Fördervoraussetzungen und Antragstellung

Wir freuen uns sehr über ihr Interesse an einer möglichen Förderung durch die Universitätsgesellschaft Hildesheim e.V.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Anleitung zur Antragstellung. Bitte reichen Sie Ihren Antrag als pdf-Datei online ein. Sollten Sie ergänzende Materialien postalisch übersenden, informieren Sie uns darüber per E-Mail

Antragstellung

  1.  Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Universität Hildesheim und deren Mitglieder (z.B. Dekanate, Fachbereiche, Gremien, Institute, Studierende etc.) sowie alle, die durch ihre Aktivitäten die Universität Hildesheim im Sinne des Satzungsauftrages der Universitätsgesellschaft fördern können und wollen.
     
  2. Anträge sind vom Antragsteller möglichst prägnant und unter Beifügung geeigneter Unterlagen zu stellen, sodass der Vorstand der Universitätsgesellschaft Hildesheim sich ein umfassendes Bild über die Förderfähigkeit und die Förderungswürdigkeit der geplanten Maßnahme machen kann.
     
  3. Neben der Beschreibung der Maßnahme sind eine Kostenvorausschau sowie ein Finanzierungsplan unerlässlich.
     
  4. Förderanträge können nur vor Beginn einer Maßnahme bewilligt werden.
     
  5. Förderanträge müssen so rechtzeitig beim Vorstand eingegangen sein, dass sie grundsätzlich in einer Vorstandssitzung 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme behandelt werden können.
     
  6. Förderanträge richten Sie bitte an den Vorstand der Universitätsgesellschaft Hildesheim e.V. | c/o Universität Hildesheim per E-Mail
     
  7. Für die Antragstellung ist das Formular für Förderanträge (PDF) zu verwenden. 
    Dieses ist elektronisch auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Förderanträge werden nicht entgegengenommen.