Die folgende Übersicht möchte Ihnen den Ablauf des Bewerbungsverfahrens für den Masterstudiengang Kulturvermittlung verdeutlichen. Die detaillierten Regelungen dazu finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung des Studiengangs. Zudem können Sie den Studiengang auch in seiner deutsch-französischen Studiengangsvariante in Zusammenarbeit mit der Aix-Marseille Université studieren.
1. Bewerbungsunterlagen und Motivationsschreiben
Der Masterstudiengang Kulturvermittlung beginnt jeweils zum Wintersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 2. Mai bei der Hochschule eingegangen sein. Für die Bewerbung zum kommenden Wintersemester nutzen Sie bitte die allgemeinen Informationen zur Bewerbung, Zulassung und Einschreibung, und wählen den entsprechenden Link zum Bewerbungsportal.
Der Masterstudiengang Kulturvermittlung setzt einen fachlich eng verwandten, qualifizierten Bachelorabschluss voraus. Zudem müssen die Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht werden.
Der Bewerbung sind – bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie – folgende Unterlagen beizufügen:
Anforderungen an das Motivationsschreiben
Die Auswahlkommission prüft die fachliche Verwandtschaft und Qualifikation des Bachelorabschlusses.
Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen (fachlich eng verwandter Bachelorabschluss und vollständige Bewerbungsunterlagen) als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens, des Auswahlgesprächs, vergeben. Wenn alle Plätze nach Bewertung des Motivationsschreibens passend vergeben werden können und keine weiteren Bewerbungen übrig sind, findet das Auswahlgespräch nicht statt.
2. Auswahlgespräch
Das Auswahlgespräch soll zeigen, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den ausgewählten Studiengang geeignet ist. Die Grundlage für das Auswahlgespräch bildet das Motivationsschreiben. Das Gespräch erstreckt sich auf die folgenden Auswahlparameter:
Fähigkeit, die eigene Motivation für den angestrebten Masterstudiengang darzulegen und
zu erläutern (Einschätzung der eigenen Begabungen, Interessen).
Jedes dieser Kriterien wird von der Prüfungskommission hinsichtlich der Eignung für den Studiengang mit 0, 2, 4 oder 6 Punkten bewertet.
Ablauf des Auswahlgesprächs:
Der genaue Termin sowie der Ort Ihres Gesprächs werden Ihnen in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn der Auswahlgespräche mitgeteilt.
Das Auswahlgespräch besteht aus zwei Teilen von je max. 15 Minuten Dauer, in denen die oben genannten Kriterien geprüft werden:
3. Bescheid über die Zulassung zu einem Studienplatz
Das Auswahlverfahren verbindet Motivationsschreiben, Auswahlgespräch und Ihre Leistungen aus dem Bachlorstudium in einem komplexen Verfahren, das Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung nachvollziehen können.
Bewerberinnen und Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten von der Hochschule einen schriftlichen Zulassungsbescheid. In diesem wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich zu erklären hat, ob sie oder er den Studienplatz annimmt. Um das Studium zu beginnen, müssen Sie diese Erklärung fristgerecht einreichen!
Und dann (hoffentlich): Herzlich Willkommen auf dem Kulturcampus Domäne Marienburg!
Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Kulturvermittlung und auf den Seiten des Immatrikulationsamts.
Die folgende Übersicht möchte Ihnen den Ablauf des Bewerbungsverfahrens für den Masterstudiengang Inszenierung der Künste und der Medien verdeutlichen. Die detaillierten Regelungen dazu finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung des Studiengangs.
1. Bewerbungsunterlagen und Motivationsschreiben
Der Masterstudiengang Inszenierung der Künste und der Medien beginnt jeweils zum Wintersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 2. Mai bei der Hochschule eingegangen sein. Für die Bewerbung zum kommenden Wintersemester nutzen Sie bitte die allgemeinen Informationen zur Bewerbung, Zulassung und Einschreibung, und wählen den entsprechenden Link zum Bewerbungsportal.
Der Masterstudiengang Inszenierung der Künste und der Medien setzt einen fachlich eng verwandten, qualifizierten Bachelorabschluss voraus. Zudem müssen die Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht werden.
Der Bewerbung sind – bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie – folgende Unterlagen beizufügen:
Anforderungen an das Motivationsschreiben
Die Auswahlkommission prüft die fachliche Verwandtschaft und Qualifikation des Bachelorabschlusses.
Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen (fachlich eng verwandter, qualifizierter Bachelorabschluss und vollständige Bewerbungsunterlagen) als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens, des Auswahlgesprächs, vergeben. Wenn alle Plätze nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen passend vergeben werden können und keine weiteren Bewerbungen übrig sind, findet das Auswahlgespräch nicht statt.
2. Auswahlgespräch
Das Auswahlgespräch soll zeigen, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den ausgewählten Studiengang besonders geeignet ist. Die Grundlage für das Auswahlgespräch bildet das Motivationsschreiben. Das Gespräch erstreckt sich auf die folgenden Auswahlparameter:
Fähigkeit, die eigene Motivation für den angestrebten Masterstudiengang darzulegen und
zu erläutern (Einschätzung der eigenen Begabungen, Interessen).
Jedes dieser Kriterien wird von der Prüfungskommission hinsichtlich der Eignung für den Studiengang mit 0, 2, 4 oder 6 Punkten bewertet.
Ablauf des Auswahlgesprächs:
Der genaue Termin sowie der Ort Ihres Gesprächs werden Ihnen in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn der Auswahlgespräche mitgeteilt.
Das Auswahlgespräch besteht aus zwei Teilen von je max. 15 Minuten Dauer, in denen die oben genannten Kriterien geprüft werden:
3. Bescheid über die Zulassung zu einem Studienplatz
Das Auswahlverfahren verbindet Motivationsschreiben, Auswahlgespräch und Ihre Leistungen aus dem Bachlorstudium in einem komplexen Verfahren, das Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung nachvollziehen können.
Bewerberinnen und Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten von der Hochschule einen schriftlichen Zulassungsbescheid. In diesem wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich zu erklären hat, ob sie oder er den Studienplatz annimmt. Um das Studium zu beginnen, müssen Sie diese Erklärung fristgerecht einreichen!
Und dann (hoffentlich): Herzlich Willkommen auf dem Kulturcampus Domäne Marienburg!
Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Inszenierung der Künste und der Medien und auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Die folgende Übersicht möchte Ihnen den Ablauf des Bewerbungsverfahrens für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben und Lektorieren verdeutlichen. Die detaillierten Regelungen dazu finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung des Studiengangs.
1. Bewerbungsunterlagen und Motivationsschreiben
Der Masterstudiengang Literarisches Schreiben und Lektorieren beginnt jeweils zum Wintersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 02. Mai bei der Hochschule eingegangen sein. Für die Bewerbung zum kommenden Wintersemester nutzen Sie bitte die allgemeinen Informationen zur Bewerbung, Zulassung und Einschreibung, und wählen den entsprechenden Link zum Bewerbungsportal.
Der Masterstudiengang Literarisches Schreiben und Lektorieren setzt einen fachlich eng verwandten, qualifizierten Bachelorabschluss voraus. Zudem müssen die Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht werden.
Der Bewerbung sind – bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie – folgende Unterlagen beizufügen:
Anforderungen an das Motivationsschreiben
Die Auswahlkommission prüft die fachliche Verwandtschaft und Qualifikation des Bachelorabschlusses.
Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen (fachlich eng verwandter, qualifizierter Bachelorabschluss und vollständige Bewerbungsunterlagen) als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens, des Auswahlgesprächs, vergeben. Wenn alle Plätze passend vergeben werden können und keine weiteren Bewerbungen übrig sind, findet das Auswahlgespräch nicht statt.
2. Auswahlgespräch
Das Auswahlgespräch soll zeigen, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den ausgewählten Studiengang geeignet ist. Die Grundlage für das Auswahlgespräch bildet das Motivationsschreiben. Das Gespräch erstreckt sich auf die folgenden Auswahlparameter:
Fähigkeit, die eigene Motivation für den angestrebten Masterstudiengang darzulegen und zu erläutern (Einschätzung der eigenen Begabungen, Interessen)
Jedes dieser Kriterien wird von der Prüfungskommission hinsichtlich der Eignung für den Studiengang mit 0, 2, 4 oder 6 Punkten bewertet.
Ablauf des Auswahlgesprächs:
Der genaue Termin sowie der Ort Ihres Gesprächs werden Ihnen in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn der Auswahlgespräche mitgeteilt.
Das Auswahlgespräch besteht aus zwei Teilen von je max. 15 Minuten Dauer, in denen die oben genannten Kriterien geprüft werden:
3. Bescheid über die Zulassung zu einem Studienplatz
Das Auswahlverfahren verbindet Motivationsschreiben, Auswahlgespräch und Ihre Leistungen aus dem Bachlorstudium in einem komplexen Verfahren, das Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung nachvollziehen können.
Bewerberinnen und Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten von der Hochschule einen schriftlichen Zulassungsbescheid. In diesem wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich zu erklären hat, ob sie oder er den Studienplatz annimmt. Um das Studium zu beginnen, müssen Sie diese Erklärung fristgerecht einreichen!
Und dann (hoffentlich): Herzlich Willkommen auf dem Kulturcampus Domäne Marienburg!
Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben und Lektorieren und auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Inszenierung der Künste und der Medien (M.A.)
Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.)
Inszenierung der Künste und der Medien (M.A.): Prof. Dr. Stefanie Diekmann
Kulturvermittlung (M.A.): Prof. Dr. Birgit Mandel
Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.): Dr. Guido Graf