Familienparkplätze

Für Beschäftigte und Studierende mit kleineren Kindern oder Pflegeverantwortung stehen in der Nähe des Gebäudes W am Hauptcampus exklusive Parkmöglichkeiten mit einem kurzen Fußweg zu den Universitätsgebäuden zur Verfügung.

Warum sind Familienparkplätze dieser Zielgruppe vorbehalten?

Weil sie oft in besonderer zeitlicher Bedrängnis ist:

Für die Vereinbarkeit von Familienaufgaben (Kinderverantwortung und Pflegeverantwortung) und Beruf bzw. Studium ist die zeitliche Koordination der beiden Aufgabenbereiche für Beschäftigte und Studierende eine belastende Herausforderung.

Z.B. müssen vor Arbeitsbeginn oder vor Beginn einer Lehrveranstaltung die Kinder die Wohnung verlassen haben bzw. zur Schule oder zur Betreuungseinrichtung gebracht worden sein. Ähnliches gilt für den Beginn einer Tagespflege oder das Eintreffen von Pflegediensten oder Betreuungspersonen. Dabei lässt sich dieser Zeitpunkt häufig nicht so weit vor den Beginn der terminlichen Notwendigkeiten auf der Arbeit bzw. vor den Beginn der Lehrveranstaltung legen, dass ein zeitlicher Puffer vorhanden wäre. Das hat zur Folge, dass Mitarbeitende oder Studierende mit Familienaufgaben überproportional oft auf ein Auto angewiesen sind und nicht selten erst kurz vor dem Startzeitpunkt ihrer Verpflichtungen an der Universität eintreffen können. Zu der sich ergebenden Uhrzeit sind die gebäudenahen Parkplätze oft belegt und das Problem der Pünktlichkeit verschärft sich durch größere Entfernungen zum nächsten noch freien Parkplatz.

Wie können die Familienparkplätze genutzt werden?

Voraussetzung ist die Verantwortung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr im gleichen Haushalt oder Pflegeverantwortung für Angehörige mit mind. Pflegegrad 2.

- In Fällen einer plötzlich auftretenden Pflegenotwendigkeit (mit Versorgung im Bereich der Körperpflege oder Notwendigkeit der Essensanreichung oder zwingendes Angewiesensein auf die Anwesenheit einer anderen Person in der Wohnung) gibt es eine übergangsweise Regelung ohne Vorliegen des Pflegegrads 2. -

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen. Wenn dieser positiv geprüft wurde, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt. Dieser muss gut sichtbar und lesbar hinter der Windschutzscheibe des Autos, das auf einem Familienparkplatz parkt, platziert werden.

Beschäftigte senden den Antrag auf Nutzung der Familienparkplätze bitte an das Sekretariat des Gleichstellungsbüros. In einem persönlichen Gespräch mit der Sekretärin Sabine Weber klären Sie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und bekommen dann ggf. einen Berechtigungsschein zugesandt. Der Berechtigungsschein für Beschäftigte gilt jeweils für ein Jahr ab Ausstellung. Hier finden Sie den Antrag auf Nutzung der Familienparkplätze.

Da die Parkfläche begrenzt und der Bedarf zu bestimmten Zeiten hoch ist, werden alle Nutzungsberechtigten gebeten, die Solidarität hoch zu halten und favorisiert andere freie Parkplätze anzusteuern.