Zwischenbilanz der fünf niedersächsischen Stiftungshochschulen

Presseinformation vom 19.04.2013:

Oppermann: „Hochschulen aus Unmündigkeit entlassen, Spielräume für Eigenverantwortung schaffen“

Niedersachsen schrieb Hochschulgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland: 2003 wurden fünf Hochschulen in die Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Stiftungen überführt (Universitäten Hildesheim, Göttingen und Lüneburg, TiHo Hannover, Hochschule Osnabrück). Am Freitag, 19. April 2013, zogen sie erstmals gemeinsam Bilanz – und fordern weitere Reformen.

„Die deutsche Hochschullandschaft wurde von ihren Kritikern zur Jahrtausendwende als zementiert und verkrustet wahrgenommen. Es war deshalb notwendig, neue Spielräume für Autonomie und Eigenverantwortung zu schaffen", resümiert Thomas Oppermann, niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur von 1998-2003, am heutigen Freitag an der Stiftungsuniversität Hildesheim. Oppermann sprach zum Auftakt der Bilanzkonferenz „10 Jahre Niedersächsische Stiftungshochschulen" (Programm).

„Die Einführung der Stiftungsuniversitäten in Niedersachsen war eine Zäsur in der Geschichte der Hochschulreformen. Erstmals wurde vor 10 Jahren ernst gemacht mit der Forderung, die Hochschulen aus der staatlich verordneten Unmündigkeit zu entlassen. Heute sehen wir: es hat funktioniert. Die Stiftungsuniversitäten konnten ihre Verwaltungsabläufe verschlanken und ihre Pläne als Bauherren einfacher vorantreiben. Als besonders positiv empfinden viele Wissenschaftler die Reform des Berufungsrechts, das komplett auf die Hochschulen übertragen wurde. Diese Reformschritte fanden bundesweit großes Interesse: der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft zeichnete das Niedersächsische Hochschulgesetz als reformfreudigstes aller Landeshochschulgesetze aus", sagt Oppermann.

„Nach einem Jahrzehnt ist klar: Die Rechtsform der Stiftung ist eine hervorragende Ausgangsbedingung für zukunftsorientierte Hochschulentwicklung. Sie ist mit Autonomie und Gestaltungsfreiheit verbunden – ein enorm wichtiger Aspekt ist dabei z.B. die Verantwortung für die Liegenschaften, wodurch inhaltliche und bauliche Hochschulentwicklung besser in Einklang kommen. Niedersachsen ist anderen Ländern voraus, dennoch ist die Stiftung nicht der einzige Weg zur Autonomie. Die Stiftung gibt der Autonomie eine Dauerhaftigkeit und Stabilität; gerade in Zeiten, in denen in anderen Bundesländern Ministerien die Autonomie verringern wollen, ist dies nicht zu unterschätzen“, sagt Prof. Dr. Frank Ziegele, Geschäftsführer CHE Centrum für Hochschulentwicklung. Es habe sich gezeigt, „dass die Gründung einer Stiftungshochschule alleine leider keine Garantie für Zustiftungen und die Erfüllung der (vielleicht überzogenen) Erwartungen in Bezug auf die eingeworbenen Mittel ist. Deutschland hat nun einmal keine Kultur finanziellen bürgerschaftlichen Engagements wie die USA. Dennoch kommen die Stiftungshochschulen auch hier in kleinen Schritten voran, wenn auch die Frage, wie privates Kapital für Hochschulen mobilisiert werden kann, eine dauerhafte Herausforderung bleibt“, so Ziegele.

Universitätspräsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich bezeichnet den Schritt in das Stiftungsmodell als „Durchbruch“ und verweist auf den erweiterten Handlungsspielraum durch das Berufungsrecht und mehr Eigenständigkeit bei der inhaltlichen Ausrichtung der Fachbereiche. Als die Universität Hildesheim mit Senatsbeschluss vom 18. September 2002 als erste deutsche Hochschule die Entscheidung für das Stiftungsmodell traf, sei nicht „die Bildung von Kapital, sondern der Zugewinn an Autonomie entscheidend gewesen“. „Wir haben eigenverantwortlich Professuren wie Diversity Education, Deutsch als Zweitsprache, Frühpädagogik, Kulturelle Bildung und Neurobiologische Grundlagen des Lernens eingerichtet und so unser Profil in den Bildungswissenschaften stärken können", sagt Friedrich. Für die Studierenden sei dies ein „erheblicher Vorteil, denn wir haben Lehrangebote geschaffen, die vorher nicht existierten.“

Wie handlungsfähig die Universität ist, zeigen ein Dutzend erfolgreiche Berufungs- und Bleibeverhandlungen, in denen sich Hildesheim gegen exzellente in- und ausländische Universitäten durchsetzen konnte. „Wir sind rasant. Von der Ausschreibung bis zum Rufangebot verstreichen im Schnitt nur sechs Monate – statt mehrerer Jahre. Früher waren solche Verfahren zeitlich unkalkulierbar“, so Friedrich. Die Chance zu mehr Gestaltung spiegelt sich auch im Baumanagement. „Wir haben die Chance ergriffen und den Kulturcampus Domäne Marienburg entwickelt, einen völlig neuen Bühler-Campus gebaut. Seit April entsteht ein Neubau am Hauptcampus“, erklärt Universitätspräsident Friedrich.

Langfristig können Stiftungshochschulen einen eigenen Kapitalstock aufbauen. Friedrichs Erwartungshaltung hinsichtlich kurzfristiger finanzieller Sprünge ist gedämpft: „Das Stiftungsmodell braucht Generationen. Wir hatten 2003 eine Förderstiftung mit gut 100.000 Euro Kapital. Unser Kapitalvermögen beläuft sich heute auf fünf Millionen Euro“, so Friedrich.

Presseinformation als PDF

Zwischenbilanz der fünf niedersächsischen Stiftungshochschulen (Stand 19. April 2013) (PDF)

Vortrag über Stiftungshochschulen von Prof. Dr. Frank Ziegele, Centrum für Hochschuleentwicklung CHE (PDF)