Studienfach-, Hochschulwechsel & Zweitstudium
Studienfachwechsel
Wechsel eines Studienfachs innerhalb des Polyvalenten Zwei Fächer-Bachelorstudiengangs (B. A. und B. Sc.)
Ein Wechsel in ein anderes Studienfach (Fachwechsel) ist nur dann möglich, wenn in dem gewünschten Studienfach entsprechende Kapazitäten, d. h. Studienplätze frei sind. In welchem Studienfach Kapazitäten frei sind, entscheidet sich zu jedem Semester neu.
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Für den Fachwechsel müssen Sie fristgerecht beim Immatrikulationsamt 3 einen „Antrag auf Fachwechsel“ stellen.
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Bitte beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen: 15. Januar zum Sommersemester und 15. Juli zum Wintersemester
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Ein Fachwechsel zu Deutsch, zu Englisch und zu Sachunterricht ist aus kapazitären Gründen nicht möglich!
Das Formular zum Fachwechsel finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes:
Antrag auf Fachwechsel
Wechsel des Bachelor- oder Masterstudiengangs
Wenn Sie in einen Studiengang wechseln wollen, den Sie bisher nicht studiert haben, müssen Sie sich neu bewerben.
Für den Wechsel in ein höheres Fachsemester müssen Sie eine Anerkennung der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen. Die Anerkennung erfolgt über das zuständige Prüfungsamt in Form eines Antrags auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen (siehe unten).
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen: Prüfungsämter der Universität Hildesheim
BAföG-Empfänger*innen aufgepasst: Ein Fach- oder Studiengangswechsel kann unmittelbare Auswirkungen auf den Bezug von BAföG haben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Wechsel beim zuständigen Studierendenwerk OstNiedersachsen.
Hochschulwechsel/Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Der Begriff Hochschulwechsel meint einen Wechsel von einer anderen Hochschule an die Universität Hildesheim. Möchten Sie Ihr bisheriges Studium nun an der Universität Hildesheim fortführen oder ein vergleichbares Studium anschließen? Dann beachten Sie bitte, dass ein Wechsel an die Universität Hildesheim nur möglich ist, wenn in dem gewünschten Studiengang freie Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Die Bewerbung erfolgt über einen formalen Zulassungsantrag an das Immatrikulationsamt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen.
Anerkennung/Anrechnung von Leistungen: Prüfungsämter der Universität Hildesheim
Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 endet am 15.01.2025 (Ausschlussfrist!).
Eine Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Sie bereits studiert und Studien- und Prüfungsleistungen in ausreichendem Umfang erbracht haben. Die Bewerbung setzt die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester (zum Wintersemester in der Regel mindestens in das dritte, zum Sommersemester in das zweite) voraus. Bitte nutzen Sie für die Anerkennung die nachstehenden Formulare:
Antragsformular: Anerkennung/Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Anlage
Die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester erfolgt papiergebunden und nicht über unser Online-Portal. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt.
Bitte beachten Sie:
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Innerhalb der Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester für die Studienfächer Deutsch, Englisch und Sachunterricht aus kapazitären Gründen nicht möglich!
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Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Bachelorstudiengang Psychologie und im Masterstudiengang Psychologie ist aus kapazitären Gründen nicht möglich!
Zweitstudium
Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Universität oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium) und sich für einen weiteren zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang bewerben, sind Sie Zweitstudienbewerber*in.
Ein Masterstudium, welches den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt (konsekutives Studium), gilt nicht als Zweitstudium.
Verteilung der Studienplätze für ein Zweitstudium
Maximal 3 Prozent der innerhalb des jeweiligen Bachelorstudiengangs insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Zweitstudienbewerber*innen vergeben. Bei unseren künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen ist allerdings allein das Ergebnis der Eignungsprüfung für die Vergabe der Studienplätze entscheidend.
Die Auswahl unter den Zweitstudienbewerber*innen erfolgt nach einer durch eine Messzahl bestimmten Rangfolge. Die Messzahl wird aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für ein Zweitstudium ermittelt.
Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:
-Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“: 4 Punkte
-Noten „gut“ und voll „befriedigend“: 3 Punkte
-Note „befriedigend“: 2 Punkte
-Note „ausreichend“: 1 Punkt
-Note „nicht nachgewiesen“: 1 Punkt
Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist.
Nach dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Punktzahlen vergeben:
-"zwingende berufliche Gründe" - 9 Punkte;
-"wissenschaftliche Gründe" - 7 bis 11 Punkte;
-"besondere berufliche Gründe" - 7 Punkte;
-"sonstige berufliche Gründe" - 4 Punkte;
-"keiner der vorgenannten Gründe" - 1 Punkt.
Die Punkte für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor.
Ausnahmen
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Sie haben bereits ein Masterstudium abgeschlossen und bewerben sich für einen weiteren Master: An der Universität Hildesheim gelten Sie nicht als Zweitstudienbewerber*in. Sie bewerben sich regulär um einen Studienplatz.
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Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Bachelorstudium und bewerben sich für ein weiteres Bachelorstudium: Sie gelten weiterhin als Erststudienbewerber*in
Vorgehen
Wenn Sie sich an der Universität Hildesheim für ein Zweitstudium bewerben möchten, müssen folgende Unterlagen zusätzlich von Ihnen eingereicht werden:
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ein Motivationsschreiben inklusive Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel. Die Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für das Zweitstudium maßgebend sind.
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eine Kopie des Abschlusszeugnisses vom Erststudium (die Abschlussnote muss .
Als Zweitstudienbewerber*in können Sie sich dann für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie in der Lage sind, die erforderlichen Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen für das angestrebte Fachsemester nachzuweisen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Silke Könemann:
bewerbung@uni-hildesheim.de
Bildnachweis: Luzie J. Almenräder