Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an unserem Fachbereich.
Die Stiftung Universität Hildesheim verleiht durch den Fachbereich 2 – Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation den Grad eines*einer Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.).
Das Promotionsverfahren gliedert sich organisatorisch in zwei Schritte: die Annahme als Doktorand*in und die Zulassung zur Promotion. Zu Beginn der Promotion müssen Sie zunächst eine Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand*in, Erstbetreuer*in und Promotionskomitee schließen. Dann können Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2. Sofern Ihr Antrag angenommen wird, ist der Annahmebescheid für fünf Jahre gültig.
Mit Einreichung der Promotionsschrift (Dissertation) müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Promotion trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2.
Der Ablauf des Promotionsverfahrens am Fachbereich 2 ist in der Promotionsordnung geregelt.
Für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in müssen Sie gemäß § 4 Abs.2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Sie gem. § 6 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:
Hier finden Sie Empfehlungen zur Erstellung eines Exposés für Ihr Promotionsvorhaben:
Empfehlungen für die Gestaltung des Exposés zu Ihrem Promotionsvorhaben
Nächste Sitzung des Promotionsausschusses:
17. April 2024
Frist für die Einreichung von Anträgen im Dekanat:
- Annahme als Doktorand*in:
17. März 2024
- Zulassung zur Promotion:
31. März 2024