Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung sind alle Lehrenden der Universität Hildesheim. Die Vorauswahl trifft die Senatskommission für Förderangelegenheiten. Das Auswahlergebnis wird dem Vorstand der Universitätsgesellschaft vorgelegt. Der Vorstand wird dann über die Preisträger*innen entscheiden.
Nach der Sitzung werden die Lehrenden bzw. die Preisträger*innen informiert und zur Preisverleihung am 12.07.2022 ins Rathaus der Stadt Hildesheim eingeladen. Die Entscheidung des Vorstands der Universitätsgesellschaft ist nicht anfechtbar.
Die an den Auswahlausschuss zu richtenden Vorschläge müssen bis zum 31. März 2022 in der Geschäftsstelle der Universitätsgesellschaft eingegangen sein.