Polyvalenter 2-Fächer-Bachelor mit Lehramtsoption (Musik)

Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Musik in den Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen mit Lehramtsoption müssen den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) erbringen und zusätzlich als besondere Zugangsvoraussetzung eine künstlerische Eignungsprüfung bestehen. Alle Studieninteressierten, die sich fristgerecht angemeldet haben, werden zur Eignungsprüfung zugelassen.

Die Prüfung bezieht sich auf die Bereiche ästhetische Wahrnehmung und künstlerische Produktion. Sie besteht aus drei Teilen:

1  einer Klausur im Umfang von 60 Minuten. In der Klausur werden Aufgaben aus folgenden Bereichen gestellt:

  • Bestimmen und Notieren von Noten und Intervallen in Violin- und Bassschlüssel,
  • Bestimmen und Notieren von Dreiklängen (Dur, moll, vermindert, übermäßig),
  • Bestimmen und Notieren von Durtonleitern und Molltonleitern (natürlich, harmonisch, melodisch),
  • Hören und Notieren von Intervallen.

2  einer fachpraktischen Prüfung (Vorspiel, Vorsingen) im Umfang von 10 - 15 Minuten. Der Prüfling muss mindestens auf einem Instrument bzw. gesanglich zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen / Stilrichtungen vortragen. Dabei kann eines der Werke von dem Prüfling selber stammen bzw. improvisiert werden. Eine Begleitung wird nicht gestellt.

3  einem Gespräch über die künstlerischen Interessen, Erfahrungen und die Motivation für das Studium im Umfang von 10 Minuten.

 

Prüfungsergebnis

Die Teilprüfungen der Eignungsprüfung werden einzeln bewertet. Die Teilprüfungen zu Nr. 1) und Nr. 2) sind bestanden, wenn sie jeweils von allen beteiligten Prüfenden mit „bestanden“ bewertet wird. Die Teilprüfung zu Nr. 3) ist bestanden, wenn die beteiligten Prüfenden übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass die Motivation für die Wahl des Faches Musik überzeugend dargelegt wurde. Die Eignungsprüfung insgesamt ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen mit „bestanden“ bewertet sind.

Das Ergebnis der Prüfung wird durch schriftlichen Bescheid bekannt gegeben. Die Daten werden dann an das Immatrikulationsamt weitergeleitet, wo Ihre Bewerbung um einen Studienplatz dann vervollständigt wird.

Der Nachweis der besonderen Eignung gilt für das auf die Prüfung folgende Semester und die nächsten drei Semester.

Bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese maximal zweimal wiederholt werden.