- Die Prüfung findet am Ende des 4. Unterrichtssemesters statt. Sie umfasst 10 Minuten.
- Die Prüfungskommission besteht aus 2 Prüfenden.
- Die eigene Lehrkraft ist an der Prüfung in beratender Funktion beteiligt, jedoch nicht stimmberechtigt. Sie erläutert der Kommission die Lernentwicklung des Prüflings. Diese wird in der Notengebung mitberücksichtigt.
-Vorzubereiten sind ...
... ein Lied, bei dem die Melodie mitgespielt wird, in 3 Tonarten (auswendig).
... ein Lied, zu dem der/die zu Prüfende singt und sich selbst begleitet.
... zusätzlich 3 Lieder, von denen in der Prüfung von der Kommission eines ausgewählt und von dem/der zu Prüfenden zu spielen ist.
... ein Stück aus der "Literatur" (keine Liedbegleitung) von ca. 3 min Dauer.
- Diese Regelungen gelten ab dem SoSe 2016.