Studieren mit Familie
Ein Studium mit Kind und/oder weiteren familiären Verpflichtungen ist immer eine organisatorische Herausforderung. Nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch strukturelle Gegebenheiten spielen dabei eine große Rolle. Hier finden Sie allgemeine Informationen und Angebote rund um das Thema Vereinbarkeit von Studium und Familie an der Universität Hildesheim.
Studienorganisation
Priorisierung bei der Anmeldung für Lehrveranstaltungen in LSF
Die Universität Hildesheim ermöglicht es schwangeren Student*innen und Studierenden mit Kind/ern oder Pflegeaufgaben, sich für die automatische Kursvergabe priorisiert im LSF vermerken zu lassen. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Projekt des Familienbüros in Kooperation mit dem Immatrikulationsamt.
Merkblatt zu den Voraussetzungen für die Priorisierung sowie den einzureichenden Dokumenten
Schwangere Studierende, die sich für die Priorisierung erfassen lassen möchten, senden bitte
als PDF per Mail an sekretariat-d3(at)uni-hildesheim.de. Sie können die Dokumente alternativ als einfache Kopie per Post an Inga Zabel vom Immatrikulationsamt senden oder in das Postfach 602 in Raum HC.N.0.20 einwerfen. |
Studierende mit Kind/ern, die sich für die Priorisierung erfassen lassen möchten, senden bitte
als PDF per Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de. Sie können die Dokumente alternativ als einfache Kopie per Post an Jessica Windhorst im Immatrikulationsamt senden oder in das Postfach 665 in Raum HC.N.0.20 einwerfen. Wenn Sie versuchen möchten die Kosten für die Haushaltsbescheinigung (i.d.R. 9 €) erlassen zu bekommen, können Sie (bitte möglichst frühzeitig) beim Immatrikulationsamt 3 einen Nachweis über den Bedarf einer Haushaltsbescheinigung anfragen und diese beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorlegen. |
Studierende mit Pflegeverantwortung für nahe Angehörige senden bitte
als PDF per Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de. Sie können die Dokumente alternativ als einfache Kopie per Post an Jessica Windhorst im Immatrikulationsamt senden oder in das Postfach 665 in Raum HC.N.0.20 einwerfen. |
Eingang im Immatrikulationsamt spätestens 2 Wochen vor Ende der Anmeldefrist im LSF!
Hinweis zu Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren
Das Studienguthaben (Regelstudienzeit) wird nicht verbraucht in Semestern, in denen die*der Studierende
Entsprechend verlängert sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester, in welchen eine Priorisierung auf Grund von Familienaufgaben bewilligt wurde. Da der rückwirkende Nachweis von Familienaufgaben schwierig ist, wird Studierenden mit Familienaufgaben empfohlen die Priorisierung im LSF (bspw. auch in Semestern mit wenig Lehrveranstaltungen) zu beantragen, um Langzeitstudiengebühren zu vermeiden. |
Mit Kind an der Uni
Ob Spielekoffer, Familienraum, Wickelmöglichkeiten oder unsere Familienparkplätze - das Familienbüro hat auf folgender Seite eine Übersicht zu Möglichkeiten der Gestaltung des Uni- und Arbeitsalltags mit Kind an der Universität Hildesheim erstellt. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu Kinderbetreuungsangeboten.
Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium
Haben Sie Kinder oder andere Familienaufgaben zu berücksichtigen und möchten trotzdem ein Studium beginnen oder Sie studieren bereits an der Universität Hildesheim und überlegen, wie Sie Ihren Stundenplan reduzieren können? Dann bietet Ihnen ein Teilzeitstudium an der Universität Hildesheim vielleicht eine Möglichkeit, Ihr Studium flexibler zu gestalten.
Semesterticket im Urlaubssemester
Wo wird das Semesterticket im Urlaubssemester beantragt?
Ein Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der Rückmeldefrist über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) gestellt werden. Im Portal finden Sie auch eine Kurzanleitung mit näheren Erläuterungen.
- Rückmeldefrist für das Wintersemester: 15. Juni bis 01. August eines Jahres
- Rückmeldefrist für das Sommersemester: 15. Januar bis 01. März eines Jahres
| Alle Informationen zum Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts unter "Formulare & Hinweise" → "Antrag auf Beurlaubung". |
Beurlaubungsfälle
- Beurlaubung in der Rückmeldefrist → Das Semesterticket ist nun optional.
- Beurlaubung vom 01.03. - 31.03. und 01.08. - 30.09. nach der Rückmeldefrist aber vor Semesterstart (nur im besonders begründeten Ausnahmefall!) --> Das Semesterticket ist nun optional.
- Beurlaubung ab 01.04./ 01.10. bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn (nur im besonders begründeten Ausnahmefall!) → Das Semesterticket muss genommen und kann genutzt werden.
Die Entscheidung für oder gegen das Semesterticket bei der Abfrage in den Fällen 1. & 2. gilt für das gesamte Semester. Ein nachträglicher Rücktritt oder ein Einfordern des Semestertickets von Seiten des Studierenden ist dann nicht mehr möglich.
Zeitpunkt der Validierung
Das Aufdrucken des Semestertickets auf die UNI-Card ist nicht, wie gewohnt, vor dem Semesterwechsel (wenn bereits bezahlt) möglich. D.h., das Ticket kann frühestens ab dem 01.04. oder 01.10. an der Validierungsstation aufgedruckt werden.
Mitnahmeregelung - Fahrt mit Kindern im Rahmen des Semestertickets
Studierende Eltern können im Rahmen ihres Semestertickets bis zu drei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in den Bussen des städtischen und regionalen Busverkehrs von Hildesheim mitnehmen. Das Semesterticket erhält damit den gleichen Status wie ein "gültiger Fahrschein". In den Zügen der DB gilt die Regelung, dass Kinder bis zum Erreichen des sechsten Lebensjahrs generell kostenfrei befördert werden. Eine Begrenzung der Anzahl besteht nicht, Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder in Begleitung mindestens einer Person mit gültigem Fahrschein sind. Die meisten der anderen Anbietenden auf der Schiene haben sich dieser Praxis angeschlossen. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach. |
Mutterschutz für Studentinnen
Wie für alle werdenden Mütter gilt auch für Studentinnen das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der schwangeren Person und ihres ungeborenen Kindes sicherzustellen. Das Gesetz beinhaltet zudem eine gleichstellungspolitische Komponente, die es der schwangeren Frau ermöglichen soll, selbstbestimmt so lange im Studium tätig zu sein, wie sie es für sich persönlich vertretbar hält. Diesbezüglich gilt es, eine Balance zwischen Schutz und möglichst langer Studierbarkeit für die einzelne schwangere Studentin herzustellen. Der Studentin soll durch die Schwangerschaft/ Geburt eines Kindes kein Nachteil entstehen (§ 1 Abs. 1 MuSchuG). Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
Eine Beschreibung des Meldeverfahrens, einen Ablaufplan sowie Formulare zur Umsetzung des Mutterschutzes finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes:
Informationen und Formulare zum Mutterschutz für Studentinnen an der UHi auf einem Blick
Ablauf zur Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen
Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft
Informationen rund um Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pflege von nahen Angehörigen
Das Familienbüro der Universität Hildesheim hat für Studierende und Beschäftigte mit Pflegeaufgaben hilfreiche Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Studium/ Beruf und Pflegeaufgaben zusammengetragen. Die Übersicht finden Sie auf der folgenden Seite:
Workshop "Studieren mit Kind: Study-Life und Zeit für mich"
In Kooperation mit FüSK (Fachübergreifende Schlüsselkompetenzen) und dem AStA-Familienreferat findet jeweils im Wintersemester ein Online-Workshop statt, in dem es um persönliche Möglichkeiten geht, die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern. Wie organisieren andere Eltern bzw. Studierende mit Familienaufgaben ihr Studium zu Hause? Wie kann ich Zeit für mich gewinnen und den Akku wieder aufladen? Und wie sieht eine gerechte Arbeitsteilung für mich/uns aus? Das Seminar bietet Raum für solche Fragen. Gemeinsam werden Lösungswege erarbeitet, die durch hilfreiche Methoden des Stress- und Zeitmanagements ergänzt werden. Im Anschluss gibt es die Gelegenheit, sich mit anderen Studierenden mit Kind/ern weiter auszutauschen und zu vernetzen. | Bitte achten Sie auf die Angebote von FüSK im Wintersemester für die konkrete Terminierung und Anmeldung.
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Studienfinanzierung
Studienabschlusstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben
Studierende mit Kind/ern und Schwangere in der Studienabschlussphase können sich auf das Studienabschlussstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben bewerben. Aus Mitteln des Professorinnenprogramms, das Fördermittel für Frauen in frühen Karrierephasen ermöglicht, können Studentinnen in der Abschlussphase des Studiums mit einem einmaligen Betrag (max. 1000 €) gefördert werden.
Richtlinie zur Gewährung eines Abschlussstipendiums für Studentinnen mit Familienaufgaben
Weitere Informationen und zum Bewerbungsformular
Informationen zum Studienguthaben und zu den Langzeitstudiengebühren
Jede*r Studierende verfügt über ein Studienguthaben. Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang. Das Studienguthaben vermindert sich um die Zahl der gebührenfreien Semester eines vorangegangenen Studiums an einer im Inland gelegenen Hochschule, die in staatlicher Verantwortung steht oder dauerhaft staatlich gefördert wird.
Studierende, deren Studienguthaben verbraucht ist, müssen pro Semester wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- Euro zahlen.
Alle Informationen zu Langzeitstudiengebühren finden Sie im FAQ des Immatrikulationsamts
Informationen zu Ausnahmeregelungen und Erlassmöglichkeiten finden Sie im Merkblatt zu den Ausnahmeregelungen von Langzeitstudiengebühren
Den Antrag zum Erlass von Langzeitstudiengebühren können sie über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) stellen Zum PLuS
Ihre Ansprechperson im Immatrikulationsamt
Jessica Windhorst |
Mit Kind ins Ausland
Erasmus+ - Förderung der Universität Hildesheim
Die Universität Hildesheim möchte Studierende mit Kind/ern, die im Rahmen von Erasmus+ ein Auslandssemester an einer unserer Partnerunis verbringen möchten, stärker fördern. Zusätzlich zum Erasmus+-Stipendium unterstützt die Universität Hildesheim die Studierenden nach erfolgreicher Erasmus+-Platzzusage mit weitern 200 Euro/Monat pro Kind. Ziel ist es, dass sich mehr Studierende mit Kind/ern ermutigt fühlen ins Ausland zu gehen.
Neben der umfassenden Beratung und organisatorischen Hilfe durch das International Office möchte die Universität im Rahmen der familiengerechten Hochschule auch eine finanzielle Unterstützung für Studierende mit Kind/ern anbieten. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein zugesagter Erasmus+-Platz.
Details zu Erasmus+ International Office
Ihre Ansprechperson für das Erasmus-Programm im International Office
| Kerstin Mühlhausen-Lotze Tel.: +49 (0)5121 883 92004 E-Mail: erasmus(at)uni-hildesheim.de |
Weiterführende Informationen und Hilfen zur Studienfinanzierung mit Familie
Mailverteiler "Studieren mit Kind"
Um aktuelle Informationen automatisch zu erhalten, bietet das Familienbüro den Mailverteiler "Studieren mit Kind" an. Eine Beendigung des Abonnements ist jederzeit selbstständig möglich.
Mit Kind an der Universität
Familienräume & Spielmöglichleiten
Ihre Möglichkeiten, den Uni- und Arbeitsalltag vor Ort mit Kind spielerisch zu gestalten.
Kinderbetreuung
Studierende und Beschäftigte der Universität Hildesheim können auf verschiedene Angebote der Kinderbetreuung zurückgreifen.
Familienparkplätze
Beschäftigten und Studierenden mit Sorgeverantwortung stehen exklusive Parkmöglichkeiten mit einem kurzen Fußweg zu den Universitätsgebäuden zur Verfügung.
Essen & Wickeln
Erfahren Sie mehr zu Wickel- und Essensmöglichkeiten an der Universität Hildesheim.
Ihre Ansprechperson: Runa Krueger
Contact:
Telephone: 05121 883 92156email contact form
Room: HC.I.0.04
Consultation time: Dienstags bis donnerstags von 09:00 bis 13:30 Uhr und nach Vereinbarung
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/gleichstellungsbuero/projekte/auditfamiliengerechtehochschule/ Homepage
Fields of work:
- Office for Equality of Opportunity [Advisors - Familiengerechte Hochschule]
Bildnachweise: Albrecht E. Arnold - pixelio.de (Kinderbetreuung), Green Office UHi (Familienparkplätze), Gleichstellungsbüro UHi (Familienraum), Moritz Frankenberg (Bistro der Mensa, Essen & Wickeln)