Internationale Konferenz zu Recht und Mutterschaft

Monday, 10. September 2018 um 08:53 Uhr

Kann ein Kind rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter, oder mehr als zwei haben? Ein Team um Professorin Kirsten Scheiwe befasst sich mit den rechtlichen Regelungen der Mutterschaft. Fachleute aus Kanada, England, Belgien und Deutschland stellen an der Universität Hildesheim Forschungserkenntnisse vor.

Professorin Kirsten Scheiwe forscht und lehrt am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik zu den Themen Familienrecht, Sozialrecht, Sozialpolitik sowie Recht und Geschlechterverhältnisse. Die Wissenschaftlerin lädt im September 2018 gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Universität Göttingen zur internationalen Konferenz „Motherhood and the Law“ (Mutterschaft und das Recht) ein.

Fachleute unter anderem aus Oxford, Antwerpen und Vancouver befassen sich mit den rechtlichen Regelungen der Mutterschaft aus der Perspektive der Rechtswissenschaft und Gender Studies.

Sie stellen Forschungsergebnisse aus den Projekten „Mutterschaft im Zeitalter der Reproduktionsmedizin: Eizellspende, Embryoadoption und Leihmutterschaft“ (Prof. Dr. Eva Schumann, Karina Seebode, Göttingen), „Elternschaft jenseits der Geschlechternorm: Single Mothers by Choice, gleichgeschlechtliche und multiple Elternschaft“ (Prof. Dr. Friederike Wapler, Theresa Richarz, Mainz) und „Gemeinschaftliche oder Alleinausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge? Ein internationaler Vergleich der Rechtsregeln und ihr Einfluss auf Verhandlungsmacht“ (Prof. Dr. Kirsten Scheiwe) vor.

Die Konferenz findet vom 13. bis 15. September 2018 in Hildesheim statt [Programm]

Im Interview spricht Professorin Kirsten Scheiwe über die Notwendigkeit der Forschung in diesem Bereich.

„Durch Veränderungen der Lebensformen stellen sich neue Fragen an Mutterschaft“

Interview mit Prof. Dr. Kirsten Scheiwe

Sie veranstalten die internationale Konferenz „Motherhood and the Law“. Warum ist die Forschung in diesem Bereich wichtig?

Vaterschaften im Recht ist ein vieldiskutiertes Thema, während Mutterschaft als etwas „Selbstverständliches“ gilt – das ist es aber nicht. Was ist etwa, wenn mehrere Frauen beteiligt sind, etwa bei Leihmutterschaft und Eizellspende? Oder zwei Partnerinnen einer gleichgeschlechtlichen Ehe?

Einmal haben sich durch die Fortschritte der Reproduktionstechnik sehr viele neue Fragen und Herausforderungen an das Recht gestellt, von denen viele noch ungeklärt oder strittig sind, etwa im Zusammenhang mit Leihmutterschaft oder Eizellspende, die nach deutschen Recht verboten ist, während dies in anderen Rechtsordnungen erlaubt ist, etwa in Kalifornien oder der Ukraine. Bei einer Leihmutterschaft in Kalifornien, die von deutschen Wunscheltern in Auftrag gegeben wurde, kann dann das Kind nach kalifornischem Recht eine deutsche Mutter haben, die aber nach deutschem Recht nicht Mutter des Kindes ist, und im Niemandsland befindet sich das Kind.

Forschung ist auch wichtig, um Ungleichbehandlungen oder Diskriminierungen hinter dem geschlechtsneutralen Begriff von Elternteilen zu thematisieren. Denn dabei besteht die Gefahr dass aus dem Blick gerät, dass überwiegend Mütter die Betreuung und Versorgung der Kinder übernehmen und dass damit auch Nachteile (beim Einkommen, der Karriere, der Alterssicherung) verbunden sein können.

Was weiß man bisher über die rechtliche Regelung der Mutterschaft? Wo setzt ihre Forschung an, welcher Bereich ist zum Beispiel ungeklärt?

Durch Veränderungen der Lebensformen und auch durch die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen stellen sich neue Fragen an Mutterschaft und Elternschaft im Recht: Hat ein Kind dann rechtlich automatisch zwei Mütter (oder zwei Väter), oder mehr als zwei?

Wir untersuchen etwa die Frage nach dem Verhältnis von biologischen, genetischen und sozialen Kriterien bei der Zuordnung der Mutterschaft und Elternschaft. Das biologische Kriterium wird heutzutage von manchen überschätzt, während soziale Kriterien etwa bei der Adoption oder auch bei der Vaterschaftsvermutung des Ehemannes immer eine wichtige Rolle spielten. Und warum können nicht mehr als zwei Personen Eltern sein, wenn sie die faktische Verantwortung für das Kind teilen (etwa wenn Stiefmütter beteiligt sind)?

Was erforschen Sie derzeit in diesem Themenfeld in Hildesheim? Welcher Forschungsfrage gehen Sie und ihr Team nach?

Ein Teilprojekt aus unserem Forschungsverbund beschäftigt sich international vergleichend mit den Rechtsregeln über die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung, und wie Elternkonflikte rechtlich gelöst werden. Es gibt doch eine Reihe von Unterschieden, die sich auch auf die Verhandlungsmacht von Eltern in Trennungskonflikten auswirken. Wer darf was allein entscheiden, und was muss gemeinsam entschieden werden? Kann das Gericht etwa ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anordnen oder nicht? Was ist, wenn ein Elternteil mit dem Kind im Inland umziehen will, und der andere ist dagegen? Während in England das Grundmodell die Alleinhandlungsmacht eines Elternteils mit Widerspruchsmöglichkeit des anderen ist – der muss dann das Gericht anrufen –, wird in Deutschland die gemeinsame Entscheidung auch nach Trennung und Scheidung stärker betont. Es gibt auch Zwischenlösungen – in Norwegen könnte das ein Elternteil dann allein entscheiden, wenn die Person das Kind überwiegend betreut. Wir fragen auch, wie sich unterschiedliche Rechtsregeln auf die Handlungsmöglichkeiten und Verhandlungsmacht getrennt lebender Eltern auswirken.

Die Fragen stellte Isa Lange.


Kirsten Scheiwe untersucht in einem Forschungsprojekt international vergleichend die Rechtsregeln über die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung und Scheidung, und wie Elternkonflikte rechtlich gelöst werden. Foto: Isa Lange/Uni Hildesheim

Kirsten Scheiwe untersucht in einem Forschungsprojekt international vergleichend die Rechtsregeln über die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung und Scheidung, und wie Elternkonflikte rechtlich gelöst werden. Foto: Isa Lange/Uni Hildesheim

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