Promovieren am Fachbereich 2

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an unserem Fachbereich. 

Die Stiftung Universität Hildesheim verleiht durch den Fachbereich 2 – Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation den Grad eines*einer Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.).

Das Promotionsverfahren gliedert sich organisatorisch in zwei Schritte: die Annahme als Doktorand*in und die Zulassung zur Promotion. Zu Beginn der Promotion müssen Sie zunächst eine Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand*in, Erstbetreuer*in und Promotionskomitee schließen. Dann können Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2. Sofern Ihr Antrag angenommen wird, ist der Annahmebescheid für fünf Jahre gültig.

Mit Einreichung der Promotionsschrift (Dissertation) müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Promotion trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2.

Der Ablauf des Promotionsverfahrens am Fachbereich 2 ist in der Promotionsordnung geregelt.

Annahme als Doktorand_in

Für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in müssen Sie gemäß § 4 Abs.2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:

Zulassung zur Promotion

Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Sie gem. § 6 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:

Empfehlungen zur Erstellung eines Exposés / Guidelines Dissertation Synopsis

Hier finden Sie Empfehlungen zur Erstellung eines Exposés für Ihr Promotionsvorhaben:

Empfehlungen für die Gestaltung des Exposés zu Ihrem Promotionsvorhaben

Guidelines for writing your dissertation synopsis

Termine und Fristen

Nächste Sitzung des Promotionsausschusses:
17. April 2024

Frist für die Einreichung von Anträgen im Dekanat:
- Annahme als Doktorand*in:
  17. März 2024
- Zulassung zur Promotion:
  31. März 2024

Für organisatorische Fragen im Rahmen der Promotion wenden Sie sich bitte an:

Karin Burg

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Contact:

Telephone: +49 5121 883-20001
Fax: +49 5121 883-20002
email contact form
Room: Hs 52/014 Domäne Marienburg - Hs 52 / Burgtheater - Kulturcampus Domäne Marienburg
Consultation time: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 9 bis 13 Uhr

Ihre Ansprechperson aus dem FB2 in der Promovierendenvertretung der Universität Hildesheim:

Francesca Greco

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Fields of work:

  • Department of Philosophy [Project Staff - DFG Reinhard Koselleck-Projekt "Geschichte der Philosophie in globaler Perspektive"]