Masterstudiengänge: Eignungsfeststellungsprüfung im Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation

Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.)

Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil

Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:

Teil I: Begutachtung Ihrer selbstverfassten literarischen Textproben durch die MA-Auswahlkommission

Reichen Sie parallel zu Ihrer Bewerbung auf dem Online-Portal der Uni bitte 10-15 Seiten aus dem selbstverfassten literarischen Schreibprojekt ein, an dem Sie während des Masterstudiums arbeiten wollen. Dazu ein einseitiges Exposé zu Ihrem Schreibprojekt. Das Ganze senden Sie bitte bis zum 02. Mai 2024 (Ausschlussfrist) in einem PDF-Dokument an: literatur(at)uni-hildesheim.de

Bitte benennen Sie das PDF wie folgt: MA LSL_[Name]_[Vorname]_[Bewerbernummer].pdf

Die Auswahlkommission begutachtet im Folgenden Ihre Textproben. Fällt die Begutachtung im Sinne der künstlerischen Eignung positiv aus, so erhalten Sie bis zum 10.05.24 eine Einladung zu Teil II des Verfahrens.

Teil II: 20-minütiges poetologisches Gespräch über Ihre vorgelegten Textproben

In diesem Gespräch sollen Sie Ihre ästhetischen Verfahren reflektieren und einen kritischen und genauen Umgang mit Sprache und Literatur auf Grundlage Ihrer eingereichten Textproben zeigen.
Das Gespräch findet am 24. Mai 2024 am Institut für Literarisches Schreiben und Literaturwissenschaft der Universität Hildesheim statt. Der genaue Termin wird Ihnen bei positiver Begutachtung Ihrer Textproben in einer gesonderten Einladungsmail mitgeteilt.

Bitte beachten Sie: Es müssen beide Teile der Eignungsfeststellungsprüfung bestanden werden. Sollte die MA-Auswahlkommission bei Teil I) „Begutachtung Ihrer selbstverfassten literarischen Textproben“ zu einem abschlägigen Ergebnis kommen, erhalten Sie keine Einladung zu Teil II) des Verfahrens.

Die Eignungsfeststellungsprüfung gilt als bestanden, wenn die Auswahlkommission beide Prüfungsteile positiv bewertet.

Formalia: Auswahlordnung

Informationen zum Zugang finden Sie unter folgendem Link (elektr. Verkündungsblatt): Zugangs- und Zulassungsordnung

Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste (M.A.)

Ablauf & Inhalte

Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung

Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen.

Bitte bringen Sie eine oder mehrere künstlerische Produktionen oder Dokumentationen künstlerischer Vermittlungsformate im gewählten künstlerischen Schwerpunktfach (Bildende Kunst, Film und Bewegtbild, Literatur, Musik oder Theater) zum Eignungsgespräch mit.

Termin

Die Eignungsgespräche an der Domäne finden am Dienstag, den 21. Mai 2024, zwischen 12:00 und 17:00 Uhr statt.

Formalia: Auswahlordnung

Informationen zum Zugang finden Sie unter folgendem Link (elektr. Verkündungsblatt): Zugangs- und Zulassungsordnung

Künste und Gegenwartskulturen transdisziplinär (M.A.)

Ablauf & Inhalte

Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung

Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen.

Bitte reichen Sie bei der Bewerbung einen Lebenslauf ein, der Aufschluss über bereits erbrachte Projekte, Praktika und Hospitanzen sowie andere Arbeitserfahrungen gibt, die für die Entwicklung der künstlerischen Praxiserfahrung relevant gewesen sind.

Termin

Die Eignungsgespräche an der Domäne finden am Dienstag, den 21. Mai 2024, zwischen 12:00 und 17:00 Uhr statt.

Formalia: Auswahlordnung

Weitere Informationen zum Zugang finden Sie unter folgendem Link (elektr. Verkündungsblatt): Zugangs- und Zulassungsordnung