An dieser Stelle finden Sie gesammelte Informationen und Hinweise zu ihrem Studium u. a. zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie wesentliche Dokumente und Anträge, die wir für Sie zum Download zusammengestellt haben.
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Abgabe von Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie zum Projektband (GHR-300) am Institut für Sportwissenschaft.
Für die Dokumentation der Nutzung von generativer KI in Prüfungen stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
Planen Sie für die Anmeldung der Abschlussarbeit ca. 3 Wochen ein.
Bachelorarbeiten
Masterarbeiten
Der Zeitraum für die Begutachtung von Abschlussarbeiten beträgt 4 Wochen.
Das Abschlusskolloquium findet nach dem Begutachtungszeitraum (ca. 4 Wochen) der eingereichten Masterarbeit statt. Nach Absprache mit den Gutachter*innen der Arbeit kann das Abschlusskolloquium auch eher stattfinden. Die Modalitäten und den Ablauf des Kolloquiums werden individuell abgesprochen.
Möchte man bis zum 15. Dezember seine letzte Prüfungsleistung im Masterstudium erbracht haben, sollte die Anmeldung bereits Ende Juli eingereicht sein, da nach der Masterarbeit noch die mündliche Abschlussprüfung (Abschlusskolloquium) folgt.
Die individuelle Zeitplanung der jeweiligen Arbeit ist immer auch abhängig von der Absprache mit den betreuenden Dozierenden.
Zusätzlich zur Abgabe der Abschlussarbeit (BA/MA) muss ein einseitiges Abstract (+ Zustimmung zur Veröffentlichung) bei dem/der Erstgutachter*in eingereicht werden. Dieses Abstract wird nach Zustimmung im Rahmen eines Abstractbandes am Institut für Sportwissenschaft veröffentlicht.
Am Institut für Sportwissenschaft gilt für das jeweilige Sommersemester oder Wintersemester folgener Prüfungszeitraum:
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bewerbungsverfahren, dem Rückmeldeverfahren für das Folgesemester oder Ihrer Exmatrikulation haben, können Sie sich an das Immatrikulationsamt wenden.
Für alle Belange rund um Studien- und Prüfungsleistungen (u. a. Anerkennung- und Anrechnungsverfahren, Meldung zur Abschlussarbeit) ist das Prüfungsamt zuständig.