Die Studie „Der Weg über die Kommunen“ der Universitäten Hildesheim und Erlangen-Nürnberg im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung hat dies untersucht und legt konkrete Empfehlungen vor, wie das Potenzial von Städten und Gemeinden in der EU-Flüchtlingspolitik besser genutzt werden kann.
Das rund 40-seitige Papier analysiert die finanziellen und strukturellen Defizite der Kommunen in der Flüchtlings- und Asylpolitik und entwickelt daraus umsetzbare Ideen. Kommunen sollen unter anderem einen verbesserten Zugang zu EU-Fonds und mehr Kompetenzen bei der Ausgestaltung von EU-Programmen erhalten. Kern der Vorschläge ist ein Mechanismus zur Umverteilung von Schutzsuchenden, bei dem sowohl die Geflüchteten selbst als auch die Kommunen ein Mitspracherecht haben. Beteiligte Kommunen stellen Informationen über die örtlichen Gegebenheiten und Unterstützungsangebote in ein Online-System, Schutzsuchende geben ihre individuellen Voraussetzungen an. Ein Matching-Verfahren, das besondere Schutzbedarfe berücksichtigt, bringt dann beide zusammen.
Petra Bendel, Mitautorin der Studie, betont: „Die Zuwanderung in die Kommune läuft auf diese Weise nicht nur geregelter ab. Die Erfahrung lokaler Mitsprache kann das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunale Politik, aber auch in die darüber liegenden Ebenen stärken. Eine Beteiligung der Schutzsuchenden an der Zielortwahl beugt zudem wirkungsvoll Sekundärmigration vor – also der Weiterwanderung Geflüchteter nach Anerkennung.“
Hannes Schammann, ebenfalls Autor des Papiers und Professor für Migrationspolitik an der Universität Hildesheim, ergänzt: „Die Empfehlungen können helfen, die EU migrationspolitisch neu zu denken. Es ist an der Zeit, Kommunen ernsthaft in die nationale und die EU-Asyl- und Flüchtlingspolitik einzubeziehen. Sie sind bereit dazu! Diese Chance darf die Europäische Union nicht verstreichen lassen.“
Ellen Ueberschär, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, würdigt die Empfehlungen der Studie: „Mehr Mitsprache der Kommunen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden kann das Vertrauen in die lokale Selbstbestimmung und in das politische System als Ganzes stärken, zu einer Versachlichung der Debatte beitragen und damit überall in Europa Bewegung in die Diskussion über Flucht und Asyl bringen.“
Download des Policy Paper:
Die Empfehlungen im Überblick:
A. Finanzielle Stärkung der Kommunen durch hürdenfreien Zugang zu EU-Fonds
A.1 Bestehende EU-Fonds werden besser aufeinander abgestimmt. Kommunen können einen einzigen Antrag mit einem kohärenten Maßnahmenpaket stellen, das dann ggf. aus verschiedenen Fonds finanziert wird.
A.2 Die Ko-Finanzierung von EU-Projekten wird vereinfacht. Kommunen können EU-Fonds mit anderen Zuschüssen, wie etwa der Europäischen Investitionsbank, kombinieren. Damit werden Städte und Gemeinden mit geringen Eigenmitteln besser angesprochen.
A.3 Der Zugang zu Fördermitteln wird vereinfacht. Nationale One-Stop Shops begleiten Kommunen bei Antragstellung und Abwicklung. Ansprechpartner*innen sind klar benannt, Fristen werden transparent kommuniziert. Damit können auch kleinere Gemeinden ohne spezifische EU-Expertise besser von den EU-Mitteln profitieren.
A4 Kommunen können sich ohne Umweg über die Nationalstaaten direkt auf flexible Soforthilfe der EU bewerben, insbesondere auf die Notfallunterstützung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds. Bedarfe werden so endlich schnell und unkompliziert gedeckt.
B. Stärkung der Mitspracherechte der Kommunen
B.1 Zur Stärkung kommunaler Mitspracherechte und besseren Abstimmung zwischen den Ebenen wird das vorhandene Partnerschaftsprinzip gestärkt. Dieses bietet Kommunen und anderen „Partner*innen“ jetzt schon Mitsprachemöglichkeiten bei EU-Fonds. Bislang aber werden diese nicht oder nicht vollständig umgesetzt. Die Entwicklung neuer Standards soll dies verbessern.
B.2 Die Europäische Kommission kümmert sich mittels einer Schlichtungsstelle um Streitfälle zwischen Kommunen und nationalen Behörden bzgl. der nationalen Ausgestaltung migrationspolitischer Förderprogramme.
C. Einführung eines kommunalen Relocation Mechanismus
C.1 Ein neuer, kommunaler Relocation Mechanismus nimmt die Bedürfnisse von Kommunen und Schutzsuchenden ernst. Dazu wird ein Matching-Verfahren vorgeschlagen, das menschenrechtliche Standards garantiert und individuelle Präferenzen einbezieht. Auf diese Weise werden lokale Integrationsprozesse befördert und Sekundärmigration reduziert
Bei Fragen ist unter anderem Prof. Dr. Hannes Schammann, Professor für Migrationspolitik an der Universität Hildesheim, erreichbar unter hannes.schammann@uni-hildesheim.de.