Als Mitglied der Universität Hildesheim haben Sie die Möglichkeit, für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags eine Anschubfinanzierung bei der Forschungskommission zu beantragen. Ziel der Förderung ist es, Sie bei der Erstellung des Antrags zu unterstützen und die Summe der Drittmitteleinwerbungen unserer Universität im Bereich Forschung zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind alle promovierten Mitglieder unserer Universität, die Aufgaben in der Forschung bzw. der künstlerischen Praxis wahrnehmen. Das sind im Einzelnen:
Die Förderung kann bis zu 5% der voraussichtlichen Antragssumme bzw. maximal 5.000 Euro betragen.
Die Forschungskommission legt bei ihrer Beratung und Entscheidung über eine Bewilligung folgende Kriterien zugrunde:
Im Zweifelfsfall wird Drittmittelanträgen (z.B. DFG und BMBF) Vorrang vor Sondermittelanträgen (z.B. Pro*Niedersachsen) gegeben.
Anträge sind anhand des Formblatts an die Forschungskommission z. Hd. der/des Vorsitzenden zu stellen und bei der Geschäftsführung der Forschungskommission per E-Mail einzureichen. Anträge können zweimal im Jahr eingereicht werden:
Anträge müssen eingereicht werden
Die Sitzungen der Forschungskommission finden jeweils Ende Oktober und Ende April statt. Antragstellerinnen und Antragsteller werden danach umgehend über die Entscheidung informiert.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das Formblatt und senden dieses, wenn möglich per E-Mail, inklusive eventuell notwendiger Anlagen an die Geschäftsstelle der Forschungskommission.
Vorsitz der Forschungskommission
Prof. Dr. Christina Bermeitinger
z. Hd. Markus Weißhaupt
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Markus Weißhaupt
Geschäftsstelle der Forschungskommission
Tel.: 05121.883.90120
forschungskommission(at)uni-hildesheim.de