Professionalisierung von Leichte-Sprache-Übersetzung: Übersetzerverbände reagieren

Friday, 10. February 2017 um 10:44 Uhr

Leichte Sprache ist seit 2016 im novellierten Behindertengleichstellungsgesetz verankert – nun geht es in der Debatte längst nicht mehr nur um das „ob“, sondern vor allem um das „wie“. Damit Leichte Sprache in Texten der Bundesbehörden flächendeckend eingesetzt werden kann, müssen sich die in diesem Spezialgebiet bereits tätigen Übersetzer_innen professionalisieren. Auch die Qualifikationswege müssen geregelt werden, um eine gute Qualität der Texte zu garantieren. Nun reagieren auch die Übersetzerverbände auf den steigenden Bedarf.

Die Forschungsstelle Leichte Sprache setzt sich seit ihrer Gründung 2014 dafür ein, dass die Qualität der Leichte-Sprache-Texte steigt. Aktuell gibt es leider viele mangelhafte Texte in Leichter Sprache und das ist ein doppeltes Problem: Zum einen lösen schlechte Texte den Informationsanspruch der Leser_innen nicht ein. Zum anderen aber untergraben sie das Ansehen der Leichten Sprache in der Gesellschaft. Kritiker schließen häufig von schlechten Texten umstandslos darauf, dass Leichte Sprache insgesamt als Konzept nicht funktioniert. Ein Radiobeitrag von SWR 2 Forum zeigt diese Problematik. Im Beitrag debattiert Prof. Dr. Christiane Maaß, mit zwei Kritikern der Leichten Sprache: Martin Doerry, ehemaliger stellvertretender Chefredakteur des Spiegels, und Prof. Bettina Zurstrassen, Professorin für Soziologie an der Universität Bielefeld.

Bereits seit einiger Zeit führt die Forschungsstelle Leichte Sprache intensive Gespräche mit den Verbandsspitzen des BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.) sowie des ADÜ Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e.V.). Ziel ist es, die Verbände zu motivieren, sich für das Übersetzen in Leichte Sprache zu öffnen. Für die Leichte Sprache ist das wichtig, denn bei der Professionalisierung dieser speziellen Art der Übersetzung spielen die Verbände eine Schlüsselrolle. Umso erfreulicher ist es, dass sich beide Verbände offen für die intralinguale Übersetzung zeigen. So beleuchten sie zum Beispiel das Thema in ihren Verbandsmedien (ADÜ Nord Mitteilungen vom Dezember 2016, BDÜ-Fachzeitschrift MDÜ 2/17). Zudem wird Leichte Sprache bei den ADÜ-Nord-Tagen im Mai und auf der BDÜ-Fachkonferenz „Sprache und Recht“ im Oktober 2017 mit Fachbeiträgen vorgestellt.

Der BDÜ signalisiert, Leichte Sprache als Zusatzqualifikation bei seinen Mitgliedern zu fördern und zu unterstützen. Auch waren u. a. zwei Mitglieder des BDÜ-Bundesvorstands bei der Informationsveranstaltung „Verständliche Sprache in der Justiz – Widerspruch oder Notwendigkeit?“ am 16.1. in Berlin, über die wir ebenfalls im Newsletter berichten, anwesend und brachten sich mit großem Interesse in die Diskussion ein. Die Forschungsstelle Leichte Sprache ist sehr froh über die vielversprechenden Entwicklungen und die Wertschätzung seitens der Verbände. Die notwendige Professionalisierung der Leichte-Sprache-Übersetzung kann nicht an den Berufsverbänden vorbei geschehen. Professionalisierung ist jedoch geboten, denn das Übersetzen von Rechtstexten in Leichte Sprache, wie jetzt vom Gesetz vorgeschrieben, ist alles andere als eine leichte Sache.


Auch der Vizepräsident vom BDÜ, Francisco Kuhlmann, war bei der Informationsveranstaltung am 16.01.2017 in Berlin.