Rückmeldung Instrumental/Gesangsunterricht

Rückmeldung zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

- Die fristgerechte Rückmeldung ist verbindlich. Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester neu. Wer sich nicht fristgerecht rückmeldet, verliert den Anspruch auf Unterricht in dem Semester, für das die Rückmeldung hätte erfolgt sein müssen.

- Ein verlorenes Semester kann ausgeglichen werden, indem eine Ersatzleistung erbracht wird (zusätzliche Übung Instrumental- oder Ensemblepraxis, z.B. Chor) oder ein zusätzliches 7. Semester angehängt wird, nicht aber durch eine Verdoppelung der Unterrichtszeit in einem Semester davor.

- Hat sich ein Student oder eine Studentin in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit nicht bei der zugeteilten Lehrkraft gemeldet, um einen Termin zu vereinbaren, verfällt der Unterrichtsplatz (Ausgleich durch Verlängerung oder Ersatzangebot, s.o.).

- Die auf dem Rückmeldebogen angegebene Wahl des Musikinstruments und der Lehrkraft sind verbindlich. D.h. eine nachträgliche Änderung ist in Zukunft nur dann möglich, wenn sich kein gemeinsamer Termin mit der Lehrkraft finden lässt. Wer also Instrument bzw. Lehrkraft wechseln möchte, muss das bereits auf dem Rückmeldebogen vermerken.

 

- Ausgenommen von diesen Regelungen sind Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Rückmeldung im Erasmus- / Auslandssemester befinden.