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Friday, 01. October 2021 um 13:44 Uhr

3. Forum Kinder- und Jugendhilferecht zum Thema: „Inklusion und die Rechte junger Menschen – eine rechtskreisübergreifende Aufgabe“. Wann? Donnerstag, den 11. November und Freitag 12. November 2021

Das Kinder- und Jugendhilferecht weiterzuentwickeln ist eine stetige Aufgabe. Millionen junger Menschen und ihre Familien nehmen vielfältige Leistungen und Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch: von der Beratung und offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit über die Kindertagesbetreuung bis zu den Hilfen durch sozialpädago­gische Angebote, Pflegefamilien oder stationäre Einrichtungen. Das jährlich stattfindende „Forum Kinder- und Jugendhilferecht“ ist ein Ort, an dem die rechtliche Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe wissenschaftlich aus einer juristischen und interdisziplinären Perspektive reflektiert wird. Das Forum, das bisher zweimal im Juni 2018 in Berlin und im November 2019 in Mainz stattfand, setzt sich jeweils mit einem ausgewählten Thema des Kinder- und Jugendhilferechts auseinander und lädt zu einem offenen Diskurs durch Fachbeiträge und Diskussionen ein.

Das Thema des 3. Forums Kinder- und Jugendhilferecht in Hildesheim ist „Inklusion und die Rechte junger Menschen – eine rechtskreisübergreifende Aufgabe“.

Die Forderung nach einem inklusiven Kinder- und Jugendhilferecht hat besonders durch die UN-Behindertenrechtskonvention eine erhebliche Dynamik erhalten. Dies betrifft nicht allein die Schaffung einer Gesamtzuständigkeit für die Eingliederungshilfe im SGB VIII, die im aktuellen Reformprozess intensiv diskutiert wird. Vielmehr sind verschiedene Bereiche, von der Jugendarbeit über die Hilfen zur Erziehung bis hin zur Pflegekinderhilfe betroffen. Eine besondere Herausforderung stellt das Zusammenwirken zwischen Jugendhilfe- und Reha-/Teilhaberecht dar, besonders beim Übergang im Erwachsenenalter. Inklusion muss daher rechtskreisübergreifend gedacht werden. Zudem enthält das SGB IX bislang kaum Gewährleistungen, welche die besonderen Bedarfe und Lebenslagen von jungen Menschen explizit adressieren. Auch die Schnittstellen zum Grundsicherungsrecht wurden wenig betrachtet. Das Forum wendet sich diesen Bereichen zu und wird dabei auch die aktuellen Entwicklungen der SGB VIII-Reform einbeziehen.

Das „Forum Kinder- und Jugendhilferecht“ wird von der Stiftung Universität Hildesheim (Institut für Sozial- und Organisationspädagogik), der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Juristische Fakultät) und vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) gemeinsam organisiert und findet abwechselnd in Mainz, Hildesheim und Berlin statt.  Verbindliche Anmeldungen sind seit Veröffentlichung des Programms möglich.

Mehr Informationen zum „Forum Kinder- und Jugendhilferecht“ finden Sie hier.