BA Kuwi, Kreatives Schreiben, Szenische Künste, PKM

Abschlussprüfung im Modul Instrumental- bzw. Gesangspraxis in den BA-Studiengängen Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis, Kreatives Schreiben und Szenische Künste

1.  Die Modulabschlussprüfung findet am Ende des 6. Semesters statt.

2.  Die Prüfung dauert 25 min und besteht aus ca. 15 min Instrumental- bzw. Gesangsvorspiel und ca. 10 min Reflexion des praktischen Anteils.

3.  In der Reflexion sollen die Studierenden zeigen, dass sie ihre eigene Leistung reflektieren können, und zwar hinsichtlich

  • interpretatorischer Fragen: z.B. worin bestehen die spieltechnischen Herausforderungen, warum wurde das Stück so und nicht anders gespielt, welche Spielräume gibt es.

  • struktureller Fragen: z.B. wie ist das Stück aufgebaut/gegliedert, was sind besondere kompositorische Mittel

  • der stilistischen, historischen oder gattungsmäßigen Einordnung der Stücke: Z.B. was ist »Jazz-Rock«, was sind typische Merkmale des Impressionismus, welcher Schaffensperiode lässt sich die Sonate XXX des Komponisten YYY zuordnen und wodurch ist diese charakterisiert?

Ziel der Reflexion ist, nachzuweisen, dass die Interpretationen der Stücke bewusst und aus fundierter Kenntnis der Stücke heraus erfolgt. Sie bietet insbesondere auch die Möglichkeit, eine – durch Nervosität o. ä. – missglückte praktische Prüfung aufzufangen. Die Reflexion ist keine selbständige musik­wissenschaftliche Prüfung, d.h. der Bezug zu den vorgespielten Stücken soll ersichtlich sein.

4.  Die Prüfung wird insgesamt mit einer Note bewertet. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Leistung. Im Hauptfach Musik zählt die Modul­abschlussnote doppelt (2 von 6 Anteilen), im Beifach Musik zählt sie einfach (1 von 4 Anteilen). Die Re­flexion wird als Tendenz (nach oben oder unten) in die Bewertung mit einbezogen.

5.  In der Prüfung sollen Stücke aus mindestens zwei verschiedenen Stilrichtungen bzw. Epochen gespielt werden.

6.  An einer Prüfung können beliebig viele Studierende mitwirken. Es können aber nur max. 2 Studierende gleichzeitig bewertet werden.

7.  Die Prüfungskommission besteht aus einem/r hauptamtlichen Lehrenden (Vorsitz) und zwei Instrumental- bzw. GesangslehrerInnen. Der/die Lehrer/in des Prüflings hat beratende Funktion, bewertet aber nicht.

8.  Das Modul Instrumental- bzw. Gesangspraxis gilt nur dann als abgeschlossen, wenn im Hauptfach drei und im Beifach zwei öffentliche Vorspiele (abgesehen von der Abschlussprüfung) absolviert und entsprechend testiert wurden.

9.  Das Studiennachweisformular für das Modul Instrumental- / Gesangs­praxis finden Sie unter https://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=3139

10.  Wer vor dem 6. Studiensemester seine Instrumental- bzw. Gesangs­prüfung ablegen will (z.B. um die Prüfungsdichte im 6. Semester zu redu­zieren), kann das tun. Der Anspruch auf 6 Semester Unterricht bleibt dennoch bestehen. Allerdings zählt die Note dieser Prüfung verbindlich. Das Wieder­holen der Prüfung im 6. Semester ist nicht möglich.

 

Modulabschluss im Zweitinstrument (Spezialisierungsmodul)

1.  Das Zweitinstrument ist ein Teilmodul innerhalb des Spezialisierungs­moduls. Das Spezialisierungsmodul kann mit einer Modulabschlussprüfung im Zweitinstrument abgeschlossen werden – oder mit einer Modulabschluss­prüfung in einem anderen Teilmodul des Spezialisierungsmoduls.

2.  Die Modulabschlussprüfung im Zweitinstrument besteht aus einem Vorspiel von ca. 10 Minuten. Eine zusätzliche Reflexion ist nicht nötig. Ebenso keine Vorspiele im Vorfeld. Die Prüfung wird vom/von der Instru­mental/GesangslehrerIn plus einem/r zusätzlichen Prüfer/in abgenommen.

3.  Erfolgt der Abschluss des Spezialisierungsmoduls in einem anderen Teil­modul als dem Zweitinstrument, testiert der/die Lehrer/in die qualifizierte Teilnahme am Teilmodul »Zweitinstrument« durch seine/ihre Unterschrift. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und ein adäquates Übeaufkommen.