Deutsch-Französisches Jugendwerk

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert Studien- und Forschungsaufenthalte sowie Aufenthalte zur Vorbereitung einer Abschlussarbeit in Frankreich.

Stipendien für die Vorbereitung einer Abschlussarbeit

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) stellt eine beschränkte Anzahl von Stipendien für die Durchführung von Recherchen oder Interviews bei Institutionen und Personen in Frankreich zur Verfügung. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem fünften Semester sowie junge Doktoranden aller Fachrichtungen bewerben.

Voraussetzung

Die Studenten/Doktoranden sollen:

  • nicht älter als 30 Jahre sein,
  • ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • gute bis sehr gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen können (ggf. hilft das DFJW mit einem Sprachkurs),
  • eine wissenschaftliche Abschluss-/Forschungsarbeit vorbereiten, deren Thema im direkten Zusammenhang mit Frankreich steht oder für die deutsch-französischen Beziehungen relevant ist und einen Aufenthalt zur Durchführung von Recherchen in Frankreich erfordert.

Themenbeispiele:

  • Die Gesellschaftsformen im deutschen und im französischen Recht,
  • Management strategischer Allianzen deutscher und französischer Unternehmen,
  • Rechtsextremismus in Frankreich und Deutschland als Herausforderung für die Sozialarbeit,
  • Klaus Harpprecht auf den Spuren Friedrich Sieburgs: Deutsche Bilder von Frankreich und den Franzosen,
  • Das Deutschlandbild und das Frankreichbild im „Jean-Christophe“ von Romain Rolland,
  • Die deutsche Kulturpolitik im besetzten Paris 1940-1944 im Bereich von Film und Theater,
  • Temporale Muster von französischen Jugendlichen – eine exemplarische Untersuchung zu Schulsituation, Sport-/Freizeitverhalten und Zeitempfinden.
Antragsverfahren

Die Antragstellung obliegt der entsendenden deutschen Hochschule. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt sein:

  • Lebenslauf der Bewerber
  • Genaue Aufenthaltsdaten
  • Ausführliche Projektbeschreibung und Bibliographie
  • Bankverbindung der Studierenden/Doktoranden
  • Antragsformular (beim DFJW bitte anfordern und von der entsendenden Hochschule ausfüllen und unterschreiben lassen).

Dauer :
Die Stipendien werden für Aufenthalte von zwei Wochen bis drei Monaten gewährt.


Förderung :
Die Höhe des Stipendiums beträgt 300 € pro Monat. Außerdem wird pauschal die An- und Rückreise vom und zum Studienort erstattet. StudentInnen, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finanziell unterstützt
werden, können vom DFJW nicht zusätzlich gefördert werden, auch dann nicht, wenn es sich um Teilstipendien handelt.


Die Anträge sind spätestens drei Monate vor Antritt des Aufenthalts zu richten an das:
Deutsch-Französische Jugendwerk
Referat „Berufsausbildung und Hochschulaustausch“
z. Hd. Frau Kopf-Muller
51, rue de l'Amiral-Mouchez
F 75013 Paris

Wichtiger Hinweis

Die Stipendiaten verpflichten sich, dem DFJW spätestens einen Monat nach Beendigung ihres Aufenthalts einen Zwischenbericht vorzulegen. Sollte die endgültige Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden können, muss dem DFJW auf jeden Fall ein Exemplar nach Fertigstellung übersandt werden.
Im Falle der Nichteinhaltung kann das DFJW auf voller oder teilweiser Rückerstattung der an die StudentInnen gewährten Stipendien bestehen.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk weist darauf hin, dass auf eine adäquate Versicherung der Praktikanten geachtet werden muss (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Weitere Infos hier.

Forschungsstipendien

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) stellt eine beschränkte Anzahl von Stipendien zur Durchführung eines Forschungsvorhabens an einer französischen Hochschule zur Verfügung. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem fünften Semester bewerben.

Voraussetyungen

Die StudentInnen sollen:

  • nicht älter als 30 Jahre sein,
  • ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • gute bis sehr gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen können (ggf. hilft das DFJW mit einem Sprachkurs)
  • eine wissenschaftliche Arbeit vorbereiten, deren Thema für die deutsch-französischen Beziehungen interessant erscheint und einen Forschungsaufenthalt in Frankreich erfordert.

Themenbeispiele:

  • Lassen Jugendliche sich integrieren? Fragestellungen zur sozialen Arbeit mit Jugendlichen ausländischer Herkunft. Strukturen in Marseille und Anregungen für die Situation in Deutschland
  • Paris und Berlin zwischen Persistenz und Wandel. Sozial-räumliche Struktur und gesellschaftliche Integration in der Dienstleistungsstadt
  • Interkulturelles Management im deutsch-französischen Zusammenhang
  • Rechtsvergleichung zwischen der Befugnis des Präsidenten der französischen Republik und des Bundespräsidenten Deutschlands zur Parlamentsauflösung und ihrer Wirkung auf das parlamentarische Regierungssystem
  • Tierärztliche Ausbildung in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland. Eine vergleichende Betrachtung.
Antragsverfahren

Die Antragstellung obliegt der aufnehmenden französischen Hochschule. Dies setzt voraus, dass die deutsche Hochschule eine Auswahl der Bewerber trifft, die ein interessantes deutschfranzösisches Forschungsprojekt vorgelegt haben. In begründeten Fällen kann der Antrag von der Heimathochschule gestellt werden.
Ferner ist darauf zu achten, dass die Studenten an der französischen Hochschule wissenschaftlich betreut werden. Die  Immatrikulationsbescheinigung der französischen Hochschule muss unbedingt
den Bewerbungsunterlagen beigefügt bzw. spätestens einen Monat nach Beginn des Forschungsaufenthalts vorgelegt werden.


Dauer :
Die Stipendien werden für Aufenthalte von maximal fünf Monaten gewährt.


Förderung :
Die Höhe des Stipendiums beträgt 300 € pro Monat. Außerdem wird pauschal die An- und Rückreise vom und zum Studienort erstattet.
StudentInnen, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) finanziell unterstützt werden, können vom DFJW nicht zusätzlich gefördert werden, auch dann nicht, wenn es sich um Teilstipendien handelt.


Die Anträge sind spätestens einen Monat vor Antritt des Forschungsaufenthalts zu richten an das:

Deutsch-Französische Jugendwerk
Referat „Berufsausbildung und Hochschulaustausch“
51, rue de l'Amiral-Mouchez
F 75013 Paris

Wichtiger Hinweis

Die Stipendiaten verpflichten sich, dem DFJW spätestens einen Monat nach Beendigung ihres Studienaufenthalts ein Exemplar ihrer Forschungsarbeit (z.B. Magister) oder ihren Zwischenbericht vorzulegen. Sollte die endgültige Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden können,
muss dem DFJW auf jeden Fall ein Exemplar nach Fertigstellung übersandt werden. Diese Arbeit kann ggf. vom DFJW veröffentlicht werden.
Im Falle der Nichteinhaltung kann das DFJW auf voller oder teilweiser Rückerstattung der an die Studenten gewährten Stipendien bestehen.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk weist darauf hin, dass auf eine adäquate Versicherung der Praktikanten geachtet werden muss (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Weitere Infos hier.

Stipendien für Studienaufenthalte

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien für einenStudienaufenthalt von 2-5 Monaten an einem französischen Conservatoirenational supérieur de musique et de danse, einem Conservatoire à rayonnement régional oder an einer Ecole supérieure d’art dramatique.

Stipendium
  • Stipendien werden für einen Aufenthalt von 2 bis 5 Monaten gewährt.
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt 300 € pro Monat. Zusätzlich wird eine Fahrkostenpauschale zum und vom Studienort gewährt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht älter als 30 Jahre alt sein und über ausreichend Französisch-Kenntnisse verfügen. Gegebenenfalls kann das DFJW mit einem Sprachkursstipendium weiterhelfen.
  • Am Ende des Aufenthaltes ist dem DFJW ein ausführlicher Bericht über den Studienaufenthalt sowie eine von der Gasthochschule unterschriebene Bescheinigung vorzulegen. Der Bericht kann zukünftigen Studierenden zur Verfügung gestellt werden und evtl. Gegenstand einer späteren Publikation durch das DFJW sein. Das DFJW kann die gesamte oder teilweise Rückzahlung von Studierenden, deren Bericht nicht vorgelegt wurde, verlangen.
Antragsverfahren
  • Die Anträge werden von der Heimathochschule (i. d. R. vom akademischen Auslandsamt, vom Koordinator für Auslandsaufenthalten, o. ä.) unter Angabe des gewünschten Studienortes in Frankreich und der gewünschten Dauer des Aufenthalts an das DFJW gerichtet
  • Die Bewerber und Bewerberinnen haben die freie Wahl der aufnehmenden Hochschule in Frankreich. Ihr Studienaufenthalt kann auch außerhalb einer bestehenden Kooperation (z. B. Erasmus-Programm) geleistet werden.
  • Die Kontaktaufnahme zur Gasthochschule erfolgt durch die Hochschule bzw. auf Initiative der Studentin oder des Studenten. Eine Vermittlung der Studienplätze durch das DFJW ist nicht möglich. Die Musikhochschule trifft eine Auswahl und benennt dem DFJW eine Stipendiatin oder einen Stipendiaten.
Bewerbungsfristen

15. Dezember 2010 für einen Studienaufenthalt im Sommersemester 2011
15. Juli 2011 für einen Studienaufenthalt im Wintersemester 2011/2012
Die Heimathochschule übersendet dem DFJW einen Antrag mit der Bewerbung der Stipendiatin oder des Stipendiaten mit folgenden Unterlagen:

  • offizielles Schreiben der Heimathochschule
  • Lebenslauf der Bewerberin / des Bewerbers
  • Projektbeschreibung / Motivationsschreiben oder Empfehlungsschreiben eines Hochschulprofessors
  • Aufnahmebestätigung der französischen Hochschule
  • ausgefülltes und mit Stempel versehenes Antragsformular

Bitte beachten

  • Seit dem Universitätsjahr 2009/2010 besteht die Möglichkeit, das DFJW-Stipendium mit einem ERASMUS-Stipendium, nicht aber mit einem DAAD-Stipendium zu kumulieren! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Pro Semester kann in der Regel nur ein Stipendium pro Hochschule gewährt werden.
  • In der Regel sollte der Aufenthalt Anfang Oktober des jeweiligen Jahres für einen Studienaufenthalt im Wintersemester oder im März für einen Studienaufenthalt im Sommersemester angetreten werden
  • Berechnungsgrundlage für die Höhe des Stipendiums ist der tatsächliche Aufenthalt pro Monat und nicht pro Semester!
  • Das Stipendium wird vom DFJW auf das Konto der Stipendiaten überwiesen.
  • Das DFJW weist darauf hin, dass die Studentin/der Student während seines Aufenthaltes in Frankreich über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen sollte (Haftpflicht, Krankheit, etc.).

Weitere Infos hier.