Eignungsprüfungen im Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
Eignungsprüfung B. A. Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:
Prüfungsteil 1 (digital):
Dieser Prüfungsteil umfasst eine schriftliche Aufgabe, in der Ihnen zwei künstlerische Gegenstände vorgegeben werden. Sie wählen einen Gegenstand aus, den Sie beschreiben und analysieren. Die Aufgabe wird Ihnen zu einem festen Prüfungstermin digital zugänglich gemacht. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden. Die bearbeitete Aufgabe ist bis zum Ende der Bearbeitungszeit auf dem in der Einladung beschriebenen Weg digital zu übermitteln. Der Prüfungstermin wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.
Prüfungsteil 2 (in der Regel in Präsenz):
Dieser Prüfungsteil besteht in der Vorstellung einer eigenen künstlerischen Produktion in dem in der Anmeldung angegebenen Fach, dem späteren künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfach. In den Fächern Bildende Kunst, Literatur, Medien und Theater kann die eigene künstlerische Produktion zusätzlich vor dem eigentlichen Prüfungstermin digital eingereicht werden. Der konkrete Übermittlungsweg und der Termin, bis zu dem die Einreichung möglich ist, wird Ihnen in der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
- Mitzubringendes Werk:
1. Eigener literarischer, essayistischer und kulturjournalistischer Text (Anfang oder Auszug) zum Thema „Unruhig bleiben“. Diese Textprobe soll zu den Eignungsprüfungen mitgenommen werden und höchstens 5 Seiten (10.000 Zeichen) umfassen.
2. Zudem soll zur Eignungsprüfung ein Buch der Gegenwartsliteratur (ab 1990) mitgenommen werden. Dieses Buch soll in der Eignungsprüfung mündlich vorgestellt werden. - Präsentation im Umfang von: ca. 5 Minuten:
Vorlesen eines Ausschnitts sowie kurze einleitende Bemerkungen zum eigenen Text, dann Diskussion darüber. Zudem 5 Minuten Buchvorstellung (mitgebrachtes Buch aus der Gegenwartsliteratur). Gesamtprüfungszeit: 20 Minuten
In der Fachprüfung Bildende Kunst legen die Kandidat_innen eine Auswahl ihrer künstlerisch-praktischen Arbeiten vor. Darüber hinaus nehmen sie Stellung zu einem vorgelegten Werk der Kunstgeschichte. Im Gespräch über die mitgebrachten Arbeiten und die vorgelegten Werke geht es um das Bildverständnis der Kandidat_innen, um ihre künstlerisch-praktischen Fähigkeiten und um ihre Motivation für die Wahl es Studiengangs bzw. des Hauptfaches Bildende Kunst. Geprüft wird, ob die persönliche Motivation und die fachliche Eignung einen positiven Studienverlauf erwarten lassen.
- Mitzubringendes Werk: Mappe mit Arbeiten unterschiedlicher Techniken (z. B. Skizzen, Zeichnung, Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Film, Video, Dokumentation von Performances, Installationen etc.)
- im Umfang von: abhängig von der Art des Werks (z. B. 5-10 Einzelarbeiten oder Serien)
- Präsentation im Umfang von: 10 Minuten im Rahmen der mündlichen Befragung von insgesamt 25 Minuten
- Mitzubringendes Werk: 2-3 einstudierte Musikstücke
- Präsentation im Umfang von: 15 Minuten Präsentation und 10 Minuten Prüfungsgespräch
- Mündliche Aufgaben zu Harmonielehre und elementarer Musiklehre im Umfang von 15 Minuten
- Mitzubringende Hilfsmittel: in der Regel Instrumente und Noten (Gitarrenverstärker, drum set, Gesangsmikro können auf Anfrage gestellt werden)
- zusätzlich für alle: Die Präsentation ist eingebunden in ein 45-minütiges Prüfungsgespräch, das neben der Präsentation Fragen zur Präsentation und Motivation sowie Aufgaben zu Gehörbildung und Harmonielehre beinhaltet.
Nähere Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten der Eignungsprüfung im Hauptfach Musik finden Sie hier.
- Mitzubringendes Werk: DVD, Text, Performance
- Präsentation im Umfang von: 10 Minuten und 10-minütiges Prüfungsgespräch
- Mitzubringendes Werk: Video, Kurzfilm, Fotos, Website
- im Umfang von: ca. 8 Minuten
- Präsentation im Umfang von: maximal 10 Minuten
Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis können Sie hier nachlesen:
"Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)
FAQ | Fragen & Antworten
Es wird von allen Prüflingen der gleiche künstlerische Gegenstand beschrieben und analysiert.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.
Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich. Bei der Klausur handelt es sich nicht um eine Abfrage Ihres Wissens, sondern vielmehr darum, dass Sie Ihre Wahrnehmungsfähigkeit und Ihre Fähigkeit hinsichtlich des künstlerischen und kreativen Umganges zeigen.
Die Prüfung findet im gewählten Hauptfach statt.
Nein, Sie müssen sich bereits im Vorfeld für ein Hauptfach entscheiden und melden sich für dieses zur Eignungsprüfung an.
Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.
Eignungsprüfung B. A. Szenische Künste
Die Eignungsprüfung besteht aus aus drei Teilen:
Prüfungsteil 1:
Schriftliche Aufgabe mit einer für alle Prüflinge gleichen Themenstellung aus einem oder beiden künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfächern Theater oder Medien. Die Aufgabe wird Ihnen zu einem festen Prüfungstermin per Email zugesandt. Um an der Prüfung teilzunehmen müssen Sie Ihre Analyse der Themenstellung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens per Email einsenden. Der Prüfungstermin wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.
Prüfungsteil 2:
Einsendung einer Dokumentation eines selbstständig erarbeiteten künstlerischen Werkes zu einem Thema, das sich die Bewerberin / der Bewerber selbst gestellt hat (z.B. Vorspiel einer Szene, Set-Entwurf, Kostüm-Entwurf, Video-Kurzfilm o. Ä.). Bitte senden Sie die Dokumentation in Form von Text- und / oder Bildern in digitaler Form (PDF o.Ä.) bzw. in Form eines Links zu einem hochgeladenen Video. Bitte beachten Sie die Angaben zum fachspezifischen Teil "Theater & Medien".
Prüfungsteil 3:
Prüfungsgespräch in dem das selbstständig erarbeitete künstlerische Werk präsentiert und diskutiert wird. Die Präsentation des eigenen Werkes soll 10 Minuten nicht überschreiten. Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel 25 Minuten. Die Prüflinge sollen ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihre Fähigkeit zum selbständigen, genauen und kreativen Umgang mit Szenischen Künsten zeigen. Das Prüfungsgespräch findet im Rahmen eines (Video)interviews statt.
Fachspezifische Prüfungsinformationen zu den Prüfungsteilen 2. und 3.:
Theater:
Die Bewerber_innen senden die Dokumentation einer künstlerischen Arbeit ein. Dies kann die Dokumentation einer bereits aufgeführten Inszenierung der Bewerberin/des Bewerbers sein. Bitte beschreiben Sie in diesem Fall den Kontext, indem die Inszenierung entstanden ist und was ihre Rolle bei der Entwicklung war. Sie können auch für die Eignungsprüfung eine neue Inszenierung erarbeiten und dokumentieren (z.B. das Vorspiel einer Szene oder eine eigene Performance). Möglich ist auch eine Videoarbeit, Bühnenbildmodelle, ein Regie-Exposé, Audioarbeiten, Entwurf einer Raum-, Klang- u./o. Videoinstallation oder ähnliches einzureichen.
Bitte senden Sie die Dokumentation in Form von Text- und / oder Bildern in digitaler Form (PDF, JPEG, o.Ä.) ein. Sollten Sie Videos oder Audios einreichen, laden Sie diese auf einer entsprechenden Plattform (Vimeo, Youtube, SoundCloud, etc.) hoch und senden Sie den Link an pru-theater(at)uni-hildesheim.de
Medien:
Die Bewerber_innen reichen ein maximal 8-minütiges Video bzw. eine Auswahl fotografischer Arbeiten oder die Dokumentation einer Installation ein, anhand derer sie ihre bisherige Medienpraxis nachweisen können. Bei der Beurteilung haben inhaltliche und ästhetische Konzeption Priorität. Bitte laden Sie das Material auf einer entsprechenden Plattform (Vimeo, Youtube, etc.) hoch und senden Sie den Link ) an pru-medien(at)uni-hildesheim.de.
Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Szenische Künste können Sie hier nachlesen:
"Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)
FAQ | Fragen & Antworten
Nein, Sie müssen sich bereits im Vorfeld für ein Hauptfach entscheiden und melden sich für dieses zur Eignungsprüfung an.
Ja, die Klausur besteht aus einer für alle Prüflinge gleichen Themenstellung aus einem oder beiden künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfächern Theater oder Medien.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.
Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.
Eignungsprüfung B. A. Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus
Die Eignungsprüfung besteht aus
a) der Begutachtung der selbstverfassten Textproben (1. Prüfungsteil)
b) einem halbstündigen Prüfungsgespräch über
-die vorgelegten selbstverfassten Textproben (Prüfungsteil 2a)
-einen oder mehrere vorgegebene Texte der deutschen Gegenwartsliteratur (Prüfungsteil 2b)
Die Prüflinge sollen ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihre Fähigkeiten zum kreativen, selbständigen und genauen Umgang mit Sprache und Literatur zeigen. Die wichtigsten Themen für das Prüfungsgespräch sind: Reflexion der eingereichten Arbeitsproben, allgemeine Kenntnisse zum Gegenstand des Studiengangs und Motivation für das Studium.
Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus können Sie hier nachlesen:
"Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)
FAQ | Fragen & Antworten
Es können auch Texte auf Englisch eingereicht werden, jedoch sollte der Großteil der eingereichten Texte auf Deutsch verfasst sein, da auch im Studium die meisten Texte in deutscher Sprache verfasst werden und darauf der Schwerpunkt liegt. Daher wird von der Abgabe ausschließlich englischer Texte abgeraten.
Es sollen selbstverfasste Texte aus den Bereichen Prosa, Lyrik, Drama, Essay eingereicht werden.
Eine oder mehrere selbstverfasste Textproben von insgesamt zehn bis höchstens zwanzig Seiten (maximal 1.800 Zeichen mit Leerzeichen pro Seite) sollen eingereicht werden.
Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Textproben nimmt die Begutachtung circa 6-8 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist in Anspruch. In der Regel erfolgt die Rückmeldung Anfang/Mitte Juni.
In der ersten Bewerbungsrunde lesen die Lehrenden des Instituts alle Texte und treffen danach gemeinsam eine Auswahl. Anhand dieser Vorauswahl entscheidet sich, wer zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung eingeladen wird.
Natürlich spielen bei der Begutachtung von Texten immer auch subjektive Einschätzungen eine Rolle, aber gemeinsam ist für uns als Kriterium, ob wir uns von dem, was wir gelesen haben, eine spannende Weiterentwicklung der jeweiligen schreibenden Person versprechen können. Das kann sich in der Sprache zeigen, in bestimmten stilistischen Eigenschaften, in erzählerischen Skizzen, Beobachtungen, Szenen, Originalität und vielem anderen mehr.
Im Prüfungsgespräch wollen wir uns mit Ihnen über Ihre Perspektive auf die Gegenwartsliteratur unterhalten: Was lesen Sie? Was kennen Sie? Was macht Sie neugierig? Welche Rolle spielt literarisches Schreiben von heute für Sie?
Im Studium wird es schwerpunktmäßig um die Literatur der Gegenwart gehen, also um die letzten zwanzig bis dreißig Jahre deutschsprachiger und internationaler Texte.
Für dieses Gespräch müssen Sie sich nicht etwas anlesen, sondern von Ihrer persönlichen Lektürepraxis erzählen. Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn Sie in Form von Zeitungen, Zeitschriften, Blogs etc. etwas von der literarischen Welt jenseits des eigenen Tellerrands wahrnehmen. Dabei geht es weniger um „Namedropping“, sondern uns interessieren Ihre Wahrnehmung und ihre Positionen.
Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.
Ansprechpersonen im Fachbereich 2
Bei fachspezifischen Fragen zu Ihrer Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte per E-Mail-Kontaktformular mit dem Betreff "Eignungsprüfung" an die folgenden Personen:
Bildende Kunst: Dr. Torsten Scheid
Literatur: Prof. Dr. Annette Pehnt
Medien: Prof. Dr. Stefanie Diekmann
Musik: Prof. Dr. Matthias Rebstock
Theater: Prof. Dr. Jens Roselt
Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus: Thomas Klupp
Szenische Künste: Prof. Dr. Annemarie Matzke