Hinweis zur Studienordnung und zu Modul 11 (Teilmodul Organisationsdiagnose)

Prüfungsausschuss für den MA-Studiengang Sozial- und Organisationspädagogik

Nachdem es zu Verunsicherung gekommen ist, für wen die Regelung des Moduls 11 gilt, wonach ‚Organisationsdiagnose’ ein verpflichtendes Teilmodul ist, ist jetzt folgende Klärung erfolgt.

1. Alle Studierenden des Master-Studiengangs studieren nach der Prüfungsordnung vom 19.04.2007, deshalb gilt für sie grundsätzlich auch die Studienordnung, die in der Prüfungsordnung genannt wird (in der Präambel der Prüfungsordnung heißt es: „Der Studienaufbau und die inhaltliche Bestimmung der Studienleistungen … wird durch die Studienordnung näher geregelt“).

Die Studienordnung wurde aber erst im August 2007 im Senat beschlossen und im Januar 2008 im Verkündungsblatt der Universität veröffentlicht. Im Internet steht noch eine alte vorläufige Fassung der Studienordnung, nicht die vom Senat verabschiedete und im Verkündungsblatt der Universität veröffentlichte, gültige Version der Studienordnung. In der im Internet stehenden alten Fassung hieß es für das Teilmodul noch, dass die Studierenden die freie Wahl hätten.

2. Nachdem die ‚richtige’, im Verkündungsblatt veröffentlichte gültige Studienordnung nicht allgemein bekannt war, wird die Regelung des Moduls 11 über die verpflichtende Teilnahme am Teilmodul Organisationsdiagnose nicht auf die MA-Studierenden angewendet, die 2006 begonnen haben, sondern nur auf die MA-Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2007. Diese MA-Studierenden müssen jedoch das Teilmodul Organisationspädagogik absolvieren, wie in der Studienordnung geregelt.

3. Die Veranstaltung Organisationsdiagnose wird alle zwei Semester angeboten, auch wieder im Sommersemester 2009, so dass MA-Studierende, die jetzt im 2. Semester sind, sie auch im Sommersemester 2009 besuchen können, falls es jetzt Probleme gibt.

4. Es gibt offensichtlich einige MA-Studierende, die die Veranstaltung Organisationsdiagnose vor einiger Zeit schon im BA-Studium besucht haben. Bei Nachweis des früheren Besuchs im BA muss die Veranstaltung nicht noch einmal besucht werden, sondern kann durch eine andere Veranstaltung ersetzt werden.

Weitere Fragen zu Modul 11 beantwortet Herr Prof. Wolff als Modulverantwortlicher.


Prof. Dr. Kirsten Scheiwe

Prüfungsausschussvorsitzende