Verstetigung des Familienparkplatzes

Tuesday, 10. September 2024 um 13:38 Uhr

Die Verstetigung des Familienparkplatzes am Hauptcampus ist beschlossen!

Die Maßnahme des Familienparkplatz wird also, über die mit dem Sommersemester endende Pilotphase hinaus, bestehen bleiben. Beschäftigte und Studierende, die aufgrund von Kinder- oder Pflegeverantwortung in besonderer zeitlicher Bedrängnis zur Universität anreisen müssen, können den Antrag für die notwendige Sonderparkberechtigung auch weiterhin beim Gleichstellungsbüro stellen.

Da die Parkfläche nicht ausreicht, um den vielen Hochschulangehörigenn mit Familienaufgaben einen der 18 Parkplätze zu garantieren, werden alle Parkberechtigten gebeten, die Solidaroität hoch zu halten und Parkplätze nur im Bedarfsfall zu nutzen.