, da der gewünschte Studiengang und Ihre Fachhochschulreife nicht derselben Fachrichtung entsprechen.

Die formale Überprüfung, ob und in welcher Fachrichtung Ihre Fachhochschulreife als Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Hildesheim anerkannt wird, erfolgt über das Immatrikulationsamt. Eine vorherige Klärung über Umfang und Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wird dringend empfohlen.  Kurzauskünfte über Vorgehen und einzureichende Unterlagen erhalten Sie vorab bei der Infoline (Kontaktdaten finden Sie am Anfang der Seite in der Infobox rechts).

Weiterführende Links

FAQ Bewerbung: Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich an der Universität Hildesheim bewerben zu können? siehe Buchstabe B

Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim Weitere Informationen zum Thema "Studieren ohne Abitur"

Immatrikulation/Einschreibung: Wie funktioniert die Immatrikulation/Einschreibung?

Die Immatrikulation, also Einschreibung für einen Studiengang erfolgt immer erst nach der Zulassung durch die Hochschule, d. h., Sie benötigen hierzu einen Zulassungsbescheid. Diesen erhalten Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, wenn Sie nach der Bewerbung für ein bestimmtes Studium einen Studienplatz erhalten haben. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich direkt für einen Studienplatz einschreiben/immatrikulieren.

Weiterführende Links

Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim Bewerbung um einen Studienplatz

Kinder: Welche Betreuungsmöglichkeiten bestehen an der Universität Hildesheim für Kinder?

Studierende und Beschäftigte der Universität Hildesheim können auf verschiedene Angebote der Kinderbetreuung zurückgreifen:

  • Kindertagesstätte des Studentenwerks OstNiedersachsen in Hildesheim
  • In Kooperation mit dem Studentenwerk OstNiedersachsen bietet die Universität Hildesheim darüber hinaus eine flexible Kinderbetreuung (Flexi) an, in der Sie Ihr Kind stundenweise betreuen lassen können.
  • Zudem gibt es eine Reihe von städtischen Angeboten (Kindertagesstätten, Vermittlung von Tagesmüttern usw.) in Hildesheim. 

Nähere Informationen sowie eine Beratung zum Thema „Studieren mit Familie“ bietet das audit familiengerechte hochschule des Gleichstellungsbüros der Universität Hildesheim

Weiterführende Links

audit familiengerechte hochschule

Lateinkenntnisse: Muss ich über Lateinkenntnisse verfügen, um an der Universität Hildesheim studieren zu können?

Für eine Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Hildesheim müssen Sie keine Lateinkenntnisse nachweisen.

Lehramt: Wie funktioniert das Lehramtsstudium?

Die Universität Hildesheim bietet ein Studium für das Grund-, Haupt- und Realschullehramt an. Egal für welche Schulform Sie sich entscheiden, umfasst das Studium den Abschluss  eines Bachelors (B. A. oder B.Sc.) von 6 Semestern Regelstudienzeit sowie eines Masters (M. Edc.). von 4 Semestern Regelstudienzeit. Anschließend beenden Sie die Ausbildung mit dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst (dem sog. Referendariat).

Das Lehramtsstudium umfasst zwei Hauptfächer. Die Kombinationsmöglichkeiten sind unterschiedlich, je nachdem ob auf Grund- oder Haupt- und Realschullehramt studiert wird. Sollten Sie sich für eine andere Berufslaufbahn interessieren, besteht nach dem ersten Studienabschnitt des Bachelors die Möglichkeit, das Studium ohne Lehramtsoption (individuelle Studienvariante) weiterzuführen.

Praxiserfahrung ist für angehende Lehrer*innen besonders wichtig.  So verbringen Lehramtsstudierende in Hildesheim bereits ab dem ersten Semester jeweils einen Vormittag in der Woche an ihrem zukünftigen Arbeitsplatz – der Schule. Theorie und Praxis sind so von Anfang an eng verbunden. Informationen zu Studienaufbau, Fächerkombinationen und Bewerbung finden Sie in den weiterführenden Links.

Weiterführende Links

Bewerbung um einen Studienplatz

numerus clausus (n.c.): Wie hoch ist der n.c. für einzelne Studiengänge der Universität Hildesheim?

Der n.c. bezeichnet im eigentlichen Sinne die Beschränkung der Studienplatzzahl für bestimmte Studiengänge. Umgangssprachlich wird der Begriff auch für den Notenschnitt verwendet, der zu einem bestimmten Semester erforderlich war, um einen Studienplatz zu erhalten.

Gibt es für bestimmte Studiengänge mehr Bewerber*innen als vorhandene Studienplätze, ermittelt die Universität Hildesheim für jede(n) Bewerber*in eine sogenannte Verfahrensnote. Diese setzt sich je nach Studiengang aus den gewichteten Einzelnoten bestimmter Fächer und dem Abiturdurchschnitt zusammen. Wie sich die Verfahrensnote im Detail errechnet, kann der sog. Auswahl- oder Zugangs-/Zulassungsordnung des jeweiligen Studiengangs entnommen werden.

Weiterführende Links

Zentrale Studienberatung (ZSB) Immatrikulationsamt Auswahl- oder Zugangs-/Zulassungsordnungen (elektronisches Verkündungsblatt)

Polyvalenz

Der Begriff "Polyvalenz" meint die Verwendbarkeit eines Abschlusses in vielfältigen Berufs- bzw. Ausbildungszusammenhängen. Ein Abschluss gilt dann als polyvalent, wenn er nicht nur den Zugang zu einem einzigen Beruf oder Berufsfeld eröffnet, sondern für verschiedene Tätigkeiten qualifiziert. Polyvalenz bedeutet in Bezug auf den Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang | Bachelor (B.A. und B.Sc.) an der Universität Hildesheim, dass Studierende in einer Form ausgebildet werden, die es ihnen ermöglicht, neben dem Lehramtsstudium auch die individuelle Studienvariante mit Berufsfeldern außerhalb des Schulwesens und weitere definierte Studienvarianten zu studieren.

Weiterführende Links

Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang | Bachelor (B.A. und B.Sc.)

Prüfungsordnung: Wo finde ich die Prüfungsordnung zu meinem Studiengang/Studienfach?

Die Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs finden Sie im elektronischen Verkündungsblatt der Universität Hildesheim. Die Prüfungsordnungen einzelner Fächer finden Sie unter den übergeordneten Seiten zum Studienangebot.

Weiterführende Links

Elektronisches Verkündungsblatt der Universität Hildesheim Studienangebot: Prüfungsordnungen einzelner Fächer

Semesterticket: Gibt es in Hildesheim ein Semesterticket?

Ja, es gibt ein Semesterticket, das Sie nach der Überweisung des Semesterbeitrages bei Einschreibung bzw. Rückmeldung zur Verfügung gestellt bekommen. Näheres zum Semesterticket erfahren Sie beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Weiterführende Links

Allgemeiner Studierendenausschuss (ASTA)

FAQ Chipkarte/UNI-Card: siehe C

FAQ Semesterbeitrag: siehe S

Studienbeginn: Welche Angebote zur Orientierung gibt es zu Studienbeginn?

Speziell für den Studienstart bietet die Universität Hildesheim die Einführungswoche sowie das Erstsemestertutorium (EST) an, die von der Zentralen Studienberatung (ZSB) organisiert werden.
Das Programm der Einführungswoche finden Sie jeweils ein paar Wochen vor Semesterbeginn auf der Website. Darüber hinaus können sich Studienanfänger*innen mit Ihren Fragen jederzeit an die Zentrale Studienberatung (ZSB), die Infoline oder die studentische Studienberatung Anker-Peers wenden.

Weiterführende Links

Erstsemestertutorium & Einführungswoche Zentrale Studienberatung (ZSB) CampusCenter und Infoline Anker-Peers

Studiengebühren/Studienbeiträge: Wie hoch sind die Studiengebühren/ Studienbeiträge an der Universität Hildesheim?

Es ist zu unterscheiden zwischen Semesterbeitrag, Studiengebühr und Langzeitstudiengebühr

Den Semesterbeitrag zahlen grundsätzlich alle Studierenden mit der Einschreibung bzw. mit der Rückmeldung. Ausnahmen gelten für beurlaubte Studierende. Ein Teil des Geldes geht an das Studentenwerk zur Finanzierung seiner Serviceleistungen (Mensa, Wohnheime, Beratungsstellen etc.), einen weiteren Teil erhält die Studierendenschaft, die mit ihrem Organ, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ebenfalls Serviceleistungen für Studierende anbietet. Schließlich sind in diesem Betrag der in Niedersachsen obligatorische Verwaltungskostenbeitrag enthalten sowie die Kosten für das Semester-Ticket. Die Höhe des Semesterbeitrages hängt unter anderem von den Kosten für das Semesterticket ab.

Als Studiengebühr werden die Kosten bezeichnet, die beim Studium eines Weiterbildungsstudiengangs anfallen. Diese sind je nach Studiengang unterschiedlich hoch.

Bei Langzeitstudiengebühren handelt es sich um einen erhöhten Studienbeitrag, der von solchen Studierenden erhoben wird, die die Regelstudienzeit um mehr als sechs Semester überschreiten. Zur Unterscheidung spricht man in diesem Fall auch von „Langzeitstudiengebühren“. Diese betragen 500 Euro, und zwar an allen niedersächsischen Hochschulen.

Weiterführende Links

Informationen zur Studienfinanzierung Informationen der Koordinierungsstelle für Studienberatung in Niedersachsen

Studienordnung: Wo finde ich die Studienordnungen zu meinem Studiengang/Studienfach?

Die Studienordnungen des jeweiligen Studiengangs finden Sie im elektronischen Verkündungsblatt der Universität Hildesheim. Die Studienordnungen einzelner Fächer finden Sie unter den übergeordneten Seiten zum Studienangebot.

Weiterführende Links

Elektronisches Verkündungsblatt der Universität Hildesheim Studienangebot: Studienordnungen einzelner Fächer

Studieren ohne Abitur – Hochschulzugang an der Universität Hildesheim

Auch wenn Sie kein "klassisches" Abitur haben – durch die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes im Juli 2010 gibt es für Sie viele Möglichkeiten, ein Studium an der Universität Hildesheim aufzunehmen. Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann neben dem „klassischen“ Abitur beispielsweise auch mit einer Fachhochschulreife oder beruflichern Abschlüssen erworben werden. Zwei unterschiedliche Vorbildungen werden dabei unterschieden: die schulische Vorbildung und die berufliche Vorbildung.

Weiterführende Links:

Studieren ohne Abitur – Hochschulzugang an der Universität Hildesheim

 

Vorpraktikum: Brauche ich für einen der an der Universität Hildesheim angebotenen Studiengänge ein Vorpraktikum?

Nein. Bei allen an der Universität Hildesheim angebotenen Studiengängen sind die Praktika in das Studium integriert.

Wartezeiten, Warteliste: Was ist, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe – komme ich dann auf eine Warteliste oder werde über Wartezeit zugelassen?

Nein. Wartelisten, in die man aufgenommen wird, gibt es nicht.

Die Wartezeit (Wartesemester), von denen im Zusammenhang mit der Zulassung und den Auswahlgrenzen die Rede ist, meint die Zeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. das Abitur), in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule als Student oder Studentin eingeschrieben waren. Die Zeit wird in Halbjahren (Semestern) gerechnet. Als Wartezeit werden nur volle Halbjahre angerechnet.

Beispiel: 1. April - 30. September eines Jahres oder 1. Oktober - 31. März des Folgejahres. Wenn Sie z. B. im Frühjahr 2017 Abitur gemacht haben und sich zum Wintersemester 2018/2019 bewerben wollen, haben Sie zwei Halbjahre Wartezeit (zwei Wartesemester), sofern Sie nicht bereits in Deutschland studiert haben.

Ein Studium im Ausland oder der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer oder Gasthörerin ist nicht wartezeitschädlich, d. h., so verbrachte Zeit wird als Wartezeit angerechnet.

Zulassungsverfahren: Wie funktioniert das Zulassungsverfahren?

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge gibt es eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen für die Sie sich direkt über das Online-Portal der Universität Hildesheim bewerben.

Die Zulassung zu den einzelnen Studiengängen ist in studiengangsbezogenen Ordnungen geregelt. Bei der Zulassung für das 1. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs werden an der Universität Hildesheim die Studienplätze nach Abzug der gesetzlich festgelegten Quoten für Härtefälle, ausländische Studienbewerber, Berufsqualifizierte und Zweitstudienbewerber zu 90 Prozent im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach Qualifikation und die verbleibenden 10 Prozent der Studienplätze nach Wartezeit vergeben.

Bei künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen erfolgt die Vergabe aller Studienplätze (mit Ausnahme derer, die im Rahmen der Härtefallquote vergeben werden) nach dem Ergebnis einer künstlerischen Eigungsprüfung.

Nach dem Auswahlverfahren erhalten diejenigen, die einen Studienplatz bekommen haben, einen sog. Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, den Studienplatz innerhalb einer angegebenen Frist anzunehmen. Wird diese Frist versäumt oder der Studienplatz nicht angenommen, so steht der Studienplatz wieder zur Vergabe zur Verfügung. Es kommt zum sog. Nachrückverfahren, in dem zurückgegebene Studienplätze nach demselben allgemeinen Auswahlverfahren vergeben werden.

Weiterführende Links

Bewerbung und Zulassung

FAQ Eignungsprüfung: siehe E

FAQ Immatrikulation/Einschreibung: siehe I