Mutterschutz für Studentinnen

Tuesday, 19. December 2017 um 10:00 Uhr

Ab dem 01.01.2018 fallen Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes.

Ab dem 01.01.2018 treten Neuregelungen des neugefassten Mutterschutzgesetzes (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft. Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen.

Damit Sie als schwangere Studentin Schutzzeiten während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen können, ist es notwendig sich umgehend im Immatrikulationsamt zu melden und dort die Schwangerschaft anzuzeigen. Das Immatrikulationsamt hat eine Beschreibung des Meldeverfahrens, sowie ein Meldeformular auf seine Homepage gestellt. Alle wichtigen Hinweise und das Meldeformular finden Sie hier

Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen finden Sie außerdem hier: