Modulprüfungen

Prüfungsrücktritt

Für den Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung nutzen Sie unbedingt dieses Formular und halten die vorausgesetzten Bedingungen ein.

Nachteilsaugleich

Sofern Sie durch eine Behinderung oder chronische Erkankung beim Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches stellen. Im Leitfaden zum Nachteilsausgleich finden Sie unter anderem Hinweise zum Verfahren der Antragstellung sowie zur Antragsberechtigung, möglichen Formen eines Nachteilsausgleiches und den Anforderungen an die entsprechenden Nachweise.

Den Antrag reichen Sie vollständig ausgefüllt zusammen mit entsprechenden Nachweisen mindestens sechs Wochen vor Absolvieren der Leistung bei der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt ein.

- Leitfaden zum Nachteilsausgleich

- Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs