Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Generelles

Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt kompetenzbezogen. Das bedeutet, dass bei Äquivalenz der in einer Kurseineinheit (Modul/Teilmodul) im Ausland erworbenen Kompetenzen diese für das entsprechende Modul/Teilmodul des jeweiligen Studiengangs der UH angerechnet werden. Dabei wird die Anzahl an Leistungspunkten vergeben, die für das Modul/Teilmodul an der Universität Hildesheim vorgesehen ist und zwar unabhängig davon, wie viele Leistungspunkte dafür im Curriculum der ausländischen Hochschule vorgesehen sind. Ist die Anzahl der Leistungspunkte, die an der ausländischen Hochschule für die Kurseinheit vorgesehen sind, deutlich höher als die des entsprechenden Moduls/Teilmoduls an der UH, so wird ein diesbezüglicher Hinweis ins Transcript of Records aufgenommen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vergleichbare Definition des Arbeitsaufwandes, der mit einem Leistungspunkt verbunden ist (25–30 Zeitstunden).

Vor Studienaufenthalt

Vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland sollten Sie mit einem Dozenten - innerhalb von ERASMUS ist das der Fachkoordinator/die Fachkoordinatorin - mit Hilfe des sogenannten Learning Agreements besprochen haben, welche Kurse Sie im Ausland belegen und ob diese hier auch anerkannt werden können. Sowohl Sie als auch der/die Fachkoordinator_in als auch das International Office unterschreiben diesen "Studienvertrag", dann wird er an die Partnerhochschule geschickt, die mit ihrer Unterschrift ebenfalls bestätigt, dass Sie die im Learning Agreement angegebenen Kurse dort belegen können.

Stellen Sie vor Ort fest, dass sich aus irgendeinem Grund die gewählten Kurse doch nicht belegen lassen, weil sich etwas geändert hat, nutzen Sie die dafür vorgesehene zweite Seite des Learning Agreements ("Changes") und tragen dort die geänderte Auswahl ein. Auch diese wird durch die Unterschriften aller Beteiligten bekräftigt.

Nach Studienaufenthalt (erbrachte Leistung)

Die Credits, die Sie während des Auslandssemesters an der Partnerhochschule erbracht haben, werden vom Prüfungsamt eingetragen, nachdem Sie das Dokument „After the Mobility“  und das Transcript of Records (ToR) mit der Bestätigung der erbrachten Leistungen an der Partnerhochschule an den/die Fachkordinator:in geschickt haben. Diese:r leitet die Dokumente an das Prüfungsamt weiter. Sollten Sie die Credits nach einigen Wochen immer noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre:n zustänidige:n Fachkordinator:in und/oder an das entsprechende Prüfungsamt.

5 ECTS für die Vor-und Nachbereitung des Auslandssemesters (IIM/IKÜ)

Das International Office trägt die 5 Credits für die Vor- und Nachbereitung der Studiengänge BA-IIM und BA-IKÜ ein. Die Credits für die erbrachten Leistungen während des Auslandssemesters an der Partnerhochschule werden vom jeweils zuständigen Prüfungsamt eingetragen.

Voraussetzung für das Eintragen der 5 Punkte  ist das Hochladen des Formulars „After the Mobility“ , das bitte komplett ausgefüllt und von dem/der zuständigen Fachkordinator:in unterschrieben wurde. Das Formular haben wir Ihnen zusammen mit dem LA zugeschickt.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich im POS fürs das richtige Semester anmelden

So melden Sie sich in POS an:

  1.  Anmeldung im LSF
  2. POS-Management (Menü rechts)
  3. Bedingungen akzeptieren
  4. Ordner mit Veranstaltungen für das richtige Semester aufklappen
  5. Modul für das Auslandssemester öffnen (Modul A für IIM, Modul 4 für IKÜ)
  6. Begleitveranstaltung/Tutorium zum Auslandsaufenthalt
  7. Vor- und Nachbereitung Auslandssemester
  8. Zur Anmeldung

Wenn Sie noch weitere Fragen oder Anregung zum Thema haben, kontaktieren Sie:

outgoing(at)uni-hildesheim.de oder mobilitaet(at)uni-hildesheim.de

Anerkennung eines Auslandspraktikums

Vor der Praktikum sollten Sie zu Ihrem/Ihrer Praktikumsbeauftragten gehen, um zu fragen, ob das Praktikum für das Studium anerkannt werden kann.

Nach Ihrem Praktikum hilft er Ihnen bei der Anerkennung.

Hier finden Sie auch einen Flyer der HRK zur Anerkennung von Auslandsaufenthalten.