Wednesday, 08. December 2021 um 11:05 Uhr
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen sowie bestimmte Sonder- und Förderschulen. Diese Ausnahme gilt auch für Volljährige - allerdings nicht für Studenten und Studentinnen, wie der Tarifverbund erläutert.
Erstellt von Hildesheimer Zeitung.