Konzept

Konzept

Die Klausurwoche fördert und fordert den Diskurs zwischen theoretisch und praktisch ansetzenden Positionen, zwischen Verfechtern und Gegnern gentechnologischen Enhancements im Spitzensport und letztlich auch zwischen konkurrierenden anthropologischen Konzepten heraus. Als Ergebnis der Tagung sollen nach einer vertieften ethischen, sozialen und rechtlichen Beurteilung des Gendopings Antwortrichtungen auf die Frage möglich sein, ob die gentechnologischen Methoden zur Leistungssteigerung entweder im Sinne einer Avantgarde eines sich verändernden Menschenbildes abzuwehren oder aber als angemessener Ausdruck der herrschenden Anthropologie zu respektieren ist. Indem die Klausurwoche auch auf öffentliche Kommunikation – sowohl im Zuge der Klausurwoche als auch in der anschließenden Veröffentlichung der Ergebnisse – zielt, wird keine Besänftigung gesellschaftlicher Debatten, sondern vielmehr eine differenziertere Perspektivierung der Thematik erhofft, die bis heute unter immer wieder kolportierten Gruselszenarien und Protestkommunikation leidet.

Folgende Fragen bieten sich z.B. zur Vertiefung durch die Referate an:

  • Welche Gültigkeit kann die medial inszenierte, gesellschaftlich übernommene und in vielen Disziplinen unterstützte Semantik des Wandels im Blick auf gentechnologischem Enhancement beanspruchen – vor dem Hintergrund des gegenwärtigen und prognostizierten Standes biomedizinischer und sozialwissenschaftlicher Forschungsergebnisse und nicht zuletzt der divergenten ethischen Beurteilung?
  • Welche wissenschaftstheoretischen, aber bspw. auch sportpädagogischen und medienethischen Konsequenzen ergeben sich aus der Situation einer noch von zahlreichen Unsicherheiten, Hypothesen und Prognosen geprägten Forschungslage?
  • Welche normative Gestaltungskraft entfalten unterschiedliche Menschenbild-Konzeptionen in Bereichen des Spitzensports?
  • Wie verhalten sich die in den bisher weitgehend getrennten Debatten gegeneinander ausgespielten Vorstellungen konkurrierender liberaler oder konservativer Menschenbilder zueinander? Grundsätzlicher gefragt: Ist das Sein oder das Sollen von Menschenbildern maßgeblich für Entscheidungen und Handlungen?
  • Wie weit lassen sich exemplarische bioethische und rechtliche Konflikte mithilfe der von Befürwortern wie Gegnern bemühten Argumente (Gesundheit, Freiheit, Fairness, Natürlichkeit) individual- und sozialethisch verantwortungsvoll sowie rechtlich praktikabel gestalten?
  • Gibt es Gewichtungen / Hierarchisierungen innerhalb der verschiedenen Kriteriologien?
  • Lässt sich insbesondere das Verhältnis Natürlichkeit-Künstlichkeit, bzw. Natur-Technik argumentativ stichhaltiger und tragfähiger ausformulieren?
  • Lässt sich die Semantik eines gewandelten Menschenbilds im Blick auf die Anwendung von gentechnologischer Leistungssteigerung sportart-, gender- oder kulturspezifisch präzisieren?
  • Welche Rolle spielen soziokulturell bedingte und verschiedenen anthropologischen Konzepten Rechnung tragende Rechtsvorstellungen innerhalb oder gegenüber der im Spitzensport unabdingbaren international konzertierten Aktion in Nachweisverfahren, strafrechtlicher Verfolgung und Sanktionierungen?
  • Wie lassen sich dann die zum Nachweis genetischer und molekularer Veränderung notwendigen Monitoring- und Testverfahren ethisch und rechtlich beurteilen, wenn sie sowohl die notwendigen Kriterien als auch die je geltenden Standards der Persönlichkeits- und Datenschutzes erfüllen sollen?