Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende möchte die Universität Hildesheim den von Studierenden und Beschäftigten erzeugten Verkehr in Zukunft aktiv gestalten. Mobilität an der Universität Hildesheim soll klimafreundlicher und besser werden.

Um an der Universität Hildesheim eine nachhaltige Mobilitätsstrategie zu erarbeiten und umzusetzen, schuf die Stabsstelle Hochschulentwicklung (Bereich Green Office) in Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Bau und Gebäudemanagement eine Projektstelle für ein Klimaschutzmanagement mit Fokus auf Mobilität. Das Klimaschutzkonzept zur klimafreundlichen Mobilität für die Universität Hildesheim wurde am 9. Februar 2023 einstimmig vom Senat beschlossen.

Angebote und Informationen

Klimafreundliche Mobilität für Studierende und Beschäftigte der Universität Hildesheim: Radfahren, Carsharing, Zugreisen.

Klimaschutzkozept zur klimafreundlichen Mobilität

Ein Beteiligungsprozess begleitete die Erstellung des Klimaschutzkonzepts.

Zum Projekt

Klimaschutzmanagement an der Universität Hildesheim: Fokus klimafreundliches betriebliches Mobilitätsmanagement.

 

 

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema nachhaltige Mobilität an der Universität Hildesheim

Gibt es ein Jobticket für Mitarbeiter*innen der Universität Hildesheim?

Aktuell wird an der Universität Hildesheim kein Jobticket angeboten.

Die Einführung eines Jobtickets für Beschäftigte der Universität ist aber eine der priorisierten Maßnahmen, die mit dem Klimaschutzkonzept im Februar 2023 zur Umsetzung beschlossen wurden. Deshalb arbeiten wir zurzeit auf die Einführung eines Deutschlandticket Job (49-Euro-Jobticket) hin.

Aktuell ist die Möglichkeit der Bezuschussung eines Jobtickets jedoch weder im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) noch im Niedersächsischen Hochschulgesetzt (NHG) verankert, sodass eine Einführung nicht möglich ist. Am 9./10. Dezember 2023 gingen nach der dritten Tarifrunde die Tarifverhandlungen zwischen TdL mit Ver.di und dem Beamtenbund dbb erfolgreich zu Ende. Der ausgehandelte Tarifvertrag beinhaltet keine Regelung, die sich auf die Einführung eines Jobtickets bezieht. Unter diesem Link ist die verabschiedete Einigung im Wortlaut nachzulesen.

Können Mitarbeiter*innen das Konzept JobRad/Dienstrad-Leasing nutzen?

Der Niedersächsische Landtag hat im Februar 2023 mit Niedersachsen sattelt auf: mit Fahrradleasing in Richtung Mobilitätswende beschlossen, Fahrradleasing-Angebote für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Die Grundlage hierfür soll im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) sowie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sobald wie möglich geschaffen werden.

Dienstrad-Leasing für Beamt*innen in Niedersachsen

Zur Einführung des Dienstrad-Leasings für Beamt*innen und Richter*innen ist eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) nötig. Das parlamentarische Verfahren zur Änderung des NBesG wurde im September 2023 durch die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingeleitet. Aktuell ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen (Stand 11. Oktober 2023).

Dienstrad-Leasing für Tarifangestellte der Länder

Am 9./10. Dezember gingen nach der dritten Tarifrunde die Tarifverhandlungen zwischen TdL mit Ver.di und dem Beamtenbund dbb erfolgreich zu Ende. Der ausgehandelte Tarifvertrag sieht vor, auch Tarifangestellten Dienstrad-Leasing zu ermöglichen. Unter diesem Link ist die verabschiedete Einigung im Wortlaut (S. 7) nachzulesen. Die Erklärungsfrist des Vertrags endet am 19. Januar, sodass voraussichtlich dann die tarifvertragliche Regelung zum Fahrradleasing im öffentlichen Dienst der Länder in Kraft tritt.

Dass die praktische Umsetzung der Regelung jedoch noch etwas dauern könnte, zeigt ein Blick nach Baden-Württemberg. Dort ist ein Tarifvertrag zum Dienstrad-Leasing für Tarifbeschäftigte (TV Radleasing BW) im Januar 2023 in Kraft getreten. Da es einer europäischen Ausschreibung der Dienstleistung bedarf, ist jedoch erst Mitte 2024 mit einer Umsetzung zu rechnen.

Wie kann ich mir eine private Bahncard erstatten lassen, die ich für Dienstreisen nutze?

Sobald sich die Kosten einer privaten Bahncard aufgrund von bereits getätigten Dienstreisen amortisiert haben, können Beschäftigte der Universität Hildesheim über das Formular Erstattung verauslagter Kosten eine Zurückerstattung beantragen. Eine Aufstellung zur Kostenersparnis ist beizulegen.

Können bei dienstlichen Flugreisen CO2-Kompensationszahlungen geltend gemacht werden?

In der Regel können Sie CO2-Kompensationszahlungen nicht über die Reisekostenabrechnung geltend machen, da die Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) dies nicht ermöglicht.

Bei drittmittelgeförderten Projekten, z.B. über die DFG, ist es oftmals möglich Emissionen zu kompensieren. Daher sollten Kompensationszahlungen bereits in der Projektkonzeption berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen bei der DFG finden Sie hier. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen nach Bundesreisekostengesetz finden Sie hier.

Notwendigkeit einer Flugreise prüfen

Bitte prüfen Sie vor jeder dienstlichen Flugreise, ob diese wirklich nötig ist. Die Vermeidung oder Reduktion von CO2-Emissionen sollte immer an erster Stelle stehen. Wenn eine Flugreise nicht vermeidbar ist, können Sie die verursachten Emissionen privat kompensieren. In diesem Fall sind die Zahlungen als Spende steuerlich absetzbar. Bitte achten Sie bei Kompensationsanbietern auf Gütesiegel, z. B. „The Gold Standard“ oder vergleichbare.

Wo finde ich günstige gebrauchte Fahrräder in Hildesheim?

Auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrrad oder einer preiswerten Möglichkeit zur Reparatur? Hier unsere Tipps.

An wen kann ich gebrauchte Fahrräder spenden?

Die studentische Fahrradselbsthilfewerkstatt Fazze freut sich über die Spende von gebrauchten Fahrrädern und Fahrradteilen. Diese können zu den Öffnungszeiten vorbeigebracht werden.


Klimaschutzmanagerin für klimafreundliche Mobilität