Anschubfinanzierung: uni-interne Forschungsförderung

Als Mitglied der Universität Hildesheim haben Sie die Möglichkeit, für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags eine Anschubfinanzierung bei der Forschungskommission zu beantragen. Ziel der Förderung ist es, Sie bei der Erstellung des Antrags zu unterstützen und die Summe der Drittmitteleinwerbungen unserer Universität im Bereich Forschung zu erhöhen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle promovierten Mitglieder unserer Universität, die Aufgaben in der Forschung bzw. der künstlerischen Praxis wahrnehmen. Das sind im Einzelnen:

  • Professorinnen und Professoren
  • promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
  • emeritierte oder pensionierte Hochschulllehrerinnen und Hochschullehrer

Wieviel und was kann beantragt werden?

Die Förderung kann bis zu 5% der voraussichtlichen Antragssumme bzw. maximal 5.000 Euro betragen.

Beantragt werden können

  • Reisemittel (außer Kongress-/Vortragsreisen) für Beschäftigte der Universität Hildesheim
  • Personalkosten für studentische Hilfskräfte
  • Sachmittel
  • Gerätekosten

Nicht gefördert werden

  • Kongress-/Vortragsreisen sowie
  • Kosten im Zusammenhang mit Veröffentlichungen sowie diese selbst

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Die Forschungskommission legt bei ihrer Beratung und Entscheidung über eine Bewilligung folgende Kriterien zugrunde:

  • Wissenschaftliche bzw. künstlerische Stichhaltigkeit und Relevanz
  • Erfolgsaussichten des Drittmittelantrags
  • Proportion zwischen Vorhaben und Höhe der beantragten Mittel

Im Zweifelfsfall wird Drittmittelanträgen (z.B. DFG und  BMBF) Vorrang vor Sondermittelanträgen (z.B. Pro*Niedersachsen) gegeben.

Antragstellung

Anträge sind anhand des Formblatts an die Forschungskommission z. Hd. der/des Vorsitzenden zu stellen und bei der Geschäftsführung der Forschungskommission per E-Mail einzureichen. Anträge können zweimal im Jahr eingereicht werden:

Anträge müssen eingereicht werden

  • bis zum 31. März für die Sitzung im Sommersemester
  • bis zum 30. September für die Sitzung im Wintersemester.

Die Sitzungen der Forschungskommission finden jeweils Ende Oktober und Ende April statt. Antragstellerinnen und Antragsteller werden danach umgehend über die Entscheidung informiert.

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das Formblatt und senden dieses, wenn möglich per E-Mail, inklusive eventuell notwendiger Anlagen an die Geschäftsstelle der Forschungskommission.

Vorsitz der Forschungskommission
Prof. Dr. Christina Bermeitinger
z. Hd. Markus Weißhaupt
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

E-Mail: forschungskommission(at)uni-hildesheim.de