Familienparkplätze

Für Beschäftigte und Studierende mit kleineren Kindern oder Pflegeverantwortung stehen in der Nähe des Gebäudes W am Hauptcampus exklusive Parkmöglichkeiten mit einem kurzen Fußweg zu den Universitätsgebäuden zur Verfügung.

Warum sind Familienparkplätze dieser Zielgruppe vorbehalten?

Weil sie oft in besonderer zeitlicher Bedrängnis ist:

Für die Vereinbarkeit von Familienaufgaben (Kinderverantwortung und Pflegeverantwortung) und Beruf bzw. Studium ist die zeitliche Koordination der beiden Aufgabenbereiche für Beschäftigte und Studierende eine belastende Herausforderung.

Z. B. müssen vor Arbeitsbeginn oder vor Beginn einer Lehrveranstaltung die Kinder die Wohnung verlassen haben bzw. zur Schule oder zur Betreuungseinrichtung gebracht worden sein. Ähnliches gilt für den Beginn einer Tagespflege oder das Eintreffen von Pflegediensten oder Betreuungspersonen. Dabei lässt sich dieser Zeitpunkt häufig nicht so weit vor den Beginn der terminlichen Notwendigkeiten auf der Arbeit bzw. vor den Beginn der Lehrveranstaltung legen, dass ein zeitlicher Puffer vorhanden wäre. Das hat zur Folge, dass Mitarbeitende oder Studierende mit Familienaufgaben überproportional oft auf ein Auto angewiesen sind und nicht selten erst kurz vor dem Startzeitpunkt ihrer Verpflichtungen an der Universität eintreffen können. Zu der sich ergebenden Uhrzeit sind die gebäudenahen Parkplätze oft belegt und das Problem der Pünktlichkeit verschärft sich durch größere Entfernungen zum nächsten noch freien Parkplatz.

Wie können die Familienparkplätze genutzt werden?

Voraussetzung ist die Verantwortung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr im gleichen Haushalt oder Pflegeverantwortung für Angehörige mit mind. Pflegegrad 2.

- In Fällen einer plötzlich auftretenden Pflegenotwendigkeit (mit Versorgung im Bereich der Körperpflege oder Notwendigkeit der Essensanreichung oder zwingendes Angewiesensein auf die Anwesenheit einer anderen Person in der Wohnung) gibt es eine übergangsweise Regelung ohne Vorliegen des Pflegegrads 2. -

Studierende, die eine Berechtigung für die Nutzung des Familienparkplatzes erhalten möchten, müssen eine Priorisierung aufgrund von Familienverantwortung beantragt haben. Im Portal für Lehre und Studium wird Ihnen dann ein Dokument zum Download zur Verfügung gestellt. Dieses drucken Sie bitte farbig aus, tragen Sie ihr Kfz-Kennzeichen ein und legen das Dokument sowie Ihren Studierendenausweis zur Validierung bei der Poststelle im B-Gebäude vor (Mo-Do 9:00 - 14:30, Fr 9:00 - 12:30 Uhr). Dort wird Ihrem Parkberechtigungsschein mit einem Stempel Gültigkeit verliehen und Ihnen eine Hülle zum Schutz vor Kondenswasser ausgehändigt. Schneiden Sie nun den Parkberechtigungsschein aus und legen ihn gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des entsprechenden Fahrzeugs.

Achtung! Der Parkberechtigungsschein ist nur mit Stempel gültig und gilt für jeweils ein Semester!

 

Beschäftigte erhalten den Zugang zur Parkberechtigung entweder über einen formalen Nachweis (eine Geburtsurkunde des jüngsten Kindes sowie eine aktuelle Haushaltsbescheinigung oder einen Nachweis über den Pflegegrad 2 oder höher) oder ein persönliches Gespräch mit der Sekretärin des Gleichstellungsbüros, in dem geklärt wird, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Fälle plötzlich auftretender Pflegenotwendigkeit gibt es ein entsprechendes Ankreuzfeld im Antrag. In einem persönlichen Gespräch mit der Sekretärin des Gleichstellungsbüros klären sie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte senden Sie den Antrag auf und ggf. die Nachweisdokumente an Sabine012uni-hildesheim.de. Der Berechtigungsschein für Beschäftigte gilt jeweils für ein Jahr ab Ausstellung. Hier finden Sie den Antrag auf Nutzung der Familienparkplätze für Beschäftigte.

Da die Parkfläche begrenzt und der Bedarf zu bestimmten Zeiten hoch ist, werden alle Nutzungsberechtigten gebeten, die Solidarität hoch zu halten und favorisiert andere freie Parkplätze anzusteuern.