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Bereits 2018 gab es den Anstoß, dass wir uns nicht nur mit anderen Organisationen und ihren Schutzkonzepten in Forschung und Lehre auseinandersetzen sollten, sondern wir auch ein Schutzkonzept für unsere eigene Organisation – für unser Institut – bräuchten.

Was kann ein Schutzkonzept am Institut SOP leisten?

Ziel des Schutzkonzeptprozesses am Institut SOP ist es also zum einen, vorhandene Machtstrukturen, Machtkonstellationen und daraus resultierende Grenzkonstellationen und -situationen sowie mögliche Verdeckungszusammenhänge im Institut wahrzunehmen, zu reflektieren und zu diskutieren. Zum anderen sollen durch die Leitlinien Voice, Choice und Exit die Rechte aller Mitglieder des Instituts gestärkt und geschützt werden und letztlich allen mehr Sicherheit in ihrem Handeln verleihen.

Um diese Ziele zu erreichen, wird ein langfristiger, partizipativer Schutzkonzeptprozess im Institut SOP angestrebt, der Prozesse der selbstkritischen Analyse, Prävention, Intervention in Akut- und Verdachtsfällen von Rechtsverletzungen sowie die Aufarbeitung von möglichen Fällen beinhaltet.

So kann es gelingen, eine Kultur der Achtsamkeit im Institut zu etablieren und zu leben. Damit ist gemeint, bereits „schwache Signale“ rechtzeitig wahrzunehmen, zu reflektieren und zu bearbeiten; eben eine Sensibilität für die Strukturen, Prozesse und die persönlichen Rechte aller Mitglieder des Instituts SOP zu entwickeln.

Voice-, Choice- und Exit-Optionen – zur Stärkung und zum Schutz von persönlichen Rechten

Durch die Leitlinien der Voice-, Choice- und Exit-Optionen sollen die Rechte aller Mitglieder des Instituts gestärkt und geschützt werden. Diese Leitlinien sind im Folgenden erläutert und mit modifizierbaren Regeln unterlegt.

Voice-Optionen

Voice (Stimme) bedeutet, dass alle Mitglieder am Institut das Recht haben, ihre Stimme zu erheben, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen, wenn sie sich unwohl fühlen oder wenn sie sich Veränderungen wünschen. Demgegenüber sollten alle Mitglieder signalisieren, dass sie von Verletzungen der persönlichen Rechte hören wollen. Die Voice-Optionen können folgendermaßen gestärkt werden:

  1. Alle Mitglieder des Instituts haben das Recht, sich bei einem*r Dritten am Institut zu beschweren bzw. sich an eine Ansprechperson zu wenden. Jede dieser Beschwerden und Anliegen werden ernst genommen und das weitere Vorgehen wird gemeinsam besprochen und transparent gemacht. Hierbei gilt es auch die eigenen Grenzen der Aufgabenprofile zu reflektieren und ggf. auf andere Ansprechpersonen zu verweisen (zum Beispiel zu einer Fachberatungsstelle).
  2. Alle Mitglieder des Instituts haben das Recht, sich an eine institutsübergreifende oder externe Ansprechperson zu wenden
  3. Konstruktive und respektvolle Kritik ist erwünscht.
  4. Am Institut besteht die Möglichkeit, Interessen und Anliegen in verschiedenen Gremien und Zusammenkünften (z.B. Institutskonferenz) – auch durch Vertreter*innen (z.B. Fachschaft) – einzubringen. Diese Möglichkeit besteht auch im Rahmen digitaler Formate.
  5. Alle Mitglieder des Instituts haben das Recht auf private und persönliche Beziehungen. Diese sollten immer reflektiert werden in der öffentlichen Kommunikation und Auslebung am Institut.
    • Ich muss nichts über mein Privatleben erzählen. Ich achte beim Erzählen von Privatgeschichten darauf, in welcher Beziehung ich zu den Mithörenden stehe.
    • Alle Mitglieder des Instituts begrenzen die private und persönliche Kommunikation, wie es für sie adäquat ist.
  6. Wir wollen am Institut eine Kultur der Achtsamkeit schaffen, die auch Kommunikation bei unangenehmen Situationen ermöglicht. Konstruktive Kritik ist immer erwünscht!
    • Formulierungsvorschlag für konstruktive Kritik: „Mir gefiel Situation oder Gesagtes nicht, weil….Ein Änderungsvorschlag von mir wäre…..)
  7. Auch in Gruppenprozessen gibt es Verfahren, wie die persönlichen Rechte gewahrt werden können. Alle haben das Recht, bei Schwierigkeiten in Gruppenprozessen die Dozierenden anzusprechen. Zum Beispiel gemeinsame Referate und Arbeitsgruppen.
Choice-Optionen

Choice (Wahl) meint, dass die Mitglieder des Instituts immer die Möglichkeit haben, die Situationen zu verändern, in denen sie sich befinden. Informationen und Wissen über Rechte ist eine entscheidende Grundlage für Beteiligung. Um die Choice-Optionen zu stärken, gelten für alle Mitglieder des Instituts derzeit folgende Regelungen:

  1. Die unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. modifizierbare Regeln, Ansprechpersonen und Anlaufstellen) werden am Institut öffentlich gemacht (auf dieser Homepage, Flyer).
  2. Alle Mitglieder am Institut haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Ansprechpersonen zu wählen.
  3. Alle Lehrenden und Studierenden haben das Recht auf Arbeits-, Gesprächs-, Prüfungs- und Lehr- und Projektsituationen in einer angemessen gestalteten Arbeitsumgebung, dies gilt gerade auch in den derzeit vor allem digitalen Formaten.
  4. Alle Lehrenden und Prüfenden haben das Recht, Prüfungen zu zweit abzunehmen („Mehr-Augen-Prinzip“).
  5. Alle Studierenden haben das Recht, zu einer Prüfung eine*n Kommilitonen*in mitzubringen oder eine*n Mitarbeitende*n hinzuzuziehen, auch oder insbesondere im Rahmen digitaler Formate.
  6. In Projekt- und Teambesprechungen haben alle beteiligten Personen das Recht, die Terminabsprachen und Uhrzeiten mitzugestalten
  7. Auch in anderen Situationen, etwa Sprechstunden, kann eine weitere Person hinzugezogen werden.
  8. Alle Mitglieder des Instituts haben das Recht, nicht alle Terminvorschläge anzunehmen (für Prüfungen, Projektbesprechungen etc.). Hier sind keine Erklärungen von Privatsituationen notwendig!
Exit-Optionen

Exit (Ausweg) bedeutet, dass alle Mitglieder des Instituts in jeder Situation, in der sie sich im Organisationsalltag befinden, die Möglichkeit haben, aus dieser Situation aussteigen zu können. Um die Exit-Optionen zu stärken, gelten für die Mitglieder des Instituts derzeit folgende Regelungen:

  1. Alle Mitglieder des Instituts kennen die Grenzen ihres Aufgabenprofils. Wenn Anfragen an sie gestellt werden, die nicht zu ihrem Aufgabenprofil gehören und die sie nicht bearbeiten können, können und sollen entsprechende Anfragen weitergeleitet werden.
  2. Alle Mitglieder des Instituts haben das Recht, Situationen zu verlassen. Exit-Optionen für Situationen werden zum Beispiel eröffnet, indem alle Mitglieder darauf bestehen können, dass (Gesprächs-)Situationen in einem geöffneten Raum (z.B. offene Bürotür) durchgeführt werden.
  3. Niemand muss sich beleidigen lassen. Wer sich beleidigt fühlt, kann die entsprechende Situation ohne Begründung verlassen. 
  4. In den späten Abendstunden sollte man wissen, wenn man im Institutsgebäude allein ist. Entsprechend sollten wir uns gegenseitig über das Verlassen des Instituts informieren.  

Im Sinne des Schutzkonzeptprozesses sind diese Regelungen kontinuierlich im Dialog zwischen den Mitgliedern des Instituts zu überprüfen und ggf. zu verändern und anzupassen, um die Leitlinien Choice, Voice und Exit zu stärken.