6. Fortschreibung des Gleichstellungsplans vom Senat (16.05.2018) und Personalrat (05.07.2018) verabschiedet

Tuesday, 24. July 2018 um 16:18 Uhr

Der Gleichstellungsplan ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (vgl. NHG § 3, Abs.3). Er wird alle drei Jahre von der Kommission für Gleichstellung (KfG) und dem Gleichstellungsbüro fortgeschrieben.

Der Gleichstellungsplan umfasst die Teile

  • Zielvorgaben für die Frauenanteile bei unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen
  • Tabellarische und grafische Darstellung der Frauen- und Männeranteilen in allen Mitglieds- und Beschäftigtengruppen, bei den Habilitationen und Promotionen sowie die Beschreibung der Entwicklung im Berichtszeitraum mit Blick auf die Zielvorgaben
  • Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter (orientiert an den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG).
  • Berichte der Fachbereiche, zentralen Einrichtungen und Verwaltung zur Entwicklung des Geschlechterverhältnisses und zu gleichstellungsfördernden Maßnahmen in ihrer jeweiligen Organisationseinheit sowie Festlegung von Zielvorgaben

Sie finden den Gleichstellungsplan zum downloaden auf unser Seite unter Rechtliches unter folgendem Link

                    <link gleichstellungsbuero/rechtliches/>

www.uni-hildesheim.de/gleichstellungsbuero/rechtliches/

</link>

 

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