[Stand: November 2013]
1. Im künstlerischen Hauptfach sind mindestens 2 Werke aus unterschiedlichen Epochen / Stilen vorzutragen.
2. Im künstlerischen Beifach gilt:
3. Seit WS13/14 gilt: in den Hauptfachprüfungen ist mind. ein Stück mit einem/r Partner/in zu spielen (Duos, Kammermusik, Bands etc.). Machen Sie hierfür von der Möglichkeit zu Doppelprüfungen Gebrauch (s.u.).
4. Die Dauer der Prüfung regelt die Studienordnung.
5. Grundsätzlich ist es möglich, eine Doppel- oder Gruppenprüfung abzulegen. Auch können Einzel- und Ensemblespiel in einer Prüfung miteinander kombiniert werden. Die Dauer der Prüfung ändert sich entsprechend. Auch bei Prüfungen im Ensemble ist stets die individuelle Leistung des/der Studierenden als Grundlage für die Notengebung zu sehen.
6. Maßgeblich für die Notenfindung sind:
7. Die Noten sind wie folgt gestaffelt: 1.0, 1.3, 1.7, 2.0 usw. Die Notengebung ist der/dem Studierenden in einem kurzen Gespräch im Anschluss an die Prüfung zu erläutern.
8. Die Prüfungskommission besteht aus zwei Instrumental-/GesangslehrerInnen bzw. aus einem/r Instrumental-/GesangslehrerIn und einem/r hauptamtlich Lehrenden. Der/die Lehrer/in des Prüflings hat beratende Funktion, bewertet aber nicht mit.