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Für (werdende) Eltern
Links und Informationen
Mutterschutz im Studium
Seit dem 01.01.2018 sind Neuregelungen des neugefassten Mutterschutzgesetzes (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft getreten. Studentinnen werden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen.
Damit Sie als schwangere Studentin Schutzzeiten während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich baldmöglichst nach Kenntnis der Schwangerschaft im Immatrikulationsamt melden und dort die Schwangerschaft anzeigen. Wichtige Hinweise und das Meldeformular finden Sie hier.
Das Prüfungsamtsamt hat eine Beschreibung des Meldeverfahrens, einen Ablaufplan sowie ebenfalls Meldeformulare auf seine Homepage gestellt. Sie finden die Informationen hier.
Die Kontaktdaten der Ansprechperson für Mutterschutz im Immatrikulationsamt finden Sie (bei dem Zuständigkeitseintrag "Mutterschutz") hier.
Die Folien von Informationsveranstaltungen an der Universität Hildesheim zum Thema "Mutterschutz für Studierende" stehen universitätsintern zur Verfügung. Der Referent, Mathias van Driel vom Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben, bietet die Möglichkeit zu Rückfragen an. (Adresse in den Folien).
- Folien der Veranstaltungen für alle beteiligten Stellen und für Lehrende
- Folien der Veranstaltungen für Studierende
Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen finden Sie außerdem hier:
- Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gesetzestext: Gesetz zur Neuregelung des Mutteschutzrechts (Stand: Mai 2017)
Priorisierung für Lehrveranstaltungen für Schwangere
Wie Studierende mit Kind können sich Schwangere im LSF priorisieren lassen. Bitte folgen Sie den Hinweisen zur Priorisierung auf den Seiten "Studieren mit Familie".
Studienabschlussstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben
Wie Studierende mit Kind können sich Schwangere in der Studienabschlussphase auf das Studienabschlussstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben bewerben. Bitte folgen Sie den Hinweisen zu diesem Stipendium auf den Seiten "Studieren mit Familie".
Finanzierung
Zu Lösungsmöglichkeiten in finanziell schwierigen Situationen berät die Sozial- und Finanzierungsberatung des Studierendenwerks.
Einen Überblick und Kontaktmöglichkeiten für eine Terminvereinbarung finden Sie hier.
Nachfolgende Broschüren informieren über das Elterngeld, das neue ElterngerldPlus und die Elternzeit. Auch Studierende, die zuvor nicht erwerbstätig waren, haben Anspruch auf den Mindestsatz.
- Merkblatt Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für allein Erziehende - Informationen des niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu Leistungen in Fällen, in denen kein (oder verminderter) Unterhalt des anderen Elternteils eingeht.
Sammlung Wegweiser und Informationen für Familien
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Unter der Interntadresse www.familien-wegweiser.de finden Sie die jeweils aktuellesten Informationen und Broschüren alphabetisch als Schlagworte sowie einen Elterngeldrechner.
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Broschüre Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz (Stand 2015)