Informationen & Hinweise

Hier finden Sie die Studienordnungen, wichtige Anträge und Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten, die wir für Sie zum Download zusammengestellt haben.

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten

Allgemeine Informationen

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Abgabe von Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten sowie zum Projektband (GHR-300) am Institut für Sportwissenschaft.

Hinweise zur Literaturrecherche:

Fachportal - Sportwissenschaft
In dieser Übersicht finden Sie eine Auswahl von uns zusammengestellter Links, die Ihnen den fachbezogenen Zugriff auf gedruckte und elektronische Ressourcen der Universitätsbibliothek erleichtern.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweise, dass Absprachen mit den jeweiligen Dozierenden getroffen werden können, um sich über die Literaturrecherche auszutauschen. Dozierende und Studierende können u. a. Print-Titel über den Scan- und Aufsatzlieferdienst der Bibliothek beantragen und an die Studierenden weiterleiten.

Informationen und Hinweise der Prüfungsämter

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Hinweise der jeweiligen Prüfungsämter (Studiengänge, Formulare, Hinweise etc.).

Prüfungszeiträume

Am Institut für Sportwissenschaft gilt für das jeweilige Sommersemester oder Wintersemester folgener Prüfungszeitraum:

  • jeweils die ersten drei Kalenderwochen im September (SoSe) / März (WiSe).
  • Prüfungen außerhalb dieses Zeitraumes werden in den Veranstaltungen gesondert bekannt gegeben.

Weitere Informationen

Zeitplanung für BA- und MA-Abschlussarbeiten

In der Regel kann man folgende zeitliche Kapazitäten beachten:

Anmeldung der Arbeit: ca. 3 Wochen

Bearbeitungszeit:

  • Bachelorarbeiten:
  • polyvalenter 2-Fächer Bachelor (B.A und B.Sc.): 9 Wochen
  • Masterarbeiten:
  • Sport, Gesundheit und Leistung in der Lebensspanne (M. Sc.): 12 Wochen
  • Master of Education (M. Edc.): 15 Wochen

Begutachtung:

  • 4 Wochen

Abschlusskolloquium:

  • Das Abschlusskolloquium findet nach dem Begutachtungszeitraum (ca. 4 Wochen) der eingereiten Masterarbeit statt. Nach Absprache mit den Gutachter*innen der Arbeit kann das Abschlusskolloquium auch eher stattfinden. Die Modalitäten und den Ablauf des Kolloquiums werden individuell abgesprochen.

Ein Beispiel:
Möchte man bis zum 15. Dezember seine letzte Prüfungsleistung im Masterstudium erbracht haben, sollte die Anmeldung bereits Ende Juli eingereicht sein, da nach der Masterarbeit noch die mündliche Abschlussprüfung folgt.
Die individuelle Zeitplanung, der jeweiligen Arbeit, ist immer auch abhängig von der Absprache mit den betreuenden Dozenten.
Zusätzlich zur Abgabe der Abschlussarbeit (BA/MA) muss ein einseitiges Abstract (+ Zustimmung zur Veröffentlichung) bei dem/der Erstgutachter*in eingereicht werden. Dieses Abstract wird im Rahmen eines Abstractbandes am Institut für Sportwissenschaft veröffentlicht. Die Vorlage und das Formular finden Sie hier.


Wichtige Hinweise!

  • Masterstudium: Bewerbung um einen Studienplatz zum Wintersemester 2018/2019
    Hier finden Sie die aktuellen Merkblätter (pdf) der Prüfungsämter mit den wichtigsten Informationen:
  • ab dem Wintersemester 2014/2015 müssen die (auflösend bedingt) im Masterstudiengang eingeschriebenen Studierenden den Bachelorabschluss für das Wintersemester bis spätestens zum 31.10. und für das Sommersemester bis spätestens zum 30.04. gegenüber dem Immatrikulationsamt nachweisen.
    Andernfalls wird die Zulassung unwirksam, die Einschreibung in den Masterstudiengang erlischt und es erfolgt rückwirkend zum Semesterbeginn die Rückstufung in den Bachelorstudiengang. Ggf. im Masterstudiengang erbrachte Studien- und Prüfungsleistung sind dann ungültig.