Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung
Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen.
Bitte bringen Sie eine oder mehrere künstlerische Produktionen oder Dokumentationen künstlerischer Vermittlungsformate im gewählten künstlerischen Schwerpunktfach (Bildende Kunst, Film und Bewegtbild, Literatur, Musik oder Theater) zum Eignungsgespräch mit.
Termin
Die Eignungsgespräche an der Domäne finden am Dienstag, den 21. Mai 2024, zwischen 12:00 und 17:00 Uhr statt.