UNI-Card: Abholung mit Vollmacht
Sofern die UNI-Card nicht per Post versendet wird, muss die UNI-Card grundsätzlich immer persönlich von der Eigentümerin / dem Eigentümer der UNI-Card abgeholt werden. Es gibt aber wenige Ausnahmen, die auf dieser Seite aufgeführt werden.
Studierende im Auslandssemester
Studierende, die zur Zeit ein Auslandssemester absolvieren, können für die Abholung ihrer UNI-Card auch eine andere Person mittels einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Abholung einer Ersatzkarte
Auf formlosen Antrag hin kann auch eine Ersatzkarte durch eine / einen Bevollmächtigten abgeholt werden, die / der sich auszuweisen hat. Die Ersatzkarte wird aber ggf. nur nach Zahlung der fälligen Gebühr ausgehändigt.