Inhalte:
- Die Betreuungsverfügung regelt, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit für Sie handeln soll.
- Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
- Die Patientenverfügung dient dazu, medizinische Maßnahmen für den Fall festzulegen, dass Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Vorsorgedokumenten werden ausführlich erläutert. Sie erfahren darüber hinaus, welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und wie Sie die Dokumente sinnvoll einsetzen können.
Termin:
Donnerstag, 03.04.2025, 10:00 bis 12:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Universität Hildesheim, Hauptcampus, Gebäude N (Forum), Raum HC.N.3.30
Veranstaltungsleitung:
Manfred Marhenke (Geschäftsführer des Betreuungsvereins Hildesheim e.V.)
Hannah Barg (Mitarbeiterin der Betreuungsstelle Landkreis Hildesheim)
Die Veranstaltung ist eine Kooperation der zentralen Weiterbildung mit der HAWK und Universität Hildesheim!