Berufsintegrierender Dualer Masterstudiengang „Soziale Dienste“

Der Master „Soziale Dienste“ ist der bundesweit erste konsekutive, berufsintegrierende, duale Masterstudiengang an einer deutschen Universität in diesem Feld.

Es ist das Ziel, auf eine hoch qualifizierte Tätigkeit in der Leitungsebene von Sozialen Diensten vorzubereiten. Die Studierenden des dualen Masterstudiengangs erwerben ein umfassendes sozial- und organisationspädagogisches Wissen für das Arbeitsfeld der Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialer Dienste am Arbeitsmarkt sowie vertiefte forschungsmethodische Kenntnisse und spezifische Fähigkeiten des professionellen Transfers von berufspraktischem und theoretischem Wissen, das für die fokussierten Arbeitsfelder relevant ist. In dem Studiengang werden innovative Formen des Wissenstransfers zwischen Universität und Berufspraxis als Antwort auf die sich verändernden sozialen Dienstleistungen aufbereitet. Das Studium fördert Fähigkeiten des Wissenstransfers. Das erworbene theoretische Wissen wird auf berufspraktische Herausforderungen übertragen (Theorie-Praxis-Transfer) und es werden berufspraktische Erfahrungen wissenschaftlich reflektiert (Praxis-Theorie-Transfer). Mit einem passenden Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik kann innerhalb der Masterstudiengänge die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in/ Sozialarbeiter*in erworben werden.

Informationen für Arbeitgeber finden Sie hier.

Die Absolventen_innen des dualen Masterstudiengangs Soziale Dienste erwerben mit dem Masterabschluss weiterhin die Voraussetzungen für postgraduale wissenschaftliche Weiterqualifizierung.

Akkreditierungsurkunde zum berufsintegrierenden Dualen Masterstudiengang „Soziale Dienste“

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studienberatung und des Prüfungsamtes.

Weitere Informationen zu Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie hier.

FAQ - Frequently Asked Questions/ Häufig gestellte Fragen

Wie ist das zeitliche Modell des Studienganges?

In der Zulassungsordnung steht, dass eine Vorlage des Studienkooperationsvertrages von der Universität zur Verfügung gestellt wird. Ist dieser auf der Internetseite zu finden?

Welche Voraussetzungen muss der Arbeitgeber erfüllen (bis auf die monatlichen Studiengebühren von 250 Euro)?

Gibt es die Möglichkeit im Master die staatliche Anerkennung zu erwerben?

Wie lange muss die Laufzeit des Arbeitsvertrages sein?

Muss der Arbeitsplatz in Hildesheim und Umgebung sein?

Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer zugelassen wird? Gibt es eine Sicherheit für den/die Arbeitgeber/in?

Besteht die Möglichkeit sich für zwei Studiengänge, sprich Soziale Dienste sowie Sozial- und Organisationspädagogik zu bewerben?

Haben Studierende einen separaten Semesterbeitrag zusätzlich zum Arbeitgeberanteil zu zahlen und ist in diesem auch ein Semesterticket inbegriffen?

Haben die Studierenden auch im Dualen Master vorlesungsfreie Zeit?

Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen

English version

Informationen für Arbeitgeber

Downloads zum Studiengang

Scheinvorlagen

  • Weitere Informationen und aktuelle Scheinvorlagen finden Sie beim Prüfungsamt.

Inst. für Sozial- und Organisationspädagogik

Universität Hildesheim
Department of Social and Organisational Education
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
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