Habilitation

Die Habilitation ist im deutschsprachigen Raum der klassische Weg zur Professur. Nach der Promotion soll mit ihr die Fähigkeit bewiesen werden, dass man sein Fach sowohl thematisch als auch methodisch beherrscht. Bis 2002 war sie reguläre Voraussetzung für eine Berufung auf einen Lehrstuhl, obgleich schon damals gleichwertige wissenschaftliche Leistungen anerkannt wurden.

  • Bedeutung: Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbständiger Lehre. Durch die Habilitation wird für ein bestimmtes wissenschaftliches Fachgebietdie Lehrbefugnis (venia legendi) an der Universität Hildesheim erworben.

  • Zuständigkeit: Die Habilitation wird von dem für das Fachgebiet zuständigen Fachbereich durchgeführt und der Fachbereichsrat bildet für jedes Habilitationsverfahren eine Habilitationskommission.

  • Habilitationsleistungen: Die Leistungen setzen sich aus einer schriftliche Habilitationsleistung (Habilitationschrift), einer studiengangsbezogenen Lehrveranstaltung (Lehrprobe) und einem wissenschaftlichen Vortrag mit anschließendem Kolloquium zusammen.

  • Zulassung: Die Zulassung zum Habilitationsverfahren ist unter Angabe des Fachgebietes, für das die Habilitation angestrebt wird, bei der Dekanin oder dem Dekan des zuständigen Fachbereichs schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen (siehe Zulassung zum Habilitationsverfahren).


Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren

Für die administrative Begleitung und Durchführung der Habilitationsverfahren sind die Dekanate unserer Fachbereiche zuständig (siehe Ansprechpersonen in den Fachbereichen).

Bitte beachten sie: Es gibt nur eine Habilitationsordnung an unserer Universität! Aufgrund der großen Unterschiede in den Disziplinen wäre es jedoch wichtig bzgl. des Inhalts, Niveaus und Umfangs der Habilitation Rücksprache im eigenen Fach - insbesondere mit der Person, die die Habilitation begleiten soll - zu halten. Die Modalitäten des Verfahrens können Sie beim Dekanat ihres Fachbereichs erfragen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein Lebenslauf mit ausführlicher Darstellung des beruflichen und des wissenschaftlichen Werdeganges mit Angaben über die bisherige wissenschaftliche Lehr- und Vortragstätigkeit,
  • urkundliche Nachweise der Voraussetzungen,
  • die Habilitationsschrift oder die anderen wissenschaftlichen Arbeiten in jeweils vier Exemplaren,
  • ein Exemplar der Dissertation,
  • ein Verzeichnis auch der sonstigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
  • die Benennung einer Gutachterin oder eines Gutachters für die Beurteilung der schriftlichen Habilitationsleistung,
  • drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag,
  • eine Versicherung darüber, daß die Habilitationsschrift oder die anderen wissenschaftlichen Arbeiten von der sich bewerbenden Person ohne andere als die darin angegebenen Hilfsmittel angefertigt sind,
  • eine Versicherung darüber, ob und ggf. an welcher Hochschule die sich bewerbende Person bereits einen Habilitationsversuch unternommen hat und
  • ein Führungszeugnis.

Habilitationsordnung

  • Habilitationsordnung der Universität Hildesheim (Nds. MBl. Nr. 13/1997): [LINK]
  • Änderung der Habilitationsordnung der Universität Hildesheim (Heft 30 - Nr. 1/2007): [LINK]
  • Änderung der Habilitationsordnung der Universität Hildesheim (Heft 35 - Nr. 3/2008): [LINK]

Ansprechpersonen in den Fachbereichen

Fachbereich 1: Erziehungs- und Sozialwissenschaften
Dekanatsgeschäftsführung: Kim Linna Kiel
Hauptcampus: Universitätsplatz 1, 31141 Hildesheim
Sekretariat: Sylwia Martin
Tel.: +49 (0)5121 883 10401
E-Mail: dekanat1(at)uni-hildesheim(dot)de 
Web: Homepage

Fachbereich 2: Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
Dekanatsgeschäftsführung: Dipl. Soz. Almut Stoletzki
Kulturcampus Domäne Marienburg: Domänenstraße, 31141 Hildesheim
Sekretariat: Karin Burg, M.A.
Tel.: +49 (0)5121 883 20001
E-Mail: dekanat2(at)uni-hildesheim(dot)de
Web: Homepage

Fachbereich 3: Sprach- und Informationswissenschaften
Dekanatsgeschäftsführung: Katharina Ponto
Bühler-Campus: Lübecker Straße 3, 31141 Hildesheim
Sekretariat: Nicole Lindemann
Tel.: +49 (0)5121 883 30000
E-Mail: dekanat3(at)uni-hildesheim(dot)de
Web: Homepage

Fachbereich 4: Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik
Dekanatsgeschäftsführung: Dr. Norman Weiss und Janina Ipsen, Dipl.-Kffr.
Samelson-Campus: Samelsonplatz 1, 31141 Hildesheim
Sekretariat: Christina Behre
Tel.: +49 (0)5121 883 40000
E-Mail: dekanat4(at)uni-hildesheim(dot)de
Web: Homepage


Ratgeberliteratur

  • Academics; Dekkers, L.; Wilde, A. & Leipold, N. (2016): Auf dem Weg zur Professur: Die Postdoc-Fibel. Hamburg: academics.
  • Elvidge, L.; Spencely, C. & Williams, E. (2017): What Every Postdoc Needs to Know. London, Singapore, Hackensack: World Scientific Publishing Company.
  • Färber, C. & Riedler, U. (2016): Black Box Berufung: Strategien auf dem Weg zur Professur. Frankfurt am Main: Campus Verlag.
  • Kaiser, A. (2015): Reiseführer für die Unikarriere: Zwischen Schlangengrube und Wissenschaftsoase. Opladen und Toronto: Barbara Budrich Verlag.
  • Müller, M. (2014): Promotion – Postdoc – Professur. Karriereplanung in der Wissenschaft. Frankfurt am Main: Campus Verlag.