Berufsintegrierender Dualer Masterstudiengang „Soziale Dienste“

Die Universität Hildesheim bietet den bundesweit ersten konsekutiven, berufsintegrierenden Dualen Master-Studiengang „Soziale Dienste“ an, dessen Ziel es ist, auf eine hoch qualifizierte Tätigkeit in der Leitungsebene von sozialen Diensten vorzubereiten. Dabei stehen die Tätigkeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und der sozialen Dienste am Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Das Studium baut konsekutiv auf den einschlägigen Bachelor-Abschluss Sozial- und Organisationspädagogik des Fachbereichs I der Universität Hildesheim oder auf einen anderen als gleichwertig geltenden Abschluss auf und kann ab dem Wintersemester 2019/20 begonnen werden.

Die Studierenden des dualen Masterstudiengangs erwerben ein umfassendes sozial- und organisationspädagogisches Wissen für das Arbeitsfeld der sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und sozialer Dienste am Arbeitsmarkt sowie vertiefte forschungsmethodische Kenntnisse und spezifische Fähigkeiten des professionellen Transfers von berufspraktischen und theoretischen Wissen, das für die fokussierten Arbeitsfelder relevant ist. Durch die berufsintegrierende duale Struktur sind die Studierenden in besonderer Weise für leitende Positionen in sozialen Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe und in sozialen Diensten am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Informationen für Arbeitgeber finden Sie hier.

In dem Studiengang werden innovative Formen des Wissenstransfers zwischen Universität und Berufspraxis als Antwort auf sich verändernde Erbringungsformen von Sozialen Dienstleistungen in den hier relevanten Themenfeldern hochschuldidaktisch aufbereitet. Zudem werden die Fähigkeiten des Wissenstransfers durch besondere Prüfungsformen gefördert, in denen die Studierenden das erworbene theoretische Wissen auf berufspraktische Problemstellungen übertragen (Theorie-Praxis-Transfer) bzw. berufspraktische Erfahrungen wissenschaftlich reflektieren (Praxis-Theorie-Transfer) müssen. Zudem wird die Entwicklung von Transferkompetenz als Basis einer professionellen Haltung gefördert.

Damit sind die Absolventen_innen in der Lage, organisatorische Zusammenhänge und Funktionsweisen zu erkennen und Maßnahmen zu ihrer Veränderung zu entwickeln. Sie können einschlägige praktische Probleme diagnostisch und theoretisch fundiert einordnen und professionell bearbeiten. Dazu können sie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse eigenständig und gestalterisch-kreativ in berufspraktische Zusammenhänge in den Arbeitsfeldern der sozialen Dienste in der Kinder- und Jugendhilfe und sozialen Diensten am Arbeitsmarkt transferieren. Indem der berufsintegrierende Duale Master Soziale Dienste in dieser Weise qualifiziert, kann der Studiengang auch als Antwort auf den Fachkräftemangel in Sozialen Diensten gesehen werden und ermöglicht Sozialen Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe und sozialen Diensten am Arbeitsmarkt neue Formen der Personalentwicklung zu etablieren, die bisher auf diesem Qualifikationsniveau in den Sozialen Diensten in Niedersachsen nicht vorhanden sind.

Die Absolventen_innen des dualen Masterstudiengangs Soziale Dienste erwerben mit dem Masterabschluss weiterhin die Voraussetzungen für postgraduale wissenschaftliche Weiterqualifizierung.

Akkreditierungsurkunde zum berufsintegrierenden Dualen Masterstudiengang „Soziale Dienste“

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studienberatung und des Prüfungsamtes.

Weitere Informationen zu Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie hier.

FAQ - Frequently Asked Questions/ Häufig gestellte Fragen

Wie ist das zeitliche Modell des Studienganges?

In der Zulassungsordnung steht, dass eine Vorlage des Studienkooperationsvertrages von der Universität zur Verfügung gestellt wird. Ist dieser auf der Internetseite zu finden?

Welche Voraussetzungen muss der Arbeitgeber erfüllen (bis auf die monatlichen Studiengebühren von 250 Euro)?

Gibt es die Möglichkeit im Master die staatliche Anerkennung zu erwerben?

Wie lange muss die Laufzeit des Arbeitsvertrages sein?

Muss der Arbeitsplatz in Hildesheim und Umgebung sein?

Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer zugelassen wird? Gibt es eine Sicherheit für den/die Arbeitgeber/in?

Besteht die Möglichkeit sich für zwei Studiengänge, sprich Soziale Dienste sowie Sozial- und Organisationspädagogik zu bewerben?

Haben Studierende einen separaten Semesterbeitrag zusätzlich zum Arbeitgeberanteil zu zahlen und ist in diesem auch ein Semesterticket inbegriffen?

Haben die Studierenden auch im Dualen Master vorlesungsfreie Zeit?

Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen

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Informationen für Arbeitgeber

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Scheinvorlagen

  • Weitere Informationen und aktuelle Scheinvorlagen finden Sie beim Prüfungsamt.

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